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| | #1 (permalink) |
| ¿ Registriert seit: Sep 2005
Beiträge: 86
| Lizenz (Freie Software) für Klassen
Hallo zusammen, ich beschäftige mich gerade mit den Lizenzmodellen für freie Software (GPL, MIT-License...) und bin mir in einem Punkt unsicher. In allen steht in der ein oder anderen Form folgender Satz: "Die veränderte/kopierte Software unterliegt den gleichen Regeln wie die Ausgangssoftware" Was bedeutet das nun in folgendem Szenario: Ein umfangreiches, kommerzielles Flashprojekt in dem für die vielen Animationen eine Tween-Engine verwendet wird, welche unter beispielsweise der MIT-License steht. Unterliegt nun das gesamte Projekt der MIT-License und muss im Falle einer Weitergabe als Sourcecode verfügbar sein oder nur der Code der Tween-Engine? Ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann. |
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| | #2 (permalink) |
| back at school Registriert seit: Apr 2002 Ort: Stuttgart
Beiträge: 991
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Ich bin der Meinung, dass die MIT nichts hat, was gemeinhin als "Copyleft" verstanden wird, oder? Du musst lediglich, wenn die Software einen Bestandteil enthält, der der MIT unterliegt diese als Lizenztext weiterliefern. Anders ist das bei der GPL, die gemeinhin so interpretiert wird, dass sie ein starkes Copyleft hat. Ich weiß noch, dass es vor vielen Jaheren Diskussionen gab, weil z.B. der Installer bei Suse (YAST) nicht quelloffen war. Aber ich denke, dass ist immer auch eine Interpretationssache. Ich bin allerdings der Meinung, dass eine Klasse, die der GPL unterliegt und in ein Projekt eingebunden wird, dazu führt, dass auch das ganze Projekt quelloffen sein muss. Wie gesagt, die GPL hat ein starkes Copyleft. Es gibt andere Lizenzmodelle, bei denen ich eher ausschließen würde, dass dem so ist. |
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| | #3 (permalink) |
| ¿ Registriert seit: Sep 2005
Beiträge: 86
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Ich interpretiere die MIT-License eher mit Copyleft aber zur Sicherheit das nächste Szenario mit der GPL. A entwickelt einige Klassen (nehmen wir ruhig wieder die Tween-Engine) und stellt diese unter die GPL. Firma B benutzt diese in ihrer neuen Flash-Website, welche der Einfachheit halber nur aus einem SWF besteht. Da das SWF den Code der Tween-Engine beinhaltet, fällt es automatisch unter die GPL. Firma B stellt das SWF (die Website) nun auf ihren Server. C surft durchs Web und kommt auf die Website von Firma B. Rein technisch wird das SWF ja nun auf seinen Rechner geladen wo mit C eine Kopie erhält. Ist Firma B somit verpflichtet den Quelltext der Website online verfügbar zu machen, oder zumindest auf Anfrage C zukommen zu lassen? Edit: Du hast recht, die MIT-License ist ohne Copyleft Geändert von o-nyx (13-02-2008 um 11:09 Uhr) |
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| | #4 (permalink) |
| will code HTML for food Registriert seit: Mar 2003
Beiträge: 1.232
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Hierzu ein evtl. interessanter Link: http://www.gnu.org/licenses/license-list.html Oder direkt: Expat License (MIT License)
__________________ Alles ist wie immer. Nur schlimmer. |
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| | #6 (permalink) |
| heyday Registriert seit: Dec 2004 Ort: berlin
Beiträge: 41
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ich würd das jetzt so sehen: falls ein projekt eine geschützte klasse (z.b. die tween-klasse) enthält ist nur darauf hinzuweisen, dass sie eingebunden wurde und wer sie gemacht hat. falls allerdings änderungen an der klasse gemacht worden sind, so ist der quellcode dieser einen klasse unter gleicher lizenz zu veröffentlichen. wäre gut, wenn sich dazu ein rechtsberater melden würde
__________________ www.des-teufels-beitrag.de |
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