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Alt 17-01-2007, 15:50   #1 (permalink)
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Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 13
wie Trage ich das in mein AGB ein wenn ich keine MWst zahlen muss?

Hallo Leute

ich hab seit kurzem Gewerbe angemeldet und bekam auch gleich so stappelweise Papiere von Finanzamt welches ich ausfüllen sollte bzw musste und Termin gerecht abliefern musste. Ok alles kein Problem.

Bei den unterlagen von Finanzamt konnte ich angeben was ich schätzen würde wieviel ich im jahr 2007 verdienen bzw einnehmen würde.

Ich gab an ca 15.000 €

So nun ist es so das wenn man unter 17.500 € im Jahr ist das man da keine Mwst abgeben muss.

Nun kommt mein Problem.

Wie mache ich das mit den Rechnungen dei für den Kunden gedacht sind?

Ich mein, ich muss ja keine Mwst zahlen und somit darf ich ja bestimmt nicht efinach Mwst in die rechnug schreiben da ich ja kein Mwst einnehmen darf.

Also ich weis nicht wie ich das nun mit der Rechnugn für den Kunden mache.

Dann noch wie schauts mit AGB´s aus? Wie oder Was genau muss ich nun da rein schreiben wegen den Mwst? Ich muss ja keine Zahlen also kann ich nicht einfach rein schreiben Alles inkllusive Mwst. Da muss was anderes rein und ich weis nicht was.
arwino ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-01-2007, 15:56   #2 (permalink)
mod_rewrite
 
Benutzerbild von sonar
 
Registriert seit: Feb 2003
Ort: München
Beiträge: 15.621
Schreib einfach ganz normal deine Rechnung und weise keine USt aus, also Brutto = Netto.
Darunter würde ich noch einen Vermerk setzen à la
'Gemäß §19 UStG bin ich von der Abführung der Umsatzteuer befreit.'
Die Info hab ich zumindest von meinem Steuerberater...
__________________
RTFM
Wie man Fragen richtig stellt.

Achim Bindannmalweg

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sonar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-01-2007, 08:28   #3 (permalink)
Neuer User
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 13
klasse danke dir für deine Antwort :-)
__________________
http://www.enmy.eu
arwino ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-01-2007, 08:57   #4 (permalink)
Flashworker
 
Benutzerbild von sebastian
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
Aber es ist nicht so, dass du da keine USt bezahlen musst. Du kannst bis
zu einer gewissen Grenze nur die Kleinunternehmerregelung in Anspruch
nehmen und dann ist das so. Aber >du< müsstest das so oder so nicht
zahlen.

greetz
sebastian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-01-2007, 11:58   #5 (permalink)
Trickfilm Spezi
 
Registriert seit: Sep 2001
Ort: berlin
Beiträge: 979
soweit ich weis hat die sache 2 nachteile:
1. du kannst keine MwSt absetzen.
2. falls du zufälliger doch über die 17.500 "rutschen" sollst, must du soweit ich weis doch noch 19% MwSt abführen (Die du nie eingenommen hast) also recht unvorteilhaft für dich.

Also einige risiken und nachteile gibt es. Wichtig ist es zu schauen wer deine kunden sind. Wenn deine Kunden Endverbraucher/privatpersonen sind kannst du naturlich deine dienstleistungen 19% billiger anbieten. Sind deine kunden firmen/einzelunternehmer etc... macht es überhaupt kein unterschied, weil die sich den MwSt sowieso zurückholen, bzw. verrechnen
__________________
frank@govaere.de
www.govaere.de
fgovaere ist offline   Mit Zitat antworten
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