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| | #1 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 13
| wie Trage ich das in mein AGB ein wenn ich keine MWst zahlen muss?
Hallo Leute ich hab seit kurzem Gewerbe angemeldet und bekam auch gleich so stappelweise Papiere von Finanzamt welches ich ausfüllen sollte bzw musste und Termin gerecht abliefern musste. Ok alles kein Problem. Bei den unterlagen von Finanzamt konnte ich angeben was ich schätzen würde wieviel ich im jahr 2007 verdienen bzw einnehmen würde. Ich gab an ca 15.000 € So nun ist es so das wenn man unter 17.500 € im Jahr ist das man da keine Mwst abgeben muss. Nun kommt mein Problem. Wie mache ich das mit den Rechnungen dei für den Kunden gedacht sind? Ich mein, ich muss ja keine Mwst zahlen und somit darf ich ja bestimmt nicht efinach Mwst in die rechnug schreiben da ich ja kein Mwst einnehmen darf. Also ich weis nicht wie ich das nun mit der Rechnugn für den Kunden mache. Dann noch wie schauts mit AGB´s aus? Wie oder Was genau muss ich nun da rein schreiben wegen den Mwst? Ich muss ja keine Zahlen also kann ich nicht einfach rein schreiben Alles inkllusive Mwst. Da muss was anderes rein und ich weis nicht was. |
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| | #2 (permalink) |
| mod_rewrite Registriert seit: Feb 2003 Ort: München
Beiträge: 15.621
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Schreib einfach ganz normal deine Rechnung und weise keine USt aus, also Brutto = Netto. Darunter würde ich noch einen Vermerk setzen à la 'Gemäß §19 UStG bin ich von der Abführung der Umsatzteuer befreit.' Die Info hab ich zumindest von meinem Steuerberater...
__________________ RTFM Wie man Fragen richtig stellt. Achim Bindannmalweg Money makes the world go round, fear makes it turn much faster. (New Model Army) |
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| | #3 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 13
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klasse danke dir für deine Antwort :-)
__________________ http://www.enmy.eu |
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| | #4 (permalink) |
| Flashworker Registriert seit: Nov 2001 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
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Aber es ist nicht so, dass du da keine USt bezahlen musst. Du kannst bis zu einer gewissen Grenze nur die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und dann ist das so. Aber >du< müsstest das so oder so nicht zahlen. greetz |
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| | #5 (permalink) |
| Trickfilm Spezi Registriert seit: Sep 2001 Ort: berlin
Beiträge: 979
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soweit ich weis hat die sache 2 nachteile: 1. du kannst keine MwSt absetzen. 2. falls du zufälliger doch über die 17.500 "rutschen" sollst, must du soweit ich weis doch noch 19% MwSt abführen (Die du nie eingenommen hast) also recht unvorteilhaft für dich. Also einige risiken und nachteile gibt es. Wichtig ist es zu schauen wer deine kunden sind. Wenn deine Kunden Endverbraucher/privatpersonen sind kannst du naturlich deine dienstleistungen 19% billiger anbieten. Sind deine kunden firmen/einzelunternehmer etc... macht es überhaupt kein unterschied, weil die sich den MwSt sowieso zurückholen, bzw. verrechnen |
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