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Alt 13-07-2011, 10:05   #1 (permalink)
ActionStripper
 
Benutzerbild von Mr.Twister
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Oldenburg
Beiträge: 3.275
Wie bemisst man Nutzungslizenzen?

Moin,

mal angenommen ich entwickle eine interaktive Anwendung für einen Kunden, der sie zunächst nur auf seiner Website einbetten möchte.
Dafür kalkuliere ich einen Preis, schreibe ins Angebot, dass sich die Nutzungslizenz auf die Verwendung auf der eigenen Website bezieht etc.

Nun steht das Ding online (fiktives Beispiel), und er möchte es auch an einem POS einsetzen, im Besucherzentrum und es in einem Mailing per CD versenden.
Selbstverständlich fragt er mich freundlich danach, tut aber erstmal so, als würde das ja auch umsonst gehen, weil die eigentliche Arbeit ja schon gemacht ist. (Wie manche Kunden eben gerne tun ...)

Wie gehe ich damit um?
Ich könnte ein weiteres Angebot erstellen, in dem ich eine neue Nutzunglizenz definiere. Aber wonach bemesse ich den Wert?

Wenn die Anwendung fürs Web z.B. 1.000,- gekostet hat, er mit einem großen Rollout aber einen kräftigen Werbeffekt erzielt, wäre die Anwendnung deutlich mehr wert. Hätte er z.B. von Anfang an gewusst, was er damit vorhat und ich gewusst hätte, welche Wirkung die Anwendung erzielt, hätte ich das bestimmt im Vorfeld anders kalkuliert.

Aber:

- Ist es überhaupt okay, dass ich vom Erfolg der Software partizipieren möchte? Schließlich kam die Idee vom Kunden.

- Ist es gar Erpressung, wenn ich plötzlich z.B. weitere 5.000,- alleine dafür haben möchte, dass die bereits fertige Anwendung auf andere Weise genutzt werden kann?
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Alt 13-07-2011, 10:27   #2 (permalink)
as3 addict
 
Benutzerbild von Marcy_LH
 
Registriert seit: Jun 2002
Ort: Leipzig
Beiträge: 351
Wenn ich Arbeiten für Kunden anfertige, dann werde ich für das Endprodukt bezahlt. Was der Kunde damit machen möchte (nur online, CD, POS) ist ihm grundsätzlich selbst überlassen. Gibt es Anpassungsaufwand, um die Anwendung fit für eine nicht vorgesehene Nutzungsart zu machen, würd dieser abgerechnet.

Als Kunde würde ich nicht einsehen, warum du am Erfolg beteiligt werden sollst? Schließlich trägst du auch kein Risiko (beim Scheitern der Aktion) und wurdest angemessen (nach deinem Angebot) bezahlt.

Anders sieht es bei Lizenzsoftware aus. Wir vertreiben ein SDK, bei dem wir die Regeln zur Lizensierung klar festschreiben. Hier bezahlt der Kunde dann eben per Domain/Markt.

EDIT: Ist es denn ein Produkt, dass der Kunden jetzt vertreiben will, oder ist es 'nur' eine Aktionsseite?

Geändert von Marcy_LH (13-07-2011 um 10:32 Uhr)
Marcy_LH ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13-07-2011, 11:04   #3 (permalink)
Perverted Hermit
 
Benutzerbild von Omega Psi
 
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Beiträge: 12.146
Sehe ich genauso.
Omega Psi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13-07-2011, 11:52   #4 (permalink)
ActionStripper
 
Benutzerbild von Mr.Twister
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Oldenburg
Beiträge: 3.275
okay, danke!
Ist ja eh nur mal ein Gedankenspiel, hier ging es mal nur um die Verwendung. Ein Weiterverkauf ist natürlich nochmal was anderes.

Eure Ansicht kann ich auch nachvollziehen. Aber demnach wäre eine Nutzungslizenz für Individualsoftware ja allgemein unnötig, oder?

Um es noch etwas zuzuspitzen:
Eine Firma gibt also den Auftrag zur Erstellung eines "kleinen" Spiels, was laut Kunde nur in einer kleinen Unterrubrik der Website verwendet werden soll. Es darf natürlich möglichst nichts kosten, soll aber gestern fertig sein etc. Natürlich drückt man dann evtl. auch noch ein Auge zu und zieht das Projekt durch, weil man damit rechnet, dass das Tool sowieso nur ein kleines Ding ist.

Im nächsten Monat sieht man im Fernsehen eine große Werbung der Firma, die auf die Software verweist, bekommt Post mit ner CD drin (und der Anwendnung drauf) und sieht im Laden um die Ecke ein aufwändiges Terminal, auf dem das Ding läuft. Die halbe Welt spricht von der Software, und die ganze Kampagne wird riesengroß ausgerollt.

Würdet ihr wirklich sagen, dass man den Nutzungsraum im Angebot nicht trotzdem mal erwähnen sollte?
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Alt 13-07-2011, 12:16   #5 (permalink)
Perverted Hermit
 
Benutzerbild von Omega Psi
 
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Ort: Delmenhorst
Beiträge: 12.146
Aber du hast doch keine anderen Aufwände, nur weil das Deployment ein anderes ist als abgesprochen?
Omega Psi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13-07-2011, 12:21   #6 (permalink)
Alter User
 
Benutzerbild von Dharokan
 
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Ort: Dortmund
Beiträge: 637
Beide Sichtweisen haben Ihre Berechtigung und man müsste wohl eher den individuellen Fall betrachten, anstatt allgemein darüber zu diskutieren.

Ich glaube, die Frage ist auch, ob Du Dich als Künstler oder als "Handwerker" (im Sinne von Dienstleister) siehst.

Das Programmieren eines kleinen Tools bedarf sicherlich keiner sonderlichen Kreativität und da würde ich es genau wie Marcy sehen.
Bei Spielentwicklung verhält es sich aber anders. Da sehe ich schon deutlich künstlerische Tätigkeiten.
Bei Kreativleistungen ist es dann auch wieder üblich, nach Nutzungsgrad angemessen zu vergüten. Davon leben schließlich Designer, Künstler, Fotografen etc. Daher ist Dein zweites Beispiel nicht nur eine Überspitzung, sondern ggf. auch ein anderer Sachverhalt.

Gruß,
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Dharokan
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Alt 13-07-2011, 12:41   #7 (permalink)
Flashworker
 
Benutzerbild von sebastian
 
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Beiträge: 10.945
Ja genau, im Design Bereich ist es üblich, dass je nach Anwendung andere
Kosten anfallen. Da könnte man ja auch argumentieren, dass das Logo schon
gestaltet wurde und es egal ist, ob es im Web, Print oder TV verwendet wird.

Man muss sicher den individuellen Fall betrachten.

Bei Auftragsentwicklungen erhält der Kunde in der Regel ja auch die vollen
Nutzungsrechte, alles andere ist eher unüblich. Er bezahlt ja immerhin den
Entwicklungsaufwand. Würde er vorhandene Software nur lizenzieren, dann
wäre es sicher noch mal was anderes.
sebastian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13-07-2011, 13:06   #8 (permalink)
ActionStripper
 
Benutzerbild von Mr.Twister
 
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klingt plausibel
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