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| | #1 (permalink) |
| ° Registriert seit: Aug 2002 Ort: Baden-Baden
Beiträge: 3.962
| Wann sind Rechnungen verbindlich?
Hi, ich hatte gerade ein sehr interessantes Gespräch mit einem Kunden. Ich hatte ihm 2 Rechnungen per PDF rüber geschickt, eine im Dezember, die Zweite im Januar. Diese Woche habe ich ihn mal angerufen und gefragt, was denn mit der Zahlung sei. Seine Antwort: Er weiß von nichts, Mail ist im Spamfilter hängen geblieben. Der Spamfilter wäre eh so scharf geschalten, dass nichts durchkäme was nicht im Adressbuch gespeichert ist. Mal abgesehen davon, dass ich dieser Aussage sehr skeptisch gegenüber stehe, hat er gleich noch nachgesetzt, dass meine Rechnungen, welche ich per PDF durch die Gegend schicke, rechtlich nicht verbindlich seien. Dann fing er an mit digitaler Signatur und lieber doch per Post, dann kommt es wenigstens an etc... Jetzt die Frage: Wenn ich eine Rechnung tippe, und diese dann per PDF an den Kunden schicke, sind die dann rechtlich verbindlich?? Müssten sie doch sein, oder? Ansonsten müsste ich ja jedesmal meine Rechnungen per Einschreiben mit Rückschein schicken, nur um festzustellen ob die auch in den Kreis des Empfängers gelangt sind. Gruß Kai |
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| | #2 (permalink) |
| Crème brûlée Registriert seit: Jan 2006 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 719
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Ich meine (d.h. diese Aussage ist rechtlich keineswegs verbindlich), dass der Kunde leider recht hat. Prinzipiell sind PDF-Rechnungen je nach Fall nur mit digitaler Signatur gültig. Bei allen meinen Kunden gabs aber diesbezüglich nie Probleme. Nur einer wollte mal entweder eine digital signierte Rechnung oder eine Rechnung per Post. Ich würde diesem Kunden das ganze nochmal per Post schicken, notfalls per Einschreiben. |
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| | #3 (permalink) |
| ° Registriert seit: Aug 2002 Ort: Baden-Baden
Beiträge: 3.962
| Diesen einen hab ich jetzt wohl auch gerade. Ich hab auch grade bei ein paar Kollegen rumgehört, es scheint wohl tatsächlich so zu sein. Ich finde das natürlich nervig hoch zehn. Jetzt muss ich wieder zur Post gehen.
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| | #4 (permalink) |
| ChronoGuard Registriert seit: Mar 2002 Ort: Saarbrücken
Beiträge: 2.649
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Rechnungen und Mahnungen sind an keine Übermittlungs-Form gebunden, um gültig zu sein. Aber der Empfangs-Beweis ist bei Mails natürlich ziemlich unmöglich. Aber das ist er mit andren Übermittlungsformen genauso. Für einen perfekten rechtsgültigen Beweis müsste ein Notar deine Rechnung und deren Formeinhaltung bestätigen, und der Kunde müsste diesem gegenüber unterschreiben, den Inhalt der Nachricht gelesen und verstanden zu haben ![]() Auch bei einem Einschreiben könnte man nämlich behaupten, in dem Umschlag wär nur Zeitungspapier gewesen (Heißt natürlich wiederum nicht, dass ein Richter das dann auch glaubt). Wenn du an einen Zahlungsunwilligen gerätst, hast du immer Pech gehabt. Die Post entwickelt doch gerade die DE-Mail, die ein elektronischer Ersatz für das Einschreiben werden soll. Bleibt abzuwarten, ob sich das durchsetzt.
__________________ we will stop enhancing the truth in 3, 2, ... Geändert von SpecOps-12 (25-02-2010 um 10:48 Uhr) |
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| | #5 (permalink) |
| ur leiwand oida Registriert seit: Sep 2001 Ort: plagwitz/jumeirah lake towers
Beiträge: 1.663
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du kannst die rechnung auch faxen. fax hat dokumentenstatus. aber vorsicht: ein mit dem computer über einen dienst versandtes pdf als fax gilt nicht!!! (ehrlich. wer das überprüft und überprüfen kann, sei dahingestellt) |
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| | #8 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Aug 2002
Beiträge: 607
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Ich hatte auch mal einen Kunden, der komischer Weise nie E - Mails von mir erhalten hat als es ums bezahlen ging. Dann kamen solche Ausreden wie "Emails mit Dateianhängen werden von uns jetzt geblockt" oder "Email mit bestimmten Wortkombinationen, z.B. Rechnung vom ..." werden auch nicht mehr angenommen, weil es sich ja bei 99% der EMails um Betrug usw. handelt. Da auf jedem Rechner ja auch Viren drauf sein können, kann man auch nicht mehr jeden Empfänger trauen usw. ![]() Aber bei solchen Kunden hilft es nur Klappe halten und zur Sicherheit entweder ein Fax oder ggf. ein Brief per Einschreiben o.ä. schicken. Wenn man nämlich einen zahlungsunwilligen Kunden, der ggf. schon kurz vor der Pleite steht, auch noch komisch kommt, dann kann man sein Geld meistens vergessen. |
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| | #9 (permalink) |
| Flashworker Registriert seit: Nov 2001 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
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Hey. Es sollte doch bekannt sein, dass Rechnungen per E-Mail ohne digitale Signatur ziemlich problematisch sind. Alleine schon wegen dem Vorsteuerabzug. Ich möchte auch keine Rechnungen per PDF haben. Ich persönlich finde auch, dass es nicht ganz so seriös wirkt. Ich verschicke daher in der Regel auch per Post. Nur bei ein paar Agenturen per PDF, wenn ich darum gebeten werde. MacX85: Mahnungen sind ohnehin nicht notwendig und eher als nette Erinnerung zu sehen. Theoretisch kann man (nach entsprechend verstrichener Zeit) direkt einen Mahnbescheid erwirken. Viele Grüße Geändert von sebastian (06-03-2010 um 13:16 Uhr) |
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