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Alt 25-02-2010, 10:03   #1 (permalink)
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Benutzerbild von echo5-7
 
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Baden-Baden
Beiträge: 3.962
Wann sind Rechnungen verbindlich?

Hi,

ich hatte gerade ein sehr interessantes Gespräch mit einem Kunden. Ich hatte ihm 2 Rechnungen per PDF rüber geschickt, eine im Dezember, die Zweite im Januar. Diese Woche habe ich ihn mal angerufen und gefragt, was denn mit der Zahlung sei.

Seine Antwort: Er weiß von nichts, Mail ist im Spamfilter hängen geblieben. Der Spamfilter wäre eh so scharf geschalten, dass nichts durchkäme was nicht im Adressbuch gespeichert ist. Mal abgesehen davon, dass ich dieser Aussage sehr skeptisch gegenüber stehe, hat er gleich noch nachgesetzt, dass meine Rechnungen, welche ich per PDF durch die Gegend schicke, rechtlich nicht verbindlich seien.

Dann fing er an mit digitaler Signatur und lieber doch per Post, dann kommt es wenigstens an etc...

Jetzt die Frage:

Wenn ich eine Rechnung tippe, und diese dann per PDF an den Kunden schicke, sind die dann rechtlich verbindlich?? Müssten sie doch sein, oder? Ansonsten müsste ich ja jedesmal meine Rechnungen per Einschreiben mit Rückschein schicken, nur um festzustellen ob die auch in den Kreis des Empfängers gelangt sind.

Gruß
Kai
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echo5-7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-02-2010, 10:23   #2 (permalink)
Crème brûlée
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 719
Ich meine (d.h. diese Aussage ist rechtlich keineswegs verbindlich), dass der Kunde leider recht hat. Prinzipiell sind PDF-Rechnungen je nach Fall nur mit digitaler Signatur gültig. Bei allen meinen Kunden gabs aber diesbezüglich nie Probleme. Nur einer wollte mal entweder eine digital signierte Rechnung oder eine Rechnung per Post.
Ich würde diesem Kunden das ganze nochmal per Post schicken, notfalls per Einschreiben.
laxersaz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-02-2010, 10:34   #3 (permalink)
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Benutzerbild von echo5-7
 
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Baden-Baden
Beiträge: 3.962
Zitat:
Zitat von laxersaz Beitrag anzeigen
Nur einer wollte mal entweder eine digital signierte Rechnung oder eine Rechnung per Post.
Diesen einen hab ich jetzt wohl auch gerade. Ich hab auch grade bei ein paar Kollegen rumgehört, es scheint wohl tatsächlich so zu sein. Ich finde das natürlich nervig hoch zehn. Jetzt muss ich wieder zur Post gehen.
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echo5-7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-02-2010, 10:45   #4 (permalink)
ChronoGuard
 
Benutzerbild von SpecOps-12
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Saarbrücken
Beiträge: 2.649
Rechnungen und Mahnungen sind an keine Übermittlungs-Form gebunden, um gültig zu sein.

Aber der Empfangs-Beweis ist bei Mails natürlich ziemlich unmöglich.
Aber das ist er mit andren Übermittlungsformen genauso.

Für einen perfekten rechtsgültigen Beweis müsste ein Notar deine Rechnung und deren Formeinhaltung bestätigen, und der Kunde müsste diesem gegenüber unterschreiben, den Inhalt der Nachricht gelesen und verstanden zu haben
Auch bei einem Einschreiben könnte man nämlich behaupten, in dem Umschlag wär nur Zeitungspapier gewesen (Heißt natürlich wiederum nicht, dass ein Richter das dann auch glaubt).

Wenn du an einen Zahlungsunwilligen gerätst, hast du immer Pech gehabt.

Die Post entwickelt doch gerade die DE-Mail, die ein elektronischer Ersatz für das Einschreiben werden soll. Bleibt abzuwarten, ob sich das durchsetzt.
__________________
we will stop enhancing the truth in 3, 2, ...

Geändert von SpecOps-12 (25-02-2010 um 10:48 Uhr)
SpecOps-12 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-02-2010, 11:16   #5 (permalink)
ur leiwand oida
 
Benutzerbild von l_ch
 
Registriert seit: Sep 2001
Ort: plagwitz/jumeirah lake towers
Beiträge: 1.663
du kannst die rechnung auch faxen. fax hat dokumentenstatus.

aber vorsicht: ein mit dem computer über einen dienst versandtes pdf als fax gilt nicht!!! (ehrlich. wer das überprüft und überprüfen kann, sei dahingestellt)
__________________
and now for some reklame
________________
günstige kontaktlinsen
l_ch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-02-2010, 12:54   #6 (permalink)
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Benutzerbild von echo5-7
 
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Baden-Baden
Beiträge: 3.962
ok, dann die rechnungen halt entweder per fax oder per smail
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echo5-7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06-03-2010, 12:29   #7 (permalink)
Neuer User
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von SpecOps-12 Beitrag anzeigen
Rechnungen und Mahnungen sind an keine Übermittlungs-Form gebunden, um gültig zu sein.
Für Rechnungen stimmt das. Mahnungen müssen meines Wissens durch ein Gericht zugestellt werden, um gültig zu sein.
MacX85 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06-03-2010, 12:41   #8 (permalink)
Neuer User
 
Registriert seit: Aug 2002
Beiträge: 607
Ich hatte auch mal einen Kunden, der komischer Weise nie E - Mails von mir erhalten hat als es ums bezahlen ging.
Dann kamen solche Ausreden wie "Emails mit Dateianhängen werden von uns jetzt geblockt" oder "Email mit bestimmten Wortkombinationen, z.B. Rechnung vom ..." werden auch nicht mehr angenommen, weil es sich ja bei 99% der EMails um Betrug usw. handelt.
Da auf jedem Rechner ja auch Viren drauf sein können, kann man auch nicht mehr jeden Empfänger trauen usw.


Aber bei solchen Kunden hilft es nur Klappe halten und zur Sicherheit entweder ein Fax oder ggf. ein Brief per Einschreiben o.ä. schicken.
Wenn man nämlich einen zahlungsunwilligen Kunden, der ggf. schon kurz vor der Pleite steht, auch noch komisch kommt, dann kann man sein Geld meistens vergessen.
bizz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06-03-2010, 13:14   #9 (permalink)
Flashworker
 
Benutzerbild von sebastian
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
Hey.

Es sollte doch bekannt sein, dass Rechnungen per E-Mail ohne digitale Signatur
ziemlich problematisch sind. Alleine schon wegen dem Vorsteuerabzug.
Ich möchte auch keine Rechnungen per PDF haben.

Ich persönlich finde auch, dass es nicht ganz so seriös wirkt. Ich verschicke
daher in der Regel auch per Post. Nur bei ein paar Agenturen per PDF, wenn
ich darum gebeten werde.

MacX85: Mahnungen sind ohnehin nicht notwendig und eher als nette Erinnerung
zu sehen. Theoretisch kann man (nach entsprechend verstrichener Zeit) direkt
einen Mahnbescheid erwirken.

Viele Grüße

Geändert von sebastian (06-03-2010 um 13:16 Uhr)
sebastian ist offline   Mit Zitat antworten
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