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| AHNUNG Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 21
| urheber vs. eigentümer vs. nutzungsrechte
hallo zusammen, kann jemand licht ins dunkel bringen? betrifft ein freies mitarbeiter-verhältnis und web-software-entwicklung. als ersteller einer software bin ich urheber, eigentümer, inhaber aller nutzungsrechte. wenn ich nun im auftrag arbeite, dem auftraggbeber also nutzungsrechte einräume, wird er dadurch automatisch eigentümer? bzw. habe ich weiterhin rechte an den von mit erstellten objekten? oder muss das ausdrücklich formuliert sein (im vertrag)? gibt es überhaupt einen juristischen unterschied zwischen eigentümer und inhaber von nutzungsrechten bzw. kann ich das als auftragnehmer differenzieren, also sagen, nutzen darfst du, eigentümer bist du aber nicht... gruß + dank!
__________________ teile meine ahnung! :) |
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| | #2 (permalink) |
| a.k.a maddin79 Registriert seit: Jul 2003 Ort: berlin f-hain
Beiträge: 1.693
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soweit ich weiß gibt es große unterschiede, stichworte hierbei sind Dienstvertrag und Werksvertrag. Bei dem einen liegen die rechte aber auch haftung auf deiner seite, bei dem anderen ist es ähnlich wie bei nem angestellten-verhältnis, da hat immer die firma die rechte und nicht der einzelne mittarbeiter. gruß mad
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