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Alt 09-09-2006, 22:16   #1 (permalink)
Blackjack&Nutten
 
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Tauschgeschäft - muss ich etwas beachten?

auch wenn es hier ja einen extra bereich für tauschgeschäfte gibt würde ich mal gerne wissen, ob ich dafür etwas beachten muss.

in meinem fall wäre es design gegen musik - ich meine, muss man das etwa beim finanzamt angeben als quasi einnahme und die gegenleistung als ausgabe oder kann man sich das sparen.

sollte ich mich dafür vertraglich absichern, mal unabhängig von meiner eigenen sicherheit die gegenleistung zu erhalten?

nicht dass ich scharf auf schreibkram wäre, bin mir da aber gerade echt nicht sicher.
Sergio1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09-09-2006, 22:27   #2 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Sergio1 Beitrag anzeigen
sollte ich mich dafür vertraglich absichern, mal unabhängig von meiner eigenen sicherheit die gegenleistung zu erhalten?
^^ nach dem satz dürftest du es schwer haben jemanden zu finden der sich auf ein "Tauch geschäft" wie du es ausdrückst einlässt, wenn du dich vertraglich absichern willst sollten das beide seiten machen womit wir dann bei einer geschäftlichen vereinbarung wären (das ist die andere im grundegenommen wor dem gesetz auch, mit einem unterschied , es ist privat! das andere gewerbe! wie bei ebay bei dem einen hast du rückgaberecht und gewährleistung bei dem anderen kommst du an nen mercedes für 5 euro und musst kein trabi fahren welcher länger hält oder nachher besser ist ist dann natürlich fraglich.
JaBo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09-09-2006, 23:12   #3 (permalink)
Blackjack&Nutten
 
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schön dass dich meine naive frage amüsiert, aber ernsthaft.
ich meinte ja, dass es mir darum geht, ob ich es angeben oder theoretisch festhalten muss und nicht will. es geht auch nicht darum, ob ich dem anderen vertraue, sondern hauptsächlich mit blick zum finanzamt.

sagen wir mal es handelt sich nicht nur um eine grafik sondern eine webseite, die ja nun auch relativ präsent ist. so ungewöhnlich ist der gedanke an die frage, was dafür als gegenleistung erbracht wurde doch eigentlich gar nicht.

klar, dass so ein "kuhhandel" ständig und überall gemacht wird und es ist mir auch egal, ich hab halt nur das bedürfniss mir von niemanden ans bein pinkeln zu lassen und den beruf des steuerfahnders hab ich auch nicht erfunden.
die scheinen ja mittlerweile so ausgefuchst zu sein, dass sie sogar eine adresse in google eingeben können
Sergio1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10-09-2006, 00:04   #4 (permalink)
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Wo kein Geld fliesst, ist auch nichts für den Fiskus zu holen. Basta.
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Alt 10-09-2006, 00:26   #5 (permalink)
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na ist doch wunderbar - danke euch beiden für die info.
wollte übrigens jabo's aussage auch gar nicht anzweifeln.

Geändert von Sergio1 (10-09-2006 um 00:29 Uhr)
Sergio1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10-09-2006, 08:11   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von chriloi Beitrag anzeigen
Wo kein Geld fliesst, ist auch nichts für den Fiskus zu holen. Basta.
das ist quatsch ...


gegenbeispiele :

dein chef zahlt dir kein gehalt sondern schenkt dir dafür n auto... dann fliesst kein geld und du musst es trotzdem versteuern ...

ein steuerberater und ein rechtsanwalt tauschen leistungen aus ... der eine vertritt den anderen vor gericht und dafür macht der andere seine steuererklärung ... dann müsste jeweils der betrag beim finanzamt gemeldet werden den sie normalerweise dafür bekommen hätten ...

wenn der satz "Wo kein Geld fliesst, ist auch nichts für den Fiskus zu holen. Basta" richtig wäre dann würde hier keiner mehr steuern zahlen ....


"muss man das etwa beim finanzamt angeben also quasi einnahme und die gegenleistung als ausgabe" : genau so sieht es aus ;-)

Geändert von sawyer888 (10-09-2006 um 08:14 Uhr)
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Alt 10-09-2006, 09:43   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von sawyer888 Beitrag anzeigen
das ist quatsch ...


gegenbeispiele :

dein chef zahlt dir kein gehalt sondern schenkt dir dafür n auto... dann fliesst kein geld und du musst es trotzdem versteuern ...
jo den zugewinn das nennt sich vermögenssteuer glaub ich so hiess es zumindest früher mal, aber solange der staat keinen ersichtlichen zugewinn im bezug auf das vermögen siehht ist da auch nichts zu versteuern.

gegenbeispiel dein chef zahlt dir keinen lohn gibt dir aber dafür 4 wochenenden im bordell aus, gegenwert ist ungefär der eines autos(je nach modell des wagens und bordell).

was willst du da jetzt versteuern? da kannste sogar noch arbeitsmaterial(kondome) und spesen geltend machen
JaBo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10-09-2006, 11:04   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von JaBo Beitrag anzeigen
jo den zugewinn das nennt sich vermögenssteuer glaub ich so hiess es zumindest früher mal, aber solange der staat keinen ersichtlichen zugewinn im bezug auf das vermögen siehht ist da auch nichts zu versteuern.



vermögensteuer is was ganz anderes ...
und mit zugewinn hat das auch nix zu tun ...


das prinzip ist ganz einfach : den staat interessiert es nicht ob dir jemand 1000 euro zahlt oder ob dir jemand eine leistung im gegenwert von 1000 erbringt ... beides stellt für dich eine "einnahme" da die du zu versteuern hast ...
sawyer888 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10-09-2006, 14:51   #9 (permalink)
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Hallo,
das nennt man "geldwerter Vorteil" und in der Steuererklärung
muss man es angeben - Dein Geschäftspartner übrigens auch.
Gruss
23012
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Alt 10-09-2006, 21:00   #10 (permalink)
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wäre ja auch zu schön gewesen.
danke, bin auf jeden fall ein bißchen schlauer
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Alt 16-09-2006, 10:06   #11 (permalink)
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Die Sache ist doch die:

Wenn beide Partner keine Angaben in ihrer Steuererklärung machen, dann existiert dieser Tausch überhaupt nicht.

Das Beispiel mit dem RA ist in diesem Fall sowieso nicht mustergültig, da hier ganz andere Gesetze ziehen.

Ihr könntet das ganze auch so aufziehen, dass Du ihm ein Design schenkst und er Dir dann Musik schenkt. Wenn Du Dich damit besser fühlst. Solche "Deals" macht man aber generell nur mit Personen, denen man auch vertraut, d.h. vertraglich kannst Dich offiziell nicht absichern. (Und komm' mir jetzt keiner mit Schenkungssteuern...)

Andererseits könnt ihr Euch auch jeweils den gleichen Betrag verrechnen, damit heben sich Einnahme und Ausgabe auf und es fallen für dieses Geschäft ebenfalls keine Einkommensteuer an.
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chriloi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-09-2006, 18:23   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von chriloi Beitrag anzeigen
Die Sache ist doch die:

Wenn beide Partner keine Angaben in ihrer Steuererklärung machen, dann existiert dieser Tausch überhaupt nicht.

Das Beispiel mit dem RA ist in diesem Fall sowieso nicht mustergültig, da hier ganz andere Gesetze ziehen.

Ihr könntet das ganze auch so aufziehen, dass Du ihm ein Design schenkst und er Dir dann Musik schenkt. Wenn Du Dich damit besser fühlst. Solche "Deals" macht man aber generell nur mit Personen, denen man auch vertraut, d.h. vertraglich kannst Dich offiziell nicht absichern. (Und komm' mir jetzt keiner mit Schenkungssteuern...)

Andererseits könnt ihr Euch auch jeweils den gleichen Betrag verrechnen, damit heben sich Einnahme und Ausgabe auf und es fallen für dieses Geschäft ebenfalls keine Einkommensteuer an.

also ich möchte dich nicht beleidigen ... aber was du da schreibst ist totaler blödsinn ...

ein ra unterliegt was die est,ust... usw. angeht den gleichen gesetzen wie jeder andere auch ...

hin und her schenken und verrechnen war nicht seine frage ... er wollte wissen wie man es richtig macht ...
sawyer888 ist offline   Mit Zitat antworten
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