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| | #1 (permalink) |
| Dumm lebt länger Registriert seit: Jan 2004 Ort: Sachsen
Beiträge: 425
| Studentenjob: Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Hallo, ich würde gerne mehrwertsteuerfreie Rechnungen schreiben. Ich bin Student und empfange Bafög sowie Kindergeld. Ich habe mir einige Fakten schon selbst ausgearbeitet, bin mir aber noch bei manchen Sachen unsicher. Lest bitte mal drüber und sagt mir, wenn ich irgendwo falsch liege. Ich würde gerne eine Freiberufliche Tätigkeit ausführen (scheint mir in meinen Augen das sinnvollste). Daher kann ich doch einfach zum Finanzamt gehen, eine Steuernummer anfordern und danach mehrwertsteuerfreie Rechnungen ausschreiben. Ich habe vor unter einem jährlichen Einkommen von 3900 EUR zu liegen, damit ich den Anspruch auf meine Familienversicherung nicht verliere. Demnach würde auch §19 UStG gelten, dass ich keine Umsatzsteuer zu entrichten hätte. Soweit richtig? Wie sieht es mit der Einkommenssteuer aus? Müsste ich eine Steuererklärung abgeben? Was könnte noch auf mich zukommen? Vielen Dank und entschuldigt meine Unwissenheit. Würde gerne zu einem Steuerberater gehen, sieht aber finanziell gerade nicht so gut aus
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| | #3 (permalink) |
| Flashworker Registriert seit: Nov 2001 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
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Moin moin, gibt prinzipiell schon viele Threads dazu. Aber ich weiß noch wie ich damals angefangen hatte und mir alle Infos mühsam zusammensuchen musste, da gabs noch nicht so gute Informationsquellen ![]() Die Kindergeldgrenze und die Einkommenssteuergrenze sind ziemlich identisch, bei ca 8000 EUR. Also wenn du bei 3900 bleibst, dann musst du dir da keine Gedanken machen - Familienversicherung passt dann auch. Eine Einkommenssteuererklärung musst du aber wohl trotzdem abgeben. Zur Umsatzsteuer: Ich bin prinzipiell nicht für die Kleinunternehmerreglung. Du sparst vielleicht etwas Papierkram, hast aber dafür ein paar steuerliche Nachteile. Und manche Kunden mögen sowas wohl auch nicht. Freiberufler ja/nein: Kommt darauf an, was du machst. Eine wirklich eindeutige Reglung gibts da nicht, vorallem in unserem Bereich. Wird also eher von Fall zu Fall entschieden. Also einfach beim Finanzamt fragen -> musst ja sowieso deine Steuernummer beantragen. Ansonsten halt einfach Gewerbe anmelden, kostet auch nicht die Welt und du bist dann nicht mit der Tätigkeit einge- schränkt. Gewerbesteuer bist du auch weit von entfernt. Noch mal zu den 3900: Entscheidend ist ja sowieso der Netto Wert. Wenn du genug absetzt, dann kannst du da auch höher gehen. Ach so: Natürlich Laienwissen greetz Geändert von sebastian (03-04-2007 um 17:33 Uhr) |
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| | #4 (permalink) | |
| Dumm lebt länger Registriert seit: Jan 2004 Ort: Sachsen
Beiträge: 425
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Danke Sebastian, du hast mir die Sache etwas durchsichtiger gemacht. Für mich dürften die Steuernachteile der Kleinunternehmerregelung wahrscheinlich nicht von Bedeutung sein. Das andere Unternehmen natürlich ihre Vorsteuer nicht zurückerstattet bekommen, ist nicht das Wahre, aber für mich ebenfalls nicht relevant. Zum Freiberufler: "Freiberufler sind selbstständig und unabhängig, sie gehen einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit nach oder erbringen eine Dienstleistung, die eine "höhere Bildung" erfordert." Ich denke mal, dass man die Programmierung dazuzählen kann. Man muss es natürlich nur gut auslegen. Vielen Dank nochmal Zitat:
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| | #5 (permalink) |
| industry painter Registriert seit: Aug 2006 Ort: auf'm Pott
Beiträge: 760
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Ähm..moment, das was Sebastian geschrieben hat, stimmt leider nicht, sorry. Nach § 19 UStG geht jeder durch, dessen UMSÄTZE (also Einnahmen abzüglich nachgewiesener Ausgaben, die für die jeweilige Tätigkeit notwendig sind) im vorangegangenen Jahr 17500 € nicht überschritten haben. Ausschlaggebend für Einsteiger ist ebenfalls die Schallmauer von 17500 €. Für Studenten bedeutet das meist 'gesonderte Feststellung von Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit' dazu bedarf es einer Steuernummer und der zusätzlichen Erklärung jeweils am Ende des Jahres mit den geschriebenen Rechnungen. Umsatzsteuervoranmeldung unnötig. Mehrwertsteuer darf nicht erhoben werden! Wenn man sich uneins darüber ist, ob die Jahresumsätze evtl. doch über dem Satz liegen werden, lohnt sich in jedem Fall eine freiwillige Umsatzsteuerliche Veranlagung, zumal man dann auch Vorabzugssteuerberechtigt ist und die Mehrwertsteuer im kaufmännischen Alltag letztlich auch ein wenig Statussymbolcharakter hat.
__________________ mfg. |
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| | #6 (permalink) |
| Flashworker Registriert seit: Nov 2001 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
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Und welche Aussage willst du damit widerlegen? Finde keinen Widerspruch Edit: Falls du meinst, dass für die Kleinunternehmerregelung der Umsatz und nicht der Gewinn ausschlaggebend ist: Habe mich sicherlich nicht darauf bezogen, was auch ziemlich klar sein sollte, weil die Grenze um einiges höher ist als die 3900. Stand auch nie zur Debatte ob das in Anspruch genommen werden kann oder nicht. Geändert von sebastian (03-04-2007 um 19:09 Uhr) |
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