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Alt 16-03-2008, 11:58   #1 (permalink)
Kaputtnik
 
Registriert seit: Mar 2004
Beiträge: 46
Unhappy Steuernummer (mal wieder)

Hallo,

ich muss demnächst ein paar Rechnungen schreiben (weil ich für Unternehmen ohne Buchhalterin arbeite, die verständlicherweise keinen Bock auf Lohnsteuerkarte haben). Dafür brauche ich eine Steuernummer - so viel hab ich hier durch die Suche schon rausfinden können.

Jetzt frage ich mich, was der Unterschied zwischen meiner Steuernummer auf der Lohnsteuererklärung und der Steuernummer, die ich beantragen möchte, ist. Gibt es da einen? Und warum haben die Dinger dann nicht verschiedene Namen oder Klassen?

Diese FA-Anträge versetzen mich immer in Kalaschnikowstimmung
ernest_f ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-03-2008, 12:19   #2 (permalink)
Alter Sack
 
Benutzerbild von achim2
 
Registriert seit: Jan 2002
Ort: unweit kölns
Beiträge: 1.776
Um selber Rechnungen zu schreiben musst Du
beim Fin-Amt als Selbständiger angemeldet sein.
Wichtig hierbei ist, ob Du Gewerbetreibender oder Freiberufler (Künstler) bist.
Das ist ein großer Unterschied.
Dann bekommst Du Deine Steuernummer.
Ob die sich von der Lohnsteuerkartennummer unterscheidet, weis ich nich.

(Das war keine Rechts- oder Steuerberatung)

Gruß
achimzwo
__________________
Jück is schlimmer als Ping
achim2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-03-2008, 12:35   #3 (permalink)
Flashworker
 
Benutzerbild von sebastian
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
Ich muss zugeben, dass ich noch nie eine Lohnsteuer machen musst,
aber ich denke die Steuernummer ist personenbezogen und gleich.

Sinnvoll ist aber wahrscheinlich eine USt ID, die du beim FA beantragen kannst.

Der große Unterschied zwischen Gewerbetreibendem und Freiberufler ist
im Wesentlichen nur, dass du als Gewerbetreibender ein Gewerbe anmelden
und ab einer gewissen Grenze Gewerbesteuer bezahlen musst.

Ruf in jedem Fall einfach nächste Woche beim Finanzamt an und frag nach

gruß

Zitat:
Zitat von achim2 Beitrag anzeigen
(Das war keine Rechts- oder Steuerberatung)
dito

Geändert von sebastian (16-03-2008 um 12:37 Uhr)
sebastian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-03-2008, 12:41   #4 (permalink)
echt jetzt, junge
 
Benutzerbild von snake*sl
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Iserlohn
Beiträge: 1.595
Da gibt's sehr große Unterschiede! Diese Unterschiede solltest Du Dir
AUF JEDEN FALL von einem Steuerberater Deiner Wahl erklären lassen.

Beispiel: Der Arbeitgeber zahlt nur noch Deine Arbeit, jedoch keine
Krankenkasse, Solidaritätszuschlag, Rente etc. Du musst also Deinen
Stundenlohn viel höher ansetzen, da Du das alles davon noch bezahlen
musst.
__________________
Gruß
snake*sl // achims sohn


underwoman.de || rootserver-blog.de || clickpress.de
snake*sl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-03-2008, 12:44   #5 (permalink)
Kaputtnik
 
Registriert seit: Mar 2004
Beiträge: 46
Hmm, im wesentlichen ist ja die Frage, wenn die Nummer eh die gleiche ist, ob ich überhaupt irgendetwas vorher angeben muss oder die gestellten Rechnungen in irgendnem Unterformular in den Mantelbogen von der gewöhnlichen Einkommenssteuererklärung eintragen kann.


Ich versuch immer, so ein Zeuch logisch anzugehen, aber das ist wohl ein Fehler.
ernest_f ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-03-2008, 12:46   #6 (permalink)
Flashworker
 
Benutzerbild von sebastian
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
Das betrifft aber ja schon die Preisgestaltung

Wobei man da auch unterscheiden muss. So lange das nur eine Neben-
tätigkeit ist, kann er wohl im Hauptberuf weiter krankenversichert sein etc.

Und als Selbständiger muss man ja weder krankenversichert sein noch
für das Alter vorsorgen - dass man es trotzdem sollte, steht aber auch
außer Frage.

@ernest_f: Du musst aber beispielsweise noch eine USt Voranmeldung
machen. Ich denke, alleine aus diesem Grund muss das Finanzamt
informiert werden.

Also: Anrufen und informieren

Geändert von sebastian (16-03-2008 um 12:49 Uhr)
sebastian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-03-2008, 12:48   #7 (permalink)
Kaputtnik
 
Registriert seit: Mar 2004
Beiträge: 46
Zitat:
Zitat von snake*sl Beitrag anzeigen
Der Arbeitgeber zahlt nur noch Deine Arbeit, jedoch keine
Krankenkasse, Solidaritätszuschlag, Rente etc. Du musst also Deinen
Stundenlohn viel höher ansetzen, da Du das alles davon noch bezahlen
musst.
Mir ging's nur um den Unterschied gegenüber dem Finanzamt. Ob ich eine Steuernummer beantragen muss, obwohl ich schon eine habe.

Oh, und natürlich reden wir über Beträge, bei denen ich mir die Jobs aus sparen könnte, wenn ich extra einen Steuerberater dafür bezahlen müsste.

Geändert von ernest_f (16-03-2008 um 12:51 Uhr)
ernest_f ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-03-2008, 12:51   #8 (permalink)
ChronoGuard
 
Benutzerbild von SpecOps-12
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Saarbrücken
Beiträge: 2.649
Zitat:
Zitat von Sebastian W. Beitrag anzeigen
Sinnvoll ist aber wahrscheinlich eine USt ID, die du beim FA beantragen kannst.
...und die und nur die sollte auch auf die Rechnung, ins Impressum usw.
Mit der "echten" Steuernummer kann nämlich im schlimmsten Fall von bösartigen Menschen Schindluder betrieben werden.

Ab hier nur noch gesundes Halbwissen:
z.B. Hausfrauen, die ab und an selbstgestrickte Pullis bei Ebay verticken, brauchen keine Anmeldung beim Finanzamt. Da reicht ne Gewerbeanmeldung im Rathaus, um Rechnungen schreiben zu dürfen. Dafür dürfen die auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, müssen aber auch entsprechend keine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Bis zu welchem finanziellen Rahmen das so erlaubt ist und ob das auf die Tätigkeit ankommt: Keine Ahnung.

Auch das war keine Rechts- oder Steuerberatung. Aber einen Steuerberater suchst du dir am besten, wenn du sowas öfter machen willst.
Spätestens bei der Lohnsteuerjahreserklärung brauchst du dann sowieso einen als Selbstständiger.
__________________
we will stop enhancing the truth in 3, 2, ...
SpecOps-12 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-03-2008, 12:54   #9 (permalink)
Flashworker
 
Benutzerbild von sebastian
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
Zitat:
Zitat von Weidler Beitrag anzeigen
z.B. Hausfrauen, die ab und an selbstgestrickte Pullis bei Ebay verticken, brauchen keine Anmeldung beim Finanzamt. Da reicht ne Gewerbeanmeldung im Rathaus, um Rechnungen schreiben zu dürfen. Dafür dürfen die auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, müssen aber auch entsprechend keine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Bis zu welchem finanziellen Rahmen das so erlaubt ist und ob das auf die Tätigkeit ankommt: Keine Ahnung.
Das ist die sog. Kleinunternehmerregelung. Gilt bis 17.500 EUR.

Sparst etwas Papierkram, ansonsten bringt es meiner Meinung nach
aber nur Nachteile und ich würde diese nicht in Anspruch nehmen.
sebastian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-03-2008, 13:00   #10 (permalink)
ur leiwand oida
 
Benutzerbild von l_ch
 
Registriert seit: Sep 2001
Ort: plagwitz/jumeirah lake towers
Beiträge: 1.663
Zitat:
als Selbständiger muss man ja weder krankenversichert sein …
stimmt, aber es gibt die pflicht zur pflegeversicherung. und DIE gibt es eigentlich nicht ohne KV…
__________________
and now for some reklame
________________
günstige kontaktlinsen
l_ch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-03-2008, 13:09   #11 (permalink)
Kaputtnik
 
Registriert seit: Mar 2004
Beiträge: 46
Ihr seid aber schnell...

Aber um noch mal auf die ursprüngliche Frage mit der Steuernummer zurückzukommen - hat hier bisher niemand neben einem Arbeitsverhältnis auf Lohnsteuerkarte auch frei gearbeitet ohne den ganzen Spaß mit Firmengründung und Bumsfallera anzugehen, der mir sagen kann, wie er das gehandhabt hat?
ernest_f ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-03-2008, 13:13   #12 (permalink)
Webworker
 
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Am schönen Niederrhein
Beiträge: 164
Zitat:
Zitat von Weidler;1742831
Ab hier nur noch gesundes Halbwissen:
z.B. Hausfrauen, die ab und an selbstgestrickte Pullis bei Ebay verticken, brauchen keine Anmeldung beim Finanzamt. Da reicht ne Gewerbeanmeldung im Rathaus, um Rechnungen schreiben zu dürfen. Dafür dürfen die auf ihren Rechnungen [B
keine[/B] Umsatzsteuer ausweisen, müssen aber auch entsprechend keine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Bis zu welchem finanziellen Rahmen das so erlaubt ist und ob das auf die Tätigkeit ankommt: Keine Ahnung.
Das ist jetzt aber wirklich ein wenig durcheinander. Wenn man ein Gewerbe anmeldet, wird dies automatisch ans Finanzamt weitergeleitet. Von denen bekommt man dann irgendwann Post und muß diverse Formulare ausfüllen. Beim Ausfüllen dieser Formulare muss man sich dann auch entscheiden, ob man "ganz normal" mit der Umsatzsteuer umgehen will, oder als sogenannter Kleingewerbetreibender darauf verzichtet, Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen zu können. Vorteil ist, dass man dan keine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss, Nachteil dass man sich aber eben auch die Umsatzsteuer, die man zahlt wenn man die Rechnungen anderer Unternehmen begleicht, nicht vom Finanzamt zurückholen kann.

Wenn man nicht Freiberufler sein kann oder will muss man aber auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, wenn man entsprechend dauerhaft einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht.

Zur Ausgangsfrage: Beim Einzelunternehmer ist die Steuernummer aber jedenfalls die selbe, man gibt halt bei der Einkommenssteuererklärung auch die Einkünfte aus der selbstständigen gewerblichen Tätigkeit an (Es gibt eine Anlage für Einkünfte aus selbstständigen gewerblichen Tätigkeiten und freiberuflicher Arbeit).

Geändert von lizardking73 (16-03-2008 um 13:22 Uhr)
lizardking73 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-03-2008, 15:11   #13 (permalink)
Neuer User
 
Benutzerbild von hlghyr
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 43
Zitat:
Wenn man nicht Freiberufler sein kann oder will muss man aber auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, wenn man entsprechend dauerhaft einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht.
Das bring mal den Zoll bei, der die Schwarzarbeit bekämpft!
Führt man eine Arbeit aus, in der man nicht als Angestellter beschäftigt ist, hat man eine Gewerbegenemigung vorzulegen. Ist man dazu nicht in der Lage, hat man ein Problem. Man muß in jeden Fall ein Gewerbe beantragen, wenn man nicht angestellt ist. Theoretisch auch die Frau, die sich Abends hinsetzt, ein Pullover strickt um diesen zu verkaufen. Weil Gewinnabsicht.
hlghyr ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-03-2008, 15:23   #14 (permalink)
Flashworker
 
Benutzerbild von sebastian
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
Und Freiberufler gibts nicht oder wie? Haben wir sicher nur erfunden
sebastian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-03-2008, 15:45   #15 (permalink)
Neuer User
 
Benutzerbild von hlghyr
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 43
Sorry, hatte mich verhaun. Freiberufler brauchen keine Gewerbegenemigung. Sondern diese müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen. Zitat förderland "Darüber hinaus müssen Freiberufler regelmäßig von der Niederlassung eine entsprechende Zulassung bei der für sie zuständigen Berufskammer beantragen."
hlghyr ist offline   Mit Zitat antworten
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