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| | #1 (permalink) |
| Kaputtnik Registriert seit: Mar 2004
Beiträge: 46
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Hallo, ich muss demnächst ein paar Rechnungen schreiben (weil ich für Unternehmen ohne Buchhalterin arbeite, die verständlicherweise keinen Bock auf Lohnsteuerkarte haben). Dafür brauche ich eine Steuernummer - so viel hab ich hier durch die Suche schon rausfinden können. Jetzt frage ich mich, was der Unterschied zwischen meiner Steuernummer auf der Lohnsteuererklärung und der Steuernummer, die ich beantragen möchte, ist. Gibt es da einen? Und warum haben die Dinger dann nicht verschiedene Namen oder Klassen? Diese FA-Anträge versetzen mich immer in Kalaschnikowstimmung |
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| | #2 (permalink) |
| Alter Sack Registriert seit: Jan 2002 Ort: unweit kölns
Beiträge: 1.776
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Um selber Rechnungen zu schreiben musst Du beim Fin-Amt als Selbständiger angemeldet sein. Wichtig hierbei ist, ob Du Gewerbetreibender oder Freiberufler (Künstler) bist. Das ist ein großer Unterschied. Dann bekommst Du Deine Steuernummer. Ob die sich von der Lohnsteuerkartennummer unterscheidet, weis ich nich. (Das war keine Rechts- oder Steuerberatung) Gruß achimzwo
__________________ Jück is schlimmer als Ping |
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| | #3 (permalink) |
| Flashworker Registriert seit: Nov 2001 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
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Ich muss zugeben, dass ich noch nie eine Lohnsteuer machen musst, aber ich denke die Steuernummer ist personenbezogen und gleich. Sinnvoll ist aber wahrscheinlich eine USt ID, die du beim FA beantragen kannst. Der große Unterschied zwischen Gewerbetreibendem und Freiberufler ist im Wesentlichen nur, dass du als Gewerbetreibender ein Gewerbe anmelden und ab einer gewissen Grenze Gewerbesteuer bezahlen musst. Ruf in jedem Fall einfach nächste Woche beim Finanzamt an und frag nach ![]() gruß dito Geändert von sebastian (16-03-2008 um 12:37 Uhr) |
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| | #4 (permalink) |
| echt jetzt, junge Registriert seit: Jan 2003 Ort: Iserlohn
Beiträge: 1.595
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Da gibt's sehr große Unterschiede! Diese Unterschiede solltest Du Dir AUF JEDEN FALL von einem Steuerberater Deiner Wahl erklären lassen. Beispiel: Der Arbeitgeber zahlt nur noch Deine Arbeit, jedoch keine Krankenkasse, Solidaritätszuschlag, Rente etc. Du musst also Deinen Stundenlohn viel höher ansetzen, da Du das alles davon noch bezahlen musst.
__________________ Gruß snake*sl // achims sohn underwoman.de || rootserver-blog.de || clickpress.de |
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| | #5 (permalink) |
| Kaputtnik Registriert seit: Mar 2004
Beiträge: 46
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Hmm, im wesentlichen ist ja die Frage, wenn die Nummer eh die gleiche ist, ob ich überhaupt irgendetwas vorher angeben muss oder die gestellten Rechnungen in irgendnem Unterformular in den Mantelbogen von der gewöhnlichen Einkommenssteuererklärung eintragen kann. Ich versuch immer, so ein Zeuch logisch anzugehen, aber das ist wohl ein Fehler. |
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| | #6 (permalink) |
| Flashworker Registriert seit: Nov 2001 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
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Das betrifft aber ja schon die Preisgestaltung ![]() Wobei man da auch unterscheiden muss. So lange das nur eine Neben- tätigkeit ist, kann er wohl im Hauptberuf weiter krankenversichert sein etc. Und als Selbständiger muss man ja weder krankenversichert sein noch für das Alter vorsorgen - dass man es trotzdem sollte, steht aber auch außer Frage. @ernest_f: Du musst aber beispielsweise noch eine USt Voranmeldung machen. Ich denke, alleine aus diesem Grund muss das Finanzamt informiert werden. Also: Anrufen und informieren Geändert von sebastian (16-03-2008 um 12:49 Uhr) |
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| | #7 (permalink) | |
| Kaputtnik Registriert seit: Mar 2004
Beiträge: 46
| Zitat:
Oh, und natürlich reden wir über Beträge, bei denen ich mir die Jobs aus sparen könnte, wenn ich extra einen Steuerberater dafür bezahlen müsste. Geändert von ernest_f (16-03-2008 um 12:51 Uhr) | |
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| | #8 (permalink) | |
| ChronoGuard Registriert seit: Mar 2002 Ort: Saarbrücken
Beiträge: 2.649
| Zitat:
Mit der "echten" Steuernummer kann nämlich im schlimmsten Fall von bösartigen Menschen Schindluder betrieben werden. Ab hier nur noch gesundes Halbwissen: z.B. Hausfrauen, die ab und an selbstgestrickte Pullis bei Ebay verticken, brauchen keine Anmeldung beim Finanzamt. Da reicht ne Gewerbeanmeldung im Rathaus, um Rechnungen schreiben zu dürfen. Dafür dürfen die auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, müssen aber auch entsprechend keine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Bis zu welchem finanziellen Rahmen das so erlaubt ist und ob das auf die Tätigkeit ankommt: Keine Ahnung. Auch das war keine Rechts- oder Steuerberatung. Aber einen Steuerberater suchst du dir am besten, wenn du sowas öfter machen willst. Spätestens bei der Lohnsteuerjahreserklärung brauchst du dann sowieso einen als Selbstständiger.
__________________ we will stop enhancing the truth in 3, 2, ... | |
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| | #9 (permalink) | |
| Flashworker Registriert seit: Nov 2001 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
| Zitat:
Sparst etwas Papierkram, ansonsten bringt es meiner Meinung nach aber nur Nachteile und ich würde diese nicht in Anspruch nehmen. | |
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| | #11 (permalink) |
| Kaputtnik Registriert seit: Mar 2004
Beiträge: 46
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Ihr seid aber schnell... Aber um noch mal auf die ursprüngliche Frage mit der Steuernummer zurückzukommen - hat hier bisher niemand neben einem Arbeitsverhältnis auf Lohnsteuerkarte auch frei gearbeitet ohne den ganzen Spaß mit Firmengründung und Bumsfallera anzugehen, der mir sagen kann, wie er das gehandhabt hat? |
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| | #12 (permalink) | |
| Webworker Registriert seit: Sep 2005 Ort: Am schönen Niederrhein
Beiträge: 164
| Zitat:
Wenn man nicht Freiberufler sein kann oder will muss man aber auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, wenn man entsprechend dauerhaft einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht. Zur Ausgangsfrage: Beim Einzelunternehmer ist die Steuernummer aber jedenfalls die selbe, man gibt halt bei der Einkommenssteuererklärung auch die Einkünfte aus der selbstständigen gewerblichen Tätigkeit an (Es gibt eine Anlage für Einkünfte aus selbstständigen gewerblichen Tätigkeiten und freiberuflicher Arbeit). Geändert von lizardking73 (16-03-2008 um 13:22 Uhr) | |
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| | #13 (permalink) | |
| Neuer User Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 43
| Zitat:
Führt man eine Arbeit aus, in der man nicht als Angestellter beschäftigt ist, hat man eine Gewerbegenemigung vorzulegen. Ist man dazu nicht in der Lage, hat man ein Problem. Man muß in jeden Fall ein Gewerbe beantragen, wenn man nicht angestellt ist. Theoretisch auch die Frau, die sich Abends hinsetzt, ein Pullover strickt um diesen zu verkaufen. Weil Gewinnabsicht. | |
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| | #15 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 43
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Sorry, hatte mich verhaun. Freiberufler brauchen keine Gewerbegenemigung. Sondern diese müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen. Zitat förderland "Darüber hinaus müssen Freiberufler regelmäßig von der Niederlassung eine entsprechende Zulassung bei der für sie zuständigen Berufskammer beantragen."
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