Zurück   Flashforum > Jobs und Projekte > Rund um Jobs

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 25-11-2008, 15:29   #1 (permalink)
asFlasher
 
Benutzerbild von ksw24
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 1.136
Question Seite offline schalten (Mahnverfahren)

Hallo Flasher,
ich hoffe ich habe den richtigen Bereich gewählt. Ich weiß, dass dies kein Rechtsberatungsforum ist, dennoch möchte ich gerne ein Frage stellen, die rechtliches betrifft. Es könnte ja sein, dass hier jemand Erfahrungungen gesammelt hat und da was drüber weiß.

Also ich habe für einen Kunden eine Seite erstellt, die er nicht bezahlen will (es wurde eine Anzahlung geleistet - mehr jedoch nicht). Es geht nun in ein gerichtliches Mahnverfahren.

Frage 1:
Kann ich nun die Seite (vorübergehend) offline schalten ohne Ansprüche zu verlieren?

Frage 2:
Was wenn er ein auf insolvent macht und ich das restliche Geld nie sehen werde. Kann ich dann die Seite offline schalten, ohne im die Anzahlung auszuzahlen?

Falls ihr noch andere Infos zu dem Fall benötigt, um die Fragen evtl. klarer beantworten zu können, dann bitte bescheid sagen, aber ich denke das war alles Relevante.

Vielen Dank für Hinweise in jedem Fall.

Gruß ksw24
ksw24 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-11-2008, 15:49   #2 (permalink)
i ate pixels
 
Benutzerbild von pixelslave
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Augsburg
Beiträge: 528
das sollte in deinem vertrag geregelt sein. ansonsten könnte es passieren das er auf schadensersatz klagen könnte... solls ja geben
pixelslave ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-11-2008, 16:04   #3 (permalink)
asFlasher
 
Benutzerbild von ksw24
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 1.136
Hallo,
stimmt das ist ein guter Hinweis. Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass es keinen schriftlichen Vertrag gibt und mündlich diese Problematik nicht behandelt wurde, da ich ja zu jeder Zeit davon ausgegangen bin, dass er zahlt, habe ich ihn nicht aufgeklärt was passiert, wenn er nicht zahlt. Kann er dann immernoch auf Schadensersatz klagen? - wenn es sozusagen keine Regelung gab?

Gruß ksw24

P.S.: ich weiß - keine Dienstleistung ohne Vertrag...handhabe ich ja normalerweise auch so...doch gerade in diesem Fall wurde das vernachlässigt.
ksw24 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-11-2008, 19:55   #4 (permalink)
Pixeldipaxeldipux
 
Benutzerbild von Ahrsib
 
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
Boah - wie ich so was hasse!
Zum Einen so „Kunden” zum Anderen so „Verträge”.

Es ist möglich, immaterielle Güter zu schaffen,
mit denen man Handel betreiben kann -
mache ich jeden Tag.
Damit sind diese immateriellen Güter als Ware zu definieren.
Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

Und *Zack!* sitzen die Daumenschrauben.
Ohne Vertrag ist immer schlecht,
aber ich würde an den Schrauben drehen
und nicht bezahlte Leistungen zurücknehmen.

Ahrsib
... hat mal dies und das erfolgreich anwenden können.
__________________
Selbstgelerntes ist am Besten!

iMac G5/2,1GHz, 2,5GB RAM, 20" Widescreen (1680*1050), MacOS 10.4.11, Safari 4.1, dsl 6000
Achim ...Orient

Das Flashforum zu unterstützen ist ganz einfach!
Ahrsib ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-11-2008, 20:04   #5 (permalink)
asFlasher
 
Benutzerbild von ksw24
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 1.136
Hallo...
...hmm...da kommt mir eine Idee:
...nicht bezahlte Leistung wieder zurücknehmen...ich könnte also die Kernseite vom Server entfernen und eine Seite erscheinen lassen, wo was steht wie: "Seite ist offline" oder "under construction" o.ä.

Dann hat er nicht "nichts" da ich ja eine Anzahlung erhalten habe.

Was meint ihr? Denn letzten Endes, wenn er ein auf Insolvnz macht, bekomme ich gar nichts und er hat eine vollwertige Seite...das kann nicht rechtens sein, aber trotzdem hat er ja "etwas" bezahlt und da ich ihm das wegen der geleisteten Arbeit nicht erstatten möchte, hat er ja doch irgendwo ein Recht auf Leistung (im Wert der Zahlung).

Gruß ksw24

P.S.: Ja, ich werde in Zukunft einfach besser aufpassen müssen.
ksw24 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-11-2008, 20:08   #6 (permalink)
Pixeldipaxeldipux
 
Benutzerbild von Ahrsib
 
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
Zitat:
Zitat von ksw24 Beitrag anzeigen
… wenn er ein auf Insolvnz macht …
Wenn er auf Insolvenz macht,
braucht er die Site sowieso nicht mehr,
weil er dann sein Geschäft platt macht.

Ahrsib
... bezahlt.
__________________
Selbstgelerntes ist am Besten!

iMac G5/2,1GHz, 2,5GB RAM, 20" Widescreen (1680*1050), MacOS 10.4.11, Safari 4.1, dsl 6000
Achim ...Orient

Das Flashforum zu unterstützen ist ganz einfach!
Ahrsib ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-11-2008, 20:14   #7 (permalink)
asFlasher
 
Benutzerbild von ksw24
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 1.136
Hallo,
aber kann er dann nicht die Anzahlung zurückfordern? Ich bin da unsicher, weil wie Sephiroth1104 meinte er ja auf Schadenserstz klagen könnte.

Gruß ksw24

edit: oda wäre es rechtens zu sagen bis er bezahlt hat (vollständig) bleibt die Page offline?
ksw24 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-11-2008, 20:39   #8 (permalink)
Der Wunderhund
 
Benutzerbild von gaspode
 
Registriert seit: Jun 2002
Ort: Hattingen
Beiträge: 10.515
Wieso willst Du die Page überhaupt offline nehmen?
Warte doch erstmal den Ausgang des Verfahrens ab.
Oder dauert das so lange?

gruß, gaspode
gaspode ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-11-2008, 20:48   #9 (permalink)
asFlasher
 
Benutzerbild von ksw24
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 1.136
Hallo,
naja nich wirklich, hoff ich doch. Hab aber schon so viel Zeit vergehen lassen, dass ich irgendwie das Gefühl habe, dass ich etwas machen muss. Aber du hast recht. Es wird das Beste sein, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten, dann kann ich ja immer noch handeln.

Gruß ksw24

Geändert von ksw24 (25-11-2008 um 20:49 Uhr)
ksw24 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-11-2008, 21:56   #10 (permalink)
Neuer User
 
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 1.197
Ich hatte vor kurzem genau dasselbe Problem ( Nicht bezahlte Leistung für eine dritte Partei / Druckmittel? ).
Die Seite komplett offline nehmen darfst Du wohl nicht. Aber es können ja "Fehler" in der Seite auftreten, die sie unbrauchbar machen. Du bist dann in der Pflicht nachzubessern - aber nicht wenn er nicht bezahlt .
Wegen dem Verfahren, wenn Dir unklar ist, was Du machen musst, frag einfach. Wenn man weiß wie es geht, ist es ganz einfach. Da brauch man auch nicht unbedingt einen Anwalt für.
Hast Du denn irgendwie Auftragserteilungen per Mail oder sonst irgendwas schriftliches, kannst Du notfalls irgendwie beweisen, daß er Dich beauftragt hat? Durch sowas kommt nämlich auch ein Vertrag zu stande. Wenn er jedenfalls die Webseite benutzt und Du beweisen kannst, daß Du der Urheber bist, wirst Du kein Problem haben. Es sei denn, der Typ hat wirklich kein Geld.
__________________
EDV = Ende Der Vernunft

Geändert von hmpf (25-11-2008 um 21:58 Uhr)
hmpf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-11-2008, 22:13   #11 (permalink)
asFlasher
 
Benutzerbild von ksw24
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 1.136
Hallo hmpf,
habe mir den Thread komplett durchgelesen (schon damals).

Folgendes:
es gibt Schriftverkehr (eMail) wo er mir klare Aufgaben erteilt und Dokument zustellt, dessen Inhalte eingebunden werden sollen. Außerdem Existiert ein Kontoauszug, wo Anzahlung drauf steht. Ich denke (hoffe), das ist Nachweis genug. Was ist denn wenn er nicht zahlt oder zahlen kann? Kann ich dann die Seite nicht entfernen? Muss ich ihm gar die Anzahlung erstatten? Die Webseite mit dem Mahnvertrag habe ich schon geklickt, ist wirklich ganz einfach. Kannst du mir weitere Tips geben?

Gruß ksw24

Geändert von ksw24 (25-11-2008 um 22:16 Uhr)
ksw24 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-11-2008, 22:14   #12 (permalink)
Pixeldipaxeldipux
 
Benutzerbild von Ahrsib
 
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
Zitat:
Zitat von ksw24 Beitrag anzeigen
… aber kann er dann nicht die Anzahlung zurückfordern? …
Anzahlung – hatte ich das überlesen?
Es ist also schon Geld geflossen – mit Rechnung oder Quittung?

Gaspode muss ich beipflichten,
die überhitzten Gemüter wieder abzukühlen!
Ich bin da sehr schnell auf der Palme, muss ich zugeben!
Zechprellerei kann ich gar nicht gut vertragen.

Du hast ja schon was unternommen
und ein Mahnverfahren angestrengt.
Hilfe ist dir angeboten worden und es heißt sogar im amtsdeutsch:
„vereinfachtes Mahnverfahren”, also wird es ohne Anwalt gehen.

Mach nichts, sonst zerstörst du wohlmöglich Beweismittel.
Optionen für später stehen dir ja immer noch offen,
solange du den alleinigen Zugriff auf den Webserver hast.
Ansonsten ändert „Kunde” das Passwort – und dann wars das.
Da kannste ja noch mal eben nachschauen und es
JETZT turnusmäßig ändern!

Ahrsib
... ehrlich währt am längsten! (Sprichwort)
__________________
Selbstgelerntes ist am Besten!

iMac G5/2,1GHz, 2,5GB RAM, 20" Widescreen (1680*1050), MacOS 10.4.11, Safari 4.1, dsl 6000
Achim ...Orient

Das Flashforum zu unterstützen ist ganz einfach!
Ahrsib ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-11-2008, 22:25   #13 (permalink)
asFlasher
 
Benutzerbild von ksw24
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 1.136
Hallo,
ja, es ist ein Anzahlung mit Rechnung geleistet worden.

Ihr habt auf jeden Fall recht. Abwarten - ruhig bleiben - vielleicht nen bisl meditieren - und dann wird alles gut

Falls der Ausgang des Verfahrens keine gewünschten Ergebnisse erzielt, kann ich ja immer noch handeln.

Ja der Zugriff steht nach wie vor zu dem Server ich habe vollen Access zum FTP mySql & Webmail.

Vielen Dank nochmal an alle von euch. An dieser Stelle mal ein großen Kompliment an das Flashforum. Ist wirklich eine starke Gemeinde aber das wißt ihr ja

Wenn es Neuigkeiten gibt oder sich Fragen auftun werde ich selbstverständlich hier posten, falls gewünscht
Gruß ksw24
ksw24 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-11-2008, 23:07   #14 (permalink)
Neuer User
 
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 1.197
Ich kenne mich da mit der Rechtslage nicht aus. Wenn Du Deine Arbeit zurückziehst, könnte er vielleicht die Anzahlung zurückfordern. Aber das willst Du ja nicht, Du willst für getane Arbeit bezahlt werden. Deshalb würde ich raten die Webseite online zu lassen.
Er bekommt vom Gericht einen Mahnbescheid. Vielleicht reicht das schon um ihn zur Zahlung zu bewegen. Du solltest keine Zeit verlieren und danach so schnell wie möglich (14 Tage nach Erhalt des Bescheids) den Vollstreckungsbescheid beantragen.
Weiteres kannst Du in meinem Thread lesen. Ich hab ja mein Geld und empfehle deshalb es so zu machen wie ich. Wenn Du Dir sicher bist, daß er gar nicht zahlen will, schreib ihm auch keine Emails oder so. Wickel einfach zügig und kommentarlos das Verfahren ab und laß sein Konto pfänden.
Wenn er Geld hat und zahlen kann, dann bekommst Du es auch. Wenn er kein Geld hat, kannst Du mit dem Vollstreckungsbescheid noch innerhalb der nächsten 30 Jahre pfänden lassen.
__________________
EDV = Ende Der Vernunft

Geändert von hmpf (25-11-2008 um 23:17 Uhr)
hmpf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-11-2008, 23:19   #15 (permalink)
asFlasher
 
Benutzerbild von ksw24
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 1.136
Vielen Dank,
werd ich so machen. Danke für die Ratschläge. Ich melde mich wieder wenn es Neuigkeiten gibt.

Gruß ksw24

Geändert von ksw24 (25-11-2008 um 23:23 Uhr)
ksw24 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks sind an
Pingbacks sind an
Refbacks sind an



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:59 Uhr.

Domains, Webhosting & Vserver von Host Europe
Unterstützt das Flashforum!
Adobe User Group


Copyright ©1999 – 2012 Marc Thiele