| |||||||
Du magst keine Werbung? Wir auch nicht!
Einfach registrieren und die Werbung ist weg. Diese Nachricht sehen nur nicht registrierte Nutzer.
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 (permalink) |
| asFlasher Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 1.136
|
Hallo Flasher, ich hoffe ich habe den richtigen Bereich gewählt. Ich weiß, dass dies kein Rechtsberatungsforum ist, dennoch möchte ich gerne ein Frage stellen, die rechtliches betrifft. Es könnte ja sein, dass hier jemand Erfahrungungen gesammelt hat und da was drüber weiß. Also ich habe für einen Kunden eine Seite erstellt, die er nicht bezahlen will (es wurde eine Anzahlung geleistet - mehr jedoch nicht). Es geht nun in ein gerichtliches Mahnverfahren. Frage 1: Kann ich nun die Seite (vorübergehend) offline schalten ohne Ansprüche zu verlieren? Frage 2: Was wenn er ein auf insolvent macht und ich das restliche Geld nie sehen werde. Kann ich dann die Seite offline schalten, ohne im die Anzahlung auszuzahlen? Falls ihr noch andere Infos zu dem Fall benötigt, um die Fragen evtl. klarer beantworten zu können, dann bitte bescheid sagen, aber ich denke das war alles Relevante. Vielen Dank für Hinweise in jedem Fall. Gruß ksw24 |
| | |
| | #2 (permalink) |
| i ate pixels Registriert seit: Mar 2004 Ort: Augsburg
Beiträge: 528
|
das sollte in deinem vertrag geregelt sein. ansonsten könnte es passieren das er auf schadensersatz klagen könnte... solls ja geben
__________________ GTA ähnliches Auto mit HTML, CSS3 + JavaScript |
| | |
| | #3 (permalink) |
| asFlasher Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 1.136
|
Hallo, stimmt das ist ein guter Hinweis. Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass es keinen schriftlichen Vertrag gibt und mündlich diese Problematik nicht behandelt wurde, da ich ja zu jeder Zeit davon ausgegangen bin, dass er zahlt, habe ich ihn nicht aufgeklärt was passiert, wenn er nicht zahlt. Kann er dann immernoch auf Schadensersatz klagen? - wenn es sozusagen keine Regelung gab? Gruß ksw24 P.S.: ich weiß - keine Dienstleistung ohne Vertrag...handhabe ich ja normalerweise auch so...doch gerade in diesem Fall wurde das vernachlässigt. |
| | |
| | #4 (permalink) |
| Pixeldipaxeldipux Registriert seit: Dec 2002 Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
|
Boah - wie ich so was hasse! Zum Einen so „Kunden” zum Anderen so „Verträge”. Es ist möglich, immaterielle Güter zu schaffen, mit denen man Handel betreiben kann - mache ich jeden Tag. Damit sind diese immateriellen Güter als Ware zu definieren. Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Und *Zack!* sitzen die Daumenschrauben. Ohne Vertrag ist immer schlecht, aber ich würde an den Schrauben drehen und nicht bezahlte Leistungen zurücknehmen. Ahrsib ... hat mal dies und das erfolgreich anwenden können.
__________________ Selbstgelerntes ist am Besten! iMac G5/2,1GHz, 2,5GB RAM, 20" Widescreen (1680*1050), MacOS 10.4.11, Safari 4.1, dsl 6000 Achim ...Orient Das Flashforum zu unterstützen ist ganz einfach! |
| | |
| | #5 (permalink) |
| asFlasher Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 1.136
|
Hallo... ...hmm...da kommt mir eine Idee: ...nicht bezahlte Leistung wieder zurücknehmen...ich könnte also die Kernseite vom Server entfernen und eine Seite erscheinen lassen, wo was steht wie: "Seite ist offline" oder "under construction" o.ä. Dann hat er nicht "nichts" da ich ja eine Anzahlung erhalten habe. Was meint ihr? Denn letzten Endes, wenn er ein auf Insolvnz macht, bekomme ich gar nichts und er hat eine vollwertige Seite...das kann nicht rechtens sein, aber trotzdem hat er ja "etwas" bezahlt und da ich ihm das wegen der geleisteten Arbeit nicht erstatten möchte, hat er ja doch irgendwo ein Recht auf Leistung (im Wert der Zahlung). Gruß ksw24 P.S.: Ja, ich werde in Zukunft einfach besser aufpassen müssen. |
| | |
| | #6 (permalink) |
| Pixeldipaxeldipux Registriert seit: Dec 2002 Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
| Wenn er auf Insolvenz macht, braucht er die Site sowieso nicht mehr, weil er dann sein Geschäft platt macht. Ahrsib ... bezahlt.
__________________ Selbstgelerntes ist am Besten! iMac G5/2,1GHz, 2,5GB RAM, 20" Widescreen (1680*1050), MacOS 10.4.11, Safari 4.1, dsl 6000 Achim ...Orient Das Flashforum zu unterstützen ist ganz einfach! |
| | |
| | #7 (permalink) |
| asFlasher Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 1.136
|
Hallo, aber kann er dann nicht die Anzahlung zurückfordern? Ich bin da unsicher, weil wie Sephiroth1104 meinte er ja auf Schadenserstz klagen könnte. Gruß ksw24 edit: oda wäre es rechtens zu sagen bis er bezahlt hat (vollständig) bleibt die Page offline? |
| | |
| | #9 (permalink) |
| asFlasher Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 1.136
|
Hallo, naja nich wirklich, hoff ich doch. Hab aber schon so viel Zeit vergehen lassen, dass ich irgendwie das Gefühl habe, dass ich etwas machen muss. Aber du hast recht. Es wird das Beste sein, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten, dann kann ich ja immer noch handeln. Gruß ksw24 Geändert von ksw24 (25-11-2008 um 20:49 Uhr) |
| | |
| | #10 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 1.197
|
Ich hatte vor kurzem genau dasselbe Problem ( Nicht bezahlte Leistung für eine dritte Partei / Druckmittel? ). Die Seite komplett offline nehmen darfst Du wohl nicht. Aber es können ja "Fehler" in der Seite auftreten, die sie unbrauchbar machen. Du bist dann in der Pflicht nachzubessern - aber nicht wenn er nicht bezahlt .Wegen dem Verfahren, wenn Dir unklar ist, was Du machen musst, frag einfach. Wenn man weiß wie es geht, ist es ganz einfach. Da brauch man auch nicht unbedingt einen Anwalt für. Hast Du denn irgendwie Auftragserteilungen per Mail oder sonst irgendwas schriftliches, kannst Du notfalls irgendwie beweisen, daß er Dich beauftragt hat? Durch sowas kommt nämlich auch ein Vertrag zu stande. Wenn er jedenfalls die Webseite benutzt und Du beweisen kannst, daß Du der Urheber bist, wirst Du kein Problem haben. Es sei denn, der Typ hat wirklich kein Geld.
__________________ EDV = Ende Der Vernunft Geändert von hmpf (25-11-2008 um 21:58 Uhr) |
| | |
| | #11 (permalink) |
| asFlasher Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 1.136
|
Hallo hmpf, habe mir den Thread komplett durchgelesen (schon damals). Folgendes: es gibt Schriftverkehr (eMail) wo er mir klare Aufgaben erteilt und Dokument zustellt, dessen Inhalte eingebunden werden sollen. Außerdem Existiert ein Kontoauszug, wo Anzahlung drauf steht. Ich denke (hoffe), das ist Nachweis genug. Was ist denn wenn er nicht zahlt oder zahlen kann? Kann ich dann die Seite nicht entfernen? Muss ich ihm gar die Anzahlung erstatten? Die Webseite mit dem Mahnvertrag habe ich schon geklickt, ist wirklich ganz einfach. Kannst du mir weitere Tips geben? Gruß ksw24 Geändert von ksw24 (25-11-2008 um 22:16 Uhr) |
| | |
| | #12 (permalink) |
| Pixeldipaxeldipux Registriert seit: Dec 2002 Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
| Anzahlung – hatte ich das überlesen? Es ist also schon Geld geflossen – mit Rechnung oder Quittung? Gaspode muss ich beipflichten, die überhitzten Gemüter wieder abzukühlen! Ich bin da sehr schnell auf der Palme, muss ich zugeben! ![]() Zechprellerei kann ich gar nicht gut vertragen. Du hast ja schon was unternommen und ein Mahnverfahren angestrengt. Hilfe ist dir angeboten worden und es heißt sogar im amtsdeutsch: „vereinfachtes Mahnverfahren”, also wird es ohne Anwalt gehen. Mach nichts, sonst zerstörst du wohlmöglich Beweismittel. Optionen für später stehen dir ja immer noch offen, solange du den alleinigen Zugriff auf den Webserver hast. Ansonsten ändert „Kunde” das Passwort – und dann wars das. Da kannste ja noch mal eben nachschauen und es JETZT turnusmäßig ändern! Ahrsib ... ehrlich währt am längsten! (Sprichwort)
__________________ Selbstgelerntes ist am Besten! iMac G5/2,1GHz, 2,5GB RAM, 20" Widescreen (1680*1050), MacOS 10.4.11, Safari 4.1, dsl 6000 Achim ...Orient Das Flashforum zu unterstützen ist ganz einfach! |
| | |
| | #13 (permalink) |
| asFlasher Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 1.136
|
Hallo, ja, es ist ein Anzahlung mit Rechnung geleistet worden. Ihr habt auf jeden Fall recht. Abwarten - ruhig bleiben - vielleicht nen bisl meditieren - und dann wird alles gut ![]() Falls der Ausgang des Verfahrens keine gewünschten Ergebnisse erzielt, kann ich ja immer noch handeln. Ja der Zugriff steht nach wie vor zu dem Server ich habe vollen Access zum FTP mySql & Webmail. Vielen Dank nochmal an alle von euch. An dieser Stelle mal ein großen Kompliment an das Flashforum. Ist wirklich eine starke Gemeinde aber das wißt ihr ja ![]() Wenn es Neuigkeiten gibt oder sich Fragen auftun werde ich selbstverständlich hier posten, falls gewünscht ![]() Gruß ksw24 |
| | |
| | #14 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 1.197
|
Ich kenne mich da mit der Rechtslage nicht aus. Wenn Du Deine Arbeit zurückziehst, könnte er vielleicht die Anzahlung zurückfordern. Aber das willst Du ja nicht, Du willst für getane Arbeit bezahlt werden. Deshalb würde ich raten die Webseite online zu lassen. Er bekommt vom Gericht einen Mahnbescheid. Vielleicht reicht das schon um ihn zur Zahlung zu bewegen. Du solltest keine Zeit verlieren und danach so schnell wie möglich (14 Tage nach Erhalt des Bescheids) den Vollstreckungsbescheid beantragen. Weiteres kannst Du in meinem Thread lesen. Ich hab ja mein Geld und empfehle deshalb es so zu machen wie ich. Wenn Du Dir sicher bist, daß er gar nicht zahlen will, schreib ihm auch keine Emails oder so. Wickel einfach zügig und kommentarlos das Verfahren ab und laß sein Konto pfänden. Wenn er Geld hat und zahlen kann, dann bekommst Du es auch. Wenn er kein Geld hat, kannst Du mit dem Vollstreckungsbescheid noch innerhalb der nächsten 30 Jahre pfänden lassen.
__________________ EDV = Ende Der Vernunft Geändert von hmpf (25-11-2008 um 23:17 Uhr) |
| | |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |