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Alt 10-03-2008, 19:53   #1 (permalink)
aim
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Benutzerbild von aim
 
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Recht auf Nennung im Impressum?

Hallo Forengemeinde,

ich habe ein kleines Problemchen mit einem Kunden, das sich so noch nie hatte. Wir haben nichts vertraglich vereinbart, alles per Handschlag. Nun verlangt er im Nachhinein, daß unser Firmenname aus dem Impressum entfernt wird, weil - und jetzt kommts - wir ja vertraglich keine Werbeschaltung vereinbart hätten.
Davon abgesehen, daß sich das nach Quatsch für mich anhört, haben wir ja aber auch nichts gegenteiliges vertraglich vereinbart.
Bisher hat sich dieses Problem noch nie gestellt, aber ist das nicht so, daß ich nur die Nutzungsrechte verkaufe, der Webauftritt aber mein geistiges Eigentum bleibt? Oder gilt dies auch wieder nur, wenn das explizit vereinbart wurde?
Die Grundfrage also: Wenn NICHTS vereinbart wurde, was gilt dann??

Herzlichen Dank für Eure Antworten!

Grüße,
AIM
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Alt 10-03-2008, 19:55   #2 (permalink)
Flashworker
 
Benutzerbild von sebastian
 
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Dann ist es sein gutes Recht zu verlangen, dass du nicht im Impressum stehst.

(Wie immer: Nur Erfahrungswerte und keine Rechtsauskunft)

gruß

Geändert von sebastian (10-03-2008 um 20:01 Uhr)
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Alt 10-03-2008, 19:56   #3 (permalink)
Der Wunderhund
 
Benutzerbild von gaspode
 
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Meines Wissens hast Du keine Recht im Impressum genannt zu werden.

Dies ist aber meine persönliche Meinung und keine Rechtsauskunft.

gruß, gaspode
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Alt 10-03-2008, 20:52   #4 (permalink)
Alter User
 
Benutzerbild von Dharokan
 
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Wenn die Website unter's Urheberrecht fällt (das tut sie ab einer gewissen Gestaltungshöhe automatisch), dann hast Du als Urheber das Recht, genannt zu werden.

Und bei Websites ist der übliche Platz dafür nun einmal das Impressum. Es liesse sich auch imho soweit ausdehnen, daß Du Dein Logo im Fuß jeder Seite plazierst, da ja jede einzelne Seite als "Werk" aufgefasst werden könnte. Aber wer will das schon...

Im Übrigen kann eine Nennung im Impressum sogar eingentlich schon als "Branchenüblich" bezeichnet werden.

Auif keinen Fall geht das in Richtung "Werbung schalten". Auch wenn es - je nach Website - natürlich auch Werbung für Dich bedeuten kann

Aber auch bei mir gilt: Das ist keine verbindliche Rechtsberatung

EDIT: Und natürlich gilt wie immer: Machst Du vorher Vertrag, hast Du nacher nix Missverständnis!
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Dharokan

Geändert von Dharokan (10-03-2008 um 20:54 Uhr)
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Alt 10-03-2008, 20:59   #5 (permalink)
Flashworker
 
Benutzerbild von sebastian
 
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Das Urheberrecht hat doch nichts mit der Höhe der Entlohnung zu tun.
In Deutschland gilt das aber sowieso immer.

Er wird auch immer Urheber bleiben. Ob er dadurch ein Recht auf Nennung
hat, will ich nach wie vor sehr anzweifeln.
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Alt 10-03-2008, 22:42   #6 (permalink)
Alter User
 
Benutzerbild von Dharokan
 
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Beiträge: 637
Von der Entlohnung redet ja auch keiner.
Mit Gestaltungshöhe meinte ich die Schöpfungshöhe, also das Mindestmaß an Kreativität, daß dem Werk innewohnen muß, damit es überhaupt dem Urheberrecht unterliegt.

Wenn Du in Wort mit der Times New Roman "Hallo Mutti" schreibst und ausdruckst, ist das weder typografisch, noch literarisch schützenswert

Und zum eigentlichen Thema halte ich es mit dem Gesetzestext:

Zitat:
§ 13 UhhG: Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
(Quelle: www.gesetze-im-internet.de)
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Alt 10-03-2008, 23:15   #7 (permalink)
Pixeldipaxeldipux
 
Benutzerbild von Ahrsib
 
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Beiträge: 7.589
Zitat:
Zitat von aim Beitrag anzeigen
… Wenn NICHTS vereinbart wurde, was gilt dann? …
Hä? NICHTS! Oder?
Also nicht, dass es drin stehen darf, kann, möchte oder soll.
Musste wohl noch mal einen Handschlag tätigen -
oder ist der Link eine „Kanone” für dich?

Ahrsib
... Abteilung Kundenabwehr.
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Alt 11-03-2008, 00:35   #8 (permalink)
Techniker
 
Benutzerbild von hgseib
 
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Ort: 64807
Beiträge: 16.326
bei jedem film wird im abspann jeder depp namentlich aufgeführt (also nicht nur die kreativen).

wir währen aber alle sehr verwundert, wenn z.b. unter der motorhaube unseres autos oder auf der rückseite unseres kühlschranks genauso alle, aber auch wirklich alle, die irgendwie an der produktion beteiligt waren namentlich aufgeführt wären. oder wenn sich nach einer operation das versammelte ärzteteam im schienbein des patienten namentlich eintätowieren liese.

also irgendwie gibt es da schon unterschiede. und erzähle mir keiner, eine operation hätte nichts mit kunst zu tun. dann gäbe es ja auch keine kunstfehler ;-) kalauerkarl


diese leber wurde kunstvoll verpackt von der fleicherfachgehilfsfrau agathe schmidts, transportiert von fernfahrer uwe solm, herausgeschnitten von der polnischen hilfsfachkraft stanislaf knyksky, aus der kuh elsa. gaststar stier bruno in der freundliche bereitstellung seiner samen. in den nebenrollen kuh bertha als mutter bekannt durch film, funk und fernsehen, tierarzt manfred heimann, sowie der parmavertreter bruno ganz. für die kunstvolle beleuchtung an der theke zeichnet sich die firma dunkelmann & söhne verantwortlich. vorfinanziert durch die örtliche sparkasse ... da wird man doch zum vegetarier.

"..Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.."
hat nichts mit kunst zu tun (zumal ich sehr bezweifle, das es eine gültige definition gibt, was überhaupt kunst ist), sondern: wer etwas macht ist davon der urheber.
wer an einem auto eine schraube nicht fest anzieht und es kommt dadurch zu einem unfall, der kann im ungünstigen fall dafür bestraft werden. wenn ich pflichten habe, dann habe ich auch rechte. 'ich' bin urheber vom festziehen dieser radmutter. war eine performance.
das ist juristisch ganz bestimmt nicht haltbar. ich äussere hier nur überlegungen, dass das ganze alles andere als eindeutig klar und logisch ist.


was auch immer rechtlich richtig sein mag. ich könnte 10.000.000 sachen benennen, bei denen die beteiligten personen nicht aufgeführt werden, gegenüber 10 mit benennung. und irgendwie ist immer irgendjemand auch künstlerisch/ kretativ tätig.

und wie passt das zusammen? ich erinnere mich, das es hier die diskussion gab, das man noch nicht mal einen referenzlink auf eine seite setzen darf, weil man so etwas nutzt, das einem garnicht gehört. aber ich hätte ein recht darauf, auf dieser seite namentlich und mit logo vertreten zu sein?
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die ultimative antwort auf alle programmierfragen: der debugger
mfg h.g.seib www.SeibsProgrammLaden.de

Geändert von hgseib (11-03-2008 um 01:22 Uhr)
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Alt 11-03-2008, 07:28   #9 (permalink)
aim
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Zitat:
Zitat von Dharokan Beitrag anzeigen
Wenn die Website unter's Urheberrecht fällt (das tut sie ab einer gewissen Gestaltungshöhe automatisch), dann hast Du als Urheber das Recht, genannt zu werden.

Und bei Websites ist der übliche Platz dafür nun einmal das Impressum. Es liesse sich auch imho soweit ausdehnen, daß Du Dein Logo im Fuß jeder Seite plazierst, da ja jede einzelne Seite als "Werk" aufgefasst werden könnte. Aber wer will das schon...

Im Übrigen kann eine Nennung im Impressum sogar eingentlich schon als "Branchenüblich" bezeichnet werden.

Auif keinen Fall geht das in Richtung "Werbung schalten". Auch wenn es - je nach Website - natürlich auch Werbung für Dich bedeuten kann

Aber auch bei mir gilt: Das ist keine verbindliche Rechtsberatung

EDIT: Und natürlich gilt wie immer: Machst Du vorher Vertrag, hast Du nacher nix Missverständnis!
Zitat:
Zitat von Dharokan Beitrag anzeigen
Von der Entlohnung redet ja auch keiner.
Mit Gestaltungshöhe meinte ich die Schöpfungshöhe, also das Mindestmaß an Kreativität, daß dem Werk innewohnen muß, damit es überhaupt dem Urheberrecht unterliegt.

Wenn Du in Wort mit der Times New Roman "Hallo Mutti" schreibst und ausdruckst, ist das weder typografisch, noch literarisch schützenswert

Und zum eigentlichen Thema halte ich es mit dem Gesetzestext:



(Quelle: www.gesetze-im-internet.de)

Herzlichen Dank! Damit habe ich doch schon mal was zum argumentieren. Du hast mir sehr geholfen!! Auch allen anderen vielen Dank für Ihre Antworten!

Viele Grüße,
AIM
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Alt 11-03-2008, 07:32   #10 (permalink)
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Tja, alle anderen Meinungen gehen in die andere Richtung und du suchst
dir die raus, die dir am besten gefällt und willst auf dieser Basis argumentieren.

Ich sage nicht, dass die Mehrheit immer richtig liegen muss, letztendlich
handelt es sich nur um Meinungen. Aber dieses Vorgehen halte ich für falsch

Geändert von sebastian (11-03-2008 um 07:40 Uhr)
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Alt 11-03-2008, 07:40   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Sebastian W. Beitrag anzeigen
Tja, alle anderen Meinungen gehen in die andere Richtung und du suchst
dir die raus, die dir am besten gefällt und willst auf dieser Basis argumentieren.
Was logisch ist, oder? Ich habe an dieser Seite einfach ALLES gestaltet...sogar das Firmenlogo.
Außerdem ist es die einzige Antwort mit Argumentationsbasis gewesen.
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Alt 11-03-2008, 07:43   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von aim Beitrag anzeigen
Was logisch ist, oder? Ich habe an dieser Seite einfach ALLES gestaltet...sogar das Firmenlogo.
Aber genau dafür bist du ja finanziell entlohnt worden und der Kunde
hat gewisse Rechte an der Seite erworben.

Und wie immer: Beim nächsten Mal bist du schlauer und regelst es vorher
sebastian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-03-2008, 08:24   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Sebastian W. Beitrag anzeigen
Aber genau dafür bist du ja finanziell entlohnt worden und der Kunde
hat gewisse Rechte an der Seite erworben.

Und wie immer: Beim nächsten Mal bist du schlauer und regelst es vorher
Das auf jeden Fall! Das passiert mir kein zweites Mal.
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aim ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-03-2008, 08:46   #14 (permalink)
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Ort: Am schönen Niederrhein
Beiträge: 164
Jeder Urheber hat das Recht, im Zusammenhang mit seinem Werk genannt zu werden, egal wer letztendich die Arbeit verwertet und welche Nutzungsrechte wohin abgetreten werden.

Man hat als Urheber also ein Recht auf "Credits" und kann Art und Platzierung sogar selbst auswählen (die entsprechende Schöpfungshöhe mal vorausgesetzt).

Das ist die eindeutige Rechtslage. Nur was nützt dir das groß, wenn ein Kunde dir das nicht zugestehen will? Das passiert durchaus relativ oft. Wer will dann schon klagen? Deshalb ist der sichere und übliche Weg (wie schon mehrfach hier gesagt) eine vertragliche Festlegung dieser Punkte im Vorfeld.
lizardking73 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-03-2008, 09:25   #15 (permalink)
no guts no glory
 
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Beiträge: 7.998
Zitat:
Zitat von lizardking73 Beitrag anzeigen
Jeder Urheber hat das Recht, im Zusammenhang mit seinem Werk genannt zu werden, egal wer letztendich die Arbeit verwertet und welche Nutzungsrechte wohin abgetreten werden.

Man hat als Urheber also ein Recht auf "Credits" und kann Art und Platzierung sogar selbst auswählen (die entsprechende Schöpfungshöhe mal vorausgesetzt).
Das will ich sehen, das kann ich mir im Leben nicht vorstellen. Hast du irgendwelche Quellen dazu? Ich tendiere für meinen Teil in die Selbe Richtung wie Sebastian & Co. ... Wenn du nix vertraglich vereinbart hast hast du auch kein Recht auf eine Nennung im Impressum der Seite.

Anders siehts wohl aus wenn du die Seite in deinem eigenen Portfolio zeigen willst, da könnte ich mir schon eher ein "Recht" vorstellen.
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