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Alt 28-05-2010, 05:26   #1 (permalink)
Zero to Hero
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 871
Rechnung schreiben

Hi leute.

Ich habe vor kurzen für eine Freundin eine kleine Website erstellt. Nach Abschluss hat sie mir einen kleinen Unkostenbeitrag in höhe von 300€ gegeben. Jetzt hätte sie dafür gerne eine Rechnung. Ich habe aber keinen Gewerbeschein. Kann ich so eine Rechnung auch ohne Gewerbeschein ausstellen. Man findet hierzu überall anderslautende Informationen.
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Ein Tag an dem du nicht gelacht hast ist ein verschwendeter Tag.
Never Stop!

Mike
ingrimm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-05-2010, 08:51   #2 (permalink)
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Benutzerbild von _geo_
 
Registriert seit: May 2002
Ort: AUSTRIA (OÖ)
Beiträge: 3.298
Kann jetzt nur für Österreich sprechen, hier darfst du (pro Jahr) für 800€ "Rechnungen" ohne MWST stellen (zumindest war das noch so als ich mir das zum letzten Mal angesehen habe). [Alle Angaben ohne Gewähr]

lg
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_geo_ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-05-2010, 18:13   #3 (permalink)
Zero to Hero
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 871
Danke für deinen Beitrag, ich nehme trotzdem mal an, dass sich die Gesetze zwischen Deutschland und Österreich unterscheiden.

sonst noch jemand?
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Mike
ingrimm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-05-2010, 18:55   #4 (permalink)
Flash-Designer
 
Benutzerbild von Martin Kraft
 
Registriert seit: May 2006
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 6.164
Auch wenn ich natürlich keine Rechtsberatung leisten darf hier ein paar persönlich Erfahrungen:

Wenn Du im Bereich Webdesign tätig bist, musst Du in der Regel kein Gewerbe anmelden, sondern kannst Dich darauf berufen freiberuflich zu arbeiten. Das solltest Du jedoch vorab mit dem Finanzamt abklären.

In Deutschland gibt es die sogenannte Kleinunternehmerregelung die Dir erlaubt dauerhaft bis zu 17.500 Euro Umsatz im Jahr zu erzielen, ohne umsatzsteuerpflichtig oder vorsteuerabzugsberechtigt zu sein.

Du bist jedoch verpflichtet die Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben und dort die Anlage für die Einahmen-Überschuss-Rechnung auszufüllen und eine ordnungsgemäße Rechnung zu schreiben.

Wenn das bei Dir eine einmalige Sache ist, würde ich mich allerdings an Deiner Stelle fragen, ob es sich bei einem der Art niedrigen Betrag lohnt sich in diese Materie einzuarbeiten, oder ob Du das mit Deiner Freunding nicht irgendwie anders regeln kannst (z.B. mehrer Essenseinladungen, 4 Tankfüllungen oder sonstige Sachleistungen...). Wenn Sie selbstständig ist, könnte Sie Dich auch für kurze Zeit geringfügig beschäftigen (400€ Job).

Solltest Du jedoch in Zukunft häufiger solche Jobs übernehmen, ist's eine gute Gelegenheit sich einzuarbeiten...
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Viele Grüße // Martin

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Geändert von Martin Kraft (28-05-2010 um 19:01 Uhr)
Martin Kraft ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-05-2010, 21:10   #5 (permalink)
Pixeldipaxeldipux
 
Benutzerbild von Ahrsib
 
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
Zitat:
Zitat von Martin Kraft Beitrag anzeigen
Auch wenn ich natürlich keine Rechtsberatung leisten darf hier ein paar persönlich Erfahrungen: ...
Trotzdem eine Topp Antwort,
auch wenn ich nicht zur Beurteilung befugt bin!

@ingrimm: Das ist Liebhaberei, stelle eine Quittung aus
oder schreibe eine Rechnung ohne MwSt. und gut ist.
Beim Finanzamt melden beim Lohnsteuerjahresausgleich
solltest du es, wenn du einen solchen Antrag stellst.

Ansonsten: Hüsteln und wech mit dem Wisch!
Kräht kein Hahn nach!

Ahrsib
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Meine Güte - hier werden ganz andere Steuerbetrüger „freigelassen”.
Bewhrungsstrafe fr Ex-Post-Chef Zumwinkel - Wegen Steuerhinterziehung - N24.de
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Ahrsib ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29-05-2010, 01:11   #6 (permalink)
Zero to Hero
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 871
super, danke für eure Antworten.
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Mike
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