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| | #1 (permalink) |
| Zero to Hero Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 871
| Rechnung schreiben
Hi leute. Ich habe vor kurzen für eine Freundin eine kleine Website erstellt. Nach Abschluss hat sie mir einen kleinen Unkostenbeitrag in höhe von 300€ gegeben. Jetzt hätte sie dafür gerne eine Rechnung. Ich habe aber keinen Gewerbeschein. Kann ich so eine Rechnung auch ohne Gewerbeschein ausstellen. Man findet hierzu überall anderslautende Informationen.
__________________ Ein Tag an dem du nicht gelacht hast ist ein verschwendeter Tag. Never Stop! Mike |
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| | #2 (permalink) |
| ~~~~~~~~~~~~ Registriert seit: May 2002 Ort: AUSTRIA (OÖ)
Beiträge: 3.298
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Kann jetzt nur für Österreich sprechen, hier darfst du (pro Jahr) für 800€ "Rechnungen" ohne MWST stellen (zumindest war das noch so als ich mir das zum letzten Mal angesehen habe). [Alle Angaben ohne Gewähr] lg
__________________ --- :P --- Blog Bei unerwünschten Nebenwirkungen zerreißen Sie die Packungsbeilage oder erschlagen ihren Arzt oder Apotheker |
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| | #3 (permalink) |
| Zero to Hero Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 871
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Danke für deinen Beitrag, ich nehme trotzdem mal an, dass sich die Gesetze zwischen Deutschland und Österreich unterscheiden. sonst noch jemand?
__________________ Ein Tag an dem du nicht gelacht hast ist ein verschwendeter Tag. Never Stop! Mike |
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| | #4 (permalink) |
| Flash-Designer Registriert seit: May 2006 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 6.164
| Auch wenn ich natürlich keine Rechtsberatung leisten darf hier ein paar persönlich Erfahrungen: Wenn Du im Bereich Webdesign tätig bist, musst Du in der Regel kein Gewerbe anmelden, sondern kannst Dich darauf berufen freiberuflich zu arbeiten. Das solltest Du jedoch vorab mit dem Finanzamt abklären. In Deutschland gibt es die sogenannte Kleinunternehmerregelung die Dir erlaubt dauerhaft bis zu 17.500 Euro Umsatz im Jahr zu erzielen, ohne umsatzsteuerpflichtig oder vorsteuerabzugsberechtigt zu sein. Du bist jedoch verpflichtet die Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben und dort die Anlage für die Einahmen-Überschuss-Rechnung auszufüllen und eine ordnungsgemäße Rechnung zu schreiben. Wenn das bei Dir eine einmalige Sache ist, würde ich mich allerdings an Deiner Stelle fragen, ob es sich bei einem der Art niedrigen Betrag lohnt sich in diese Materie einzuarbeiten, oder ob Du das mit Deiner Freunding nicht irgendwie anders regeln kannst (z.B. mehrer Essenseinladungen, 4 Tankfüllungen oder sonstige Sachleistungen...). Wenn Sie selbstständig ist, könnte Sie Dich auch für kurze Zeit geringfügig beschäftigen (400€ Job). Solltest Du jedoch in Zukunft häufiger solche Jobs übernehmen, ist's eine gute Gelegenheit sich einzuarbeiten...
__________________ Viele Grüße // Martin Martin Kraft // Interaktionsdesign Hilfreiche Websites: // Hilfe zur Adobe Flash Plattform // ActionScript 2 Referenz // ActionScript 3 Referenz // ActionScript 3 Arbeitshandbuch // weitere Flash Ressourcen Bitte keine Flashfragen per PM oder Profilnachricht! Dafür ist das Forum da! Geändert von Martin Kraft (28-05-2010 um 19:01 Uhr) |
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| | #5 (permalink) | |
| Pixeldipaxeldipux Registriert seit: Dec 2002 Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
| Zitat:
auch wenn ich nicht zur Beurteilung befugt bin! ![]() @ingrimm: Das ist Liebhaberei, stelle eine Quittung aus oder schreibe eine Rechnung ohne MwSt. und gut ist. Beim Finanzamt melden beim Lohnsteuerjahresausgleich solltest du es, wenn du einen solchen Antrag stellst. Ansonsten: Hüsteln und wech mit dem Wisch! Kräht kein Hahn nach! Ahrsib ... 300 EUR! Meine Güte - hier werden ganz andere Steuerbetrüger „freigelassen”. Bewhrungsstrafe fr Ex-Post-Chef Zumwinkel - Wegen Steuerhinterziehung - N24.de
__________________ Selbstgelerntes ist am Besten! iMac G5/2,1GHz, 2,5GB RAM, 20" Widescreen (1680*1050), MacOS 10.4.11, Safari 4.1, dsl 6000 Achim ...Orient Das Flashforum zu unterstützen ist ganz einfach! | |
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