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Alt 18-05-2006, 14:03   #1 (permalink)
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Rat zu mögl. Betrug/Vertragsbruch gefragt

Hallo Leute,
ich bräuchte da in einer Sache einmal ganz dringend Euren fachmännischen Rat.
Ganz von vorn:
Ich bin eine Studentin, die sich zusammen mit einer Freundin hier und da ein kleines Zubrot mit der Erstellung von Webseiten verdient. Bis jetzt haben wir das ausschließlich für enge Freunde und Bekannte gemacht. Wir haben dann alles über mündliche Vereinbarungen geregelt.
Nun stecken wir aber in einem Projekt, dass erstmalig einen richtig offiziellen Charakter hat.
Wir haben dem Kunden einen Preisvorschlag geliefert, den wir - im Vergleich mit Webagenturen, die ungefähr unseren Standard haben - anhand des vorrauszusehenden Arbeitsaufwandes berechnet haben. Wir kamen dabei auf 1460€. Dieser Preis enthielt verschiedene Flashelemente (u.a. einen virtuellen Rundgang) und einen Designvorschlag, der zu dem Zeitpunkt bereits erbracht worden war. Der Kunde nahm zunächst an und ließ uns weiterarbeiten. Er verlangte weitere Designvorschläge und diverse Änderungen am Design.
Nach einer Weile kam er auf uns zu und sagte sein Budget für die Webseite beträge aber nur 1000€. Als ich ihn dann darauf hinwies, dass aber schon mehr als ein Designvorschlag gemacht wurde und dass die Webseite, so wie der Kunde sie wünscht, unter 1200€ nicht realisierbar ist, hat er sich auf diesen Preis von eben 1200€ eingelassen. Somit fiel der virtuelle Rundgang raus.
Ich habe ihm einen Termin genannt, zu dem ich alle einzubindenden Inhalte gerne erhalten hätte. Er bestätigte diesen und "lieferte" auch.
Wir haben die Webseite also fertiggestellt und dem Kunden zur Ansicht übergeben. Der Kunde zeigte sich begeistert.
Doch wenige Tage nach Klärung der Formalitäten, erhielt meine Partnerin einen Anruf vom Chef des Kunden, mit dem sie in einem verwandtschaftlichen Verhältnis steht. (Daher auch der Auftrag, aber seine Mitarbeiter sollten das nicht erfahren, dass seine Tochter da mit drinsteckt, deshalb sollte ich mit dem Kunden verhandeln, einfach damit ihr Name da rausgehalten wird. )
Nun der Chef des Kunden sagt meienr Partnerin am Telefon also, dass die Webseite seinerseits gesehen nicht fertiggestellt wurde und eigentlich nicht so geworden ist, wie er sich das vorgestellt hat. Es würden Inhalte fehlen.
Wir haben aber alle Inhalte eingebunden, die der Kunde geschickt hat.
Der Chef des Kunden wolle uns denn nun drei Möglichkeiten geben:
1. Wir sollten nach seinen Vorstellungen nachbessern.
2. Der Chef und der Kunde wollten zusammen unsere Webseite begutachten und dann einen Preis nach Ermessen festlegen, den sie bereit wären dafür zu zahlen.
3. Wir würden eine "Aufwandsentschädigung" bekommen und das Geschäft wäre geplatzt

Ich habe dem Kunden geschrieben, dass der Chef mir das hat über meine Partnerin ausrichten lassen und dass wir uns für Variante 2 entschieden haben, obwohl das ganze mehr als eine Unverschämtheit sei.

Daraufhin erhielt ich vom Kunden eine E-Mail, dass er sich nun für Variante 3 entschieden hätte, mir 50€ überweisen werde und das damit gelaufen sei.

Ich schrieb ihm zurück, dass das so nicht ginge und das ja bereits von Anfang an der Verdacht eines Betrugsversuchs nicht auszuschließen ist, denn es erschien so, als hätte der Kunde von Anfang an gewußt, dass er nur 1000€ zahlen will/kann und mich damit wissentlich getäuscht hat.
Da ich Studentin bin und momentan ohne Job, würde mich das zudem in eine finanzielle Notlage bringen. Soweit ich weiß, handelt es sich dann um schweren Betrug.
Ich bat ihm erstmal kein Geld zu überweisen, da ich mir zunächst juristischen Rat dazu einholen wolle.

Heute morgen erhalte ich die Antwort, dass ich mich a) mit seinem Chef auseinandersetzen soll und b) dass die 50€ trotzdem überwiesen werden.

Ich habe also dem Chef geschrieben, dass ich diese Überweisung erstmal nicht wünsche und sie bei Erfolgen gegen meinen ausdrücklichen Wunsch zurückgehen lassen werde. Ich habe ihm auch weiterhin geschrieben, dass ich definitiv einen Rechtsbeistand bemühen werde und ggf. klagen werde.

Hat von euch eigentlich schon mal so etwas ähnliches erlebt? Wennn ja, wie habt ihr euch verhalten und wie ist es ausgegangen?
Hätte ich im Falle einer Klage überhaupt Erfolgschancen (Rohdateien und E-Mail Konversation liegen vor)?

Greetz
Tascha
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Alt 18-05-2006, 14:15   #2 (permalink)
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Benutzerbild von readme.txt
 
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Beiträge: 7.998
Tendentiell würde ich als erstes mal sagen das jede Antwort die du hier bekommst mit Vorsicht zu geniessen ist. Sicherheit bekommst du nur wenn du dich an einen Experten wendest.

Was ich aus deinem Posting nicht rauslesen konnte ist ob ihr einen schriftlichen Vertrag habt evtl. mit einem Pflichtenheft?

Ohne was schriftliches habt ihr die, pardon, Arschkarte gezogen. Ob die E-Mails vor Gericht bestand hätten ist dann die Frage.

Die 50€ sind im Übrigen ein Witz. Das sind ja gerade mal 4% von den 1200€ die vereinbart waren.
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Alt 18-05-2006, 14:17   #3 (permalink)
Der Wunderhund
 
Benutzerbild von gaspode
 
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Beiträge: 10.515
Und das ist der Grund, warum man sich solche Sachen schriftlich
absegnen läßt. (Obwohl ich das auch nicht immer mache )

Da ihr wohl kaum mehr irgendwelches Geld sehen werdet und kein
Vertragsbruch besteht, da kein Vertrag vorliegt, sehe ich es richtig,
daß ihr nur noch daran interessiert seit, daß der Kunde die Daten
nicht verwendet?!

So einfach benutzen könnte er die Sachen glaube ich nicht, da ihr
ja das Urheberrecht besitzt. Allerdings habe ich leider auch nicht
genügend Ahnung von der Materie.

Ich weiß nicht, ob es sich lohnt, mal mit nem Anwalt drüber zu
quatschen, aber ich denke, das wäre das Beste. Dann seht ihr
auch, ob sich das Klagen überhaupt lohnt. (Dies ist keine Rechts-
beratung).

Gruß gaspode

Geändert von gaspode (18-05-2006 um 14:18 Uhr)
gaspode ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-05-2006, 14:52   #4 (permalink)
Neuer User
 
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Also erstmal danke für die Antworten.
Ich habe dem Kunden, den Preisvorschlag nebst einigen Bedingungen für das Zustandekommen dieses Geschäfts schriftlich in Form eines pdf-Dokumentes zukommen lassen.
Darin steht u.a. wann ein Rücktritt rechtswidrig ist und wann nicht. Ich habe geschrieben, dass auf gar keinen Fall eine der beiden Parteien von diesem Geschäft zurücktreten kann, wenn die andere ihre Leistung bereits erbracht und übergeben hat.
Genau das haben wir meiner Meinung nach getan, indem wir dem Kunden das Produkt zur Ansicht übergeben haben. Oder?
Da der Kunde gesagt hat, er nimmt den Presivorschlag an, impliziert das meiner Meinung nach auch, dass er sich bewußt ist zu welchen Bedingungen und diese so akzeptiert.
Die Frage, ob diese Bedingungen auf gestzlicher Basis so geltend gemacht werden können, weiß ich allerdings nicht.

Ich hatte ohnehin vor und werde es auch auf jeden Fall tun, dazu mal den Rat eines Juristen einzuholen. Soviel ist, denke ich, klar.


Greetz
Tascha
Glue74 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-05-2006, 15:55   #5 (permalink)
no guts no glory
 
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Ort: Nordhorn
Beiträge: 7.998
Der Knackpunkt ist doch aber das euer Kunde scheinbar nirgendwo unterschrieben hat, oder?
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Alt 18-05-2006, 16:08   #6 (permalink)
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Registriert seit: Aug 2005
Beiträge: 202
Zitat:
Zitat von readme.txt
Der Knackpunkt ist doch aber das euer Kunde scheinbar nirgendwo unterschrieben hat, oder?
Hat er nicht, aber man kann doch auch juristisch gesehen Verträge mündlich machen, ganz ohne Unterschrift. Ich ging davon aus, dass die Vereinbarung mir also schlimmstenfalls als "nur" mündlicher Vertrag ausgelegt werden kann.
Hmm, werde mal den Anwalt fragen.

Ich hatte nur gedacht, irgendwem von Euch sei mal etwas ähnliches passiert (hey nicht dass ich euch das wünschen würde, sowas wünsche ich beinahe nichtmal meinem ärgsten Feind) und ich könnte ein bißchen von euren Erfahrungen profitieren.
Aber trotzdem danke an alle für's antworten.

Greetz
Tascha
Glue74 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-05-2006, 16:17   #7 (permalink)
funkdisziplin
 
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 2.790
Unbedingt in professionelle Hände geben - Rechtsbeistand!

1.
Wurde euer Angebot schriftlich (positiv) bestätigt?

2.
Zitat:
Wir haben die Webseite also fertiggestellt und dem Kunden zur Ansicht übergeben. Der Kunde zeigte sich begeistert.
Gibt eine schriftliche Abnahme des Projekts durch den Kunden? Das dürfte einer der Knackpunkte sein.

Wichtig ist das der gesamte E-Mail, sonstige Dokumentation vorhanden ist und auch nach Datum bzw. Uhrzeit zugeordnet werden kann.

Wünsche Erfolg bei Geldeintreiben und buddistische Gleichmut fürs Wohlbefinden, solche Sachen können sich ziehen... und an den Nerven rütteln
derdiedas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-05-2006, 16:20   #8 (permalink)
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Ort: Nordhorn
Beiträge: 7.998
Zitat:
Zitat von Glue74
Ich hatte nur gedacht, irgendwem von Euch sei mal etwas ähnliches passiert (hey nicht dass ich euch das wünschen würde, sowas wünsche ich beinahe nichtmal meinem ärgsten Feind) und ich könnte ein bißchen von euren Erfahrungen profitieren.
Vieleicht tröstet es dich ja zumindest ein kleines bisschen das wir nun von deinen Erfahrungen lernen können.

Ich wünsch dir jedenfalls allen Erfolg der Welt bei der Geschichte.
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readme.txt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-05-2006, 17:16   #9 (permalink)
agedoubleju
Gast
 
Beiträge: n/a
Du schriebst hier:
Zitat:
Der Kunde nahm zunächst an und ließ uns weiterarbeiten.
Damit ist ein Vertrag zustande gekommen, in welcher Form auch immer. Ein Vertrag ist - wenn ich mich recht erinnere - eine gemeinsame Willenserklärung die schriftlich, mündlich oder in anderer Form zustande kommt.

Du musst das jetzt nur noch beweisen können. Aber da wird dir ein Rechtsbeistand sicher genaueres sagen können.
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Alt 18-05-2006, 19:11   #10 (permalink)
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Registriert seit: Aug 2005
Beiträge: 202
@derdiedas: 1. Schriftliche Bestätigung als E-Mail liegt vor.
2. liegt meineserachtens vor, aber ich denke, das muss dann der Anwalt begutachten, ob das was vorliegt ausreicht.

@readme.txt: Tröstet mich. Danke. Ich hoffe wirklich dass man da was machen kann.

@agedoubleju: Dachte ich mir auch so.

Wie schon gesagt danke an alle, bin nun auf dem weg zum Anwalt. Halt Euch auf dem laufenden, was draus wird.

Greetz
Tascha
Glue74 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-05-2006, 20:01   #11 (permalink)
pixel prostitute
 
Benutzerbild von bishop
 
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Ort: berlin
Beiträge: 8.426
Sicherlich ist eine E-Mail mehr wert, als eine mündliche Zusage. Soweit ich mich aber entsinnen kann, sind diese bei Rechtstreitigkeiten aber nichtssagend.

** Angaben ohne Gewähr **

Btw. wieder ein schöner Fall von Lehrgeld, wenn auch übelster Sorte. Leider kann man kein Register aufbauen, wo Preller aufgeführt werden. Hätte man nur mehr Ärger als Nutzen... Rufschädigung etc.
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Alt 18-05-2006, 20:30   #12 (permalink)
Pixeldipaxeldipux
 
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Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
Au weia! Sowas fang ich erst gar nicht (nochmal) an.
Aber auch bei Freunden und Bekannten kann man auf die Fresse fallen,
habe ich auch schon vorgeführt.

Die genannten Preise hören sich zu billig an,
zumal ein Layoutvorschlag von eurer Seite kamen.

Grundsätzlich fange ich sowas gar nicht mehr* vorher an,
(*mehr, weil ich es früher getan habe, weil es in den Fingern kribbelte)
da gibt es noch tausend andere Sachen,
die ich erledigen kann, die mir letztendlich gut tun.

1000 Euro Budget für eine Homepage sind schlechthin ein Lacher!

Bei so windigen Kunden: Vorkasse!
Wenigstens einen Abschlag für entstehenden Aufwand,
cash auf Kralle mit Quittung eurerseits. (ca. die Hälfte bei den kleinen Beträgen)
Und wenn die vom Kunden unterschrieben wird,
kann auch gleich eine Absichtserklärung/Vereinbarung/Abmachung/Vertrag
zur Unterschrift daneben liegen.
Soweit für die weitere Lebenserhaltungsplanung!-)

Guck mal hier:
www.frag-einen-anwalt.de
Erst suchen, wenn nix dabei, anfragen,
Honorarvorschlag bestimmt man selber.
Hat sich für meinen Mini-Rechtsbeistandbedarf gelohnt, zu gucken.

Ahrsib

Alles Unglück rührt daher,
dass der Mensch nicht auf seinem Zimmer bleiben kann.

(Blais Pascal)
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Ahrsib ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-05-2006, 20:51   #13 (permalink)
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Beiträge: 202
@bishop: Ja schade, auch wenn so ein Pranger sicher einen Nutzen hätte.

@ahrsib: Danke für den Link, werde da mal nachfragen.
Ich glaube ich bin ein bißchen naiv an die Sache rangegangen, aber ich hatte halt nicht mit soviel Dreistigkeit gerechnet. Naja, aus Schaden wird man klug.
Das passiert mir sicherlich kein zweites Mal.

Greetz
Tascha
Glue74 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-05-2006, 21:12   #14 (permalink)
Pixeldipaxeldipux
 
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Zitat:
Zitat von Glue74
... Das passiert mir sicherlich kein zweites Mal. ...
Glaub ich nicht!

Ahrsib
... wünscht Glück! Irgendwo tut sich immer eine *Raumlücke* auf!
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Ahrsib ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-05-2006, 21:12   #15 (permalink)
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>Das passiert mir sicherlich kein zweites Mal.
vielleicht
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