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| | #1 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Aug 2005
Beiträge: 202
| Rat zu mögl. Betrug/Vertragsbruch gefragt
Hallo Leute, ich bräuchte da in einer Sache einmal ganz dringend Euren fachmännischen Rat. Ganz von vorn: Ich bin eine Studentin, die sich zusammen mit einer Freundin hier und da ein kleines Zubrot mit der Erstellung von Webseiten verdient. Bis jetzt haben wir das ausschließlich für enge Freunde und Bekannte gemacht. Wir haben dann alles über mündliche Vereinbarungen geregelt. Nun stecken wir aber in einem Projekt, dass erstmalig einen richtig offiziellen Charakter hat. Wir haben dem Kunden einen Preisvorschlag geliefert, den wir - im Vergleich mit Webagenturen, die ungefähr unseren Standard haben - anhand des vorrauszusehenden Arbeitsaufwandes berechnet haben. Wir kamen dabei auf 1460€. Dieser Preis enthielt verschiedene Flashelemente (u.a. einen virtuellen Rundgang) und einen Designvorschlag, der zu dem Zeitpunkt bereits erbracht worden war. Der Kunde nahm zunächst an und ließ uns weiterarbeiten. Er verlangte weitere Designvorschläge und diverse Änderungen am Design. Nach einer Weile kam er auf uns zu und sagte sein Budget für die Webseite beträge aber nur 1000€. Als ich ihn dann darauf hinwies, dass aber schon mehr als ein Designvorschlag gemacht wurde und dass die Webseite, so wie der Kunde sie wünscht, unter 1200€ nicht realisierbar ist, hat er sich auf diesen Preis von eben 1200€ eingelassen. Somit fiel der virtuelle Rundgang raus. Ich habe ihm einen Termin genannt, zu dem ich alle einzubindenden Inhalte gerne erhalten hätte. Er bestätigte diesen und "lieferte" auch. Wir haben die Webseite also fertiggestellt und dem Kunden zur Ansicht übergeben. Der Kunde zeigte sich begeistert. Doch wenige Tage nach Klärung der Formalitäten, erhielt meine Partnerin einen Anruf vom Chef des Kunden, mit dem sie in einem verwandtschaftlichen Verhältnis steht. (Daher auch der Auftrag, aber seine Mitarbeiter sollten das nicht erfahren, dass seine Tochter da mit drinsteckt, deshalb sollte ich mit dem Kunden verhandeln, einfach damit ihr Name da rausgehalten wird. ) Nun der Chef des Kunden sagt meienr Partnerin am Telefon also, dass die Webseite seinerseits gesehen nicht fertiggestellt wurde und eigentlich nicht so geworden ist, wie er sich das vorgestellt hat. Es würden Inhalte fehlen. Wir haben aber alle Inhalte eingebunden, die der Kunde geschickt hat. Der Chef des Kunden wolle uns denn nun drei Möglichkeiten geben: 1. Wir sollten nach seinen Vorstellungen nachbessern. 2. Der Chef und der Kunde wollten zusammen unsere Webseite begutachten und dann einen Preis nach Ermessen festlegen, den sie bereit wären dafür zu zahlen. 3. Wir würden eine "Aufwandsentschädigung" bekommen und das Geschäft wäre geplatzt Ich habe dem Kunden geschrieben, dass der Chef mir das hat über meine Partnerin ausrichten lassen und dass wir uns für Variante 2 entschieden haben, obwohl das ganze mehr als eine Unverschämtheit sei. Daraufhin erhielt ich vom Kunden eine E-Mail, dass er sich nun für Variante 3 entschieden hätte, mir 50€ überweisen werde und das damit gelaufen sei. Ich schrieb ihm zurück, dass das so nicht ginge und das ja bereits von Anfang an der Verdacht eines Betrugsversuchs nicht auszuschließen ist, denn es erschien so, als hätte der Kunde von Anfang an gewußt, dass er nur 1000€ zahlen will/kann und mich damit wissentlich getäuscht hat. Da ich Studentin bin und momentan ohne Job, würde mich das zudem in eine finanzielle Notlage bringen. Soweit ich weiß, handelt es sich dann um schweren Betrug. Ich bat ihm erstmal kein Geld zu überweisen, da ich mir zunächst juristischen Rat dazu einholen wolle. Heute morgen erhalte ich die Antwort, dass ich mich a) mit seinem Chef auseinandersetzen soll und b) dass die 50€ trotzdem überwiesen werden. Ich habe also dem Chef geschrieben, dass ich diese Überweisung erstmal nicht wünsche und sie bei Erfolgen gegen meinen ausdrücklichen Wunsch zurückgehen lassen werde. Ich habe ihm auch weiterhin geschrieben, dass ich definitiv einen Rechtsbeistand bemühen werde und ggf. klagen werde. Hat von euch eigentlich schon mal so etwas ähnliches erlebt? Wennn ja, wie habt ihr euch verhalten und wie ist es ausgegangen? Hätte ich im Falle einer Klage überhaupt Erfolgschancen (Rohdateien und E-Mail Konversation liegen vor)? Greetz Tascha |
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| | #2 (permalink) |
| no guts no glory Registriert seit: May 2004 Ort: Nordhorn
Beiträge: 7.998
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Tendentiell würde ich als erstes mal sagen das jede Antwort die du hier bekommst mit Vorsicht zu geniessen ist. Sicherheit bekommst du nur wenn du dich an einen Experten wendest. Was ich aus deinem Posting nicht rauslesen konnte ist ob ihr einen schriftlichen Vertrag habt evtl. mit einem Pflichtenheft? Ohne was schriftliches habt ihr die, pardon, Arschkarte gezogen. Ob die E-Mails vor Gericht bestand hätten ist dann die Frage. Die 50€ sind im Übrigen ein Witz. Das sind ja gerade mal 4% von den 1200€ die vereinbart waren.
__________________ Bitte keine Privaten Nachrichten mit Fragen, dazu ist das Forum selbst da. Danke. 'We live in an amazing, amazing world, and it's wasted on the crappiest generation of spoiled idiots.' |
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| | #3 (permalink) |
| Der Wunderhund Registriert seit: Jun 2002 Ort: Hattingen
Beiträge: 10.515
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Und das ist der Grund, warum man sich solche Sachen schriftlich absegnen läßt. (Obwohl ich das auch nicht immer mache )Da ihr wohl kaum mehr irgendwelches Geld sehen werdet und kein Vertragsbruch besteht, da kein Vertrag vorliegt, sehe ich es richtig, daß ihr nur noch daran interessiert seit, daß der Kunde die Daten nicht verwendet?! So einfach benutzen könnte er die Sachen glaube ich nicht, da ihr ja das Urheberrecht besitzt. Allerdings habe ich leider auch nicht genügend Ahnung von der Materie. Ich weiß nicht, ob es sich lohnt, mal mit nem Anwalt drüber zu quatschen, aber ich denke, das wäre das Beste. Dann seht ihr auch, ob sich das Klagen überhaupt lohnt. (Dies ist keine Rechts- beratung). Gruß gaspode Geändert von gaspode (18-05-2006 um 14:18 Uhr) |
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| | #4 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Aug 2005
Beiträge: 202
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Also erstmal danke für die Antworten. Ich habe dem Kunden, den Preisvorschlag nebst einigen Bedingungen für das Zustandekommen dieses Geschäfts schriftlich in Form eines pdf-Dokumentes zukommen lassen. Darin steht u.a. wann ein Rücktritt rechtswidrig ist und wann nicht. Ich habe geschrieben, dass auf gar keinen Fall eine der beiden Parteien von diesem Geschäft zurücktreten kann, wenn die andere ihre Leistung bereits erbracht und übergeben hat. Genau das haben wir meiner Meinung nach getan, indem wir dem Kunden das Produkt zur Ansicht übergeben haben. Oder? Da der Kunde gesagt hat, er nimmt den Presivorschlag an, impliziert das meiner Meinung nach auch, dass er sich bewußt ist zu welchen Bedingungen und diese so akzeptiert. Die Frage, ob diese Bedingungen auf gestzlicher Basis so geltend gemacht werden können, weiß ich allerdings nicht. Ich hatte ohnehin vor und werde es auch auf jeden Fall tun, dazu mal den Rat eines Juristen einzuholen. Soviel ist, denke ich, klar. Greetz Tascha |
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| | #5 (permalink) |
| no guts no glory Registriert seit: May 2004 Ort: Nordhorn
Beiträge: 7.998
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Der Knackpunkt ist doch aber das euer Kunde scheinbar nirgendwo unterschrieben hat, oder?
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| | #6 (permalink) | |
| Neuer User Registriert seit: Aug 2005
Beiträge: 202
| Zitat:
Hmm, werde mal den Anwalt fragen. Ich hatte nur gedacht, irgendwem von Euch sei mal etwas ähnliches passiert (hey nicht dass ich euch das wünschen würde, sowas wünsche ich beinahe nichtmal meinem ärgsten Feind) und ich könnte ein bißchen von euren Erfahrungen profitieren. Aber trotzdem danke an alle für's antworten. Greetz Tascha | |
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| | #7 (permalink) | |
| funkdisziplin Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 2.790
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Unbedingt in professionelle Hände geben - Rechtsbeistand! 1. Wurde euer Angebot schriftlich (positiv) bestätigt? 2. Zitat:
Wichtig ist das der gesamte E-Mail, sonstige Dokumentation vorhanden ist und auch nach Datum bzw. Uhrzeit zugeordnet werden kann. Wünsche Erfolg bei Geldeintreiben und buddistische Gleichmut fürs Wohlbefinden, solche Sachen können sich ziehen... und an den Nerven rütteln | |
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| | #8 (permalink) | |
| no guts no glory Registriert seit: May 2004 Ort: Nordhorn
Beiträge: 7.998
| Zitat:
Ich wünsch dir jedenfalls allen Erfolg der Welt bei der Geschichte.
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| | #9 (permalink) | |
| Gast
Beiträge: n/a
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Du schriebst hier: Zitat:
Du musst das jetzt nur noch beweisen können. Aber da wird dir ein Rechtsbeistand sicher genaueres sagen können. | |
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| | #10 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Aug 2005
Beiträge: 202
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@derdiedas: 1. Schriftliche Bestätigung als E-Mail liegt vor. 2. liegt meineserachtens vor, aber ich denke, das muss dann der Anwalt begutachten, ob das was vorliegt ausreicht. @readme.txt: Tröstet mich. Danke. Ich hoffe wirklich dass man da was machen kann. @agedoubleju: Dachte ich mir auch so. Wie schon gesagt danke an alle, bin nun auf dem weg zum Anwalt. Halt Euch auf dem laufenden, was draus wird. Greetz Tascha |
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| | #11 (permalink) |
| pixel prostitute Registriert seit: Mar 2004 Ort: berlin
Beiträge: 8.426
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Sicherlich ist eine E-Mail mehr wert, als eine mündliche Zusage. Soweit ich mich aber entsinnen kann, sind diese bei Rechtstreitigkeiten aber nichtssagend. ** Angaben ohne Gewähr ** Btw. wieder ein schöner Fall von Lehrgeld, wenn auch übelster Sorte. Leider kann man kein Register aufbauen, wo Preller aufgeführt werden. Hätte man nur mehr Ärger als Nutzen... Rufschädigung etc.
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| | #12 (permalink) |
| Pixeldipaxeldipux Registriert seit: Dec 2002 Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
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Au weia! Sowas fang ich erst gar nicht (nochmal) an. Aber auch bei Freunden und Bekannten kann man auf die Fresse fallen, habe ich auch schon vorgeführt. Die genannten Preise hören sich zu billig an, zumal ein Layoutvorschlag von eurer Seite kamen. Grundsätzlich fange ich sowas gar nicht mehr* vorher an, (*mehr, weil ich es früher getan habe, weil es in den Fingern kribbelte) da gibt es noch tausend andere Sachen, die ich erledigen kann, die mir letztendlich gut tun. 1000 Euro Budget für eine Homepage sind schlechthin ein Lacher! Bei so windigen Kunden: Vorkasse! Wenigstens einen Abschlag für entstehenden Aufwand, cash auf Kralle mit Quittung eurerseits. (ca. die Hälfte bei den kleinen Beträgen) Und wenn die vom Kunden unterschrieben wird, kann auch gleich eine Absichtserklärung/Vereinbarung/Abmachung/Vertrag zur Unterschrift daneben liegen. Soweit für die weitere Lebenserhaltungsplanung!-) Guck mal hier: www.frag-einen-anwalt.de Erst suchen, wenn nix dabei, anfragen, Honorarvorschlag bestimmt man selber. Hat sich für meinen Mini-Rechtsbeistandbedarf gelohnt, zu gucken. Ahrsib Alles Unglück rührt daher, dass der Mensch nicht auf seinem Zimmer bleiben kann. (Blais Pascal)
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| | #13 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Aug 2005
Beiträge: 202
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@bishop: Ja schade, auch wenn so ein Pranger sicher einen Nutzen hätte. @ahrsib: Danke für den Link, werde da mal nachfragen. Ich glaube ich bin ein bißchen naiv an die Sache rangegangen, aber ich hatte halt nicht mit soviel Dreistigkeit gerechnet. Naja, aus Schaden wird man klug. Das passiert mir sicherlich kein zweites Mal. Greetz Tascha |
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| | #14 (permalink) | |
| Pixeldipaxeldipux Registriert seit: Dec 2002 Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
| Zitat:
Ahrsib ... wünscht Glück! Irgendwo tut sich immer eine *Raumlücke* auf!
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