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| | #1 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 1.197
| Nicht bezahlte Leistung für eine dritte Partei / Druckmittel?
Ich habe folgendes Problem: Ich habe eine Webseite für A gemacht, der von B beauftragt wurde. Letztendlich ist die Webseite also für B, der A damit beauftragt und auch bezahlt hat. Nun weigert sich A mir meine Arbeit zu bezahlen (bzw. er weigert sich nicht, sondern tut es einfach nicht). Und zwar schon ziemlich lange und es geht um einen erheblichen Betrag. In ein paar Tagen werde ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, hoffentlich bringt das was. Aber wie ist es, wenn ich die Webseite lösche oder unbrauchbar mache? Löschen ist rechtlich wohl nicht erlaubt. Wenn ich sie unbrauchbar mache, ist sie technisch gesehen ja noch da, zwar fehlerhaft, aber nicht gelöscht. A wäre dann in der "Nachbesserungspflicht", die er an mich weitergeben würde. Richtig? Aber bin ich verpflichtet unbezahlte Arbeit "nachzubessern"? Kann ich dann sagen "mache ich - wenn erst die Rechnung bezahlt wird!" ? Meine Kalkulation ist natürlich auch, daß B großen Druck auf A ausübt (die können das besser als ich, weil B ein großes Unternehmen ist...) Letztendlich würde ich damit natürlich B schaden, was mir zwar leid tut, aber was soll man machen...? A ist der Arsch
__________________ EDV = Ende Der Vernunft Geändert von hmpf (01-07-2008 um 13:06 Uhr) |
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| | #3 (permalink) | |
| Euer Nuser Registriert seit: Apr 2004 Ort: Sand-City
Beiträge: 3.483
| Zitat:
Seite _ändern_ und sie somit _unbrauchbar_ machen. Denn Du weisst ja nicht zu 100%, wie der Fall genau liegt. Vielleicht hat B nicht bezahlt oder A Schulden und kann Dich nicht bezahlen. Das Problem wäre, dass Du durch solche Aktionen lediglich nur Deine Position schwächst und Dir womöglich wieder B ins Boot holst, wenn die tatsächlich bezahlt und somit mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun haben. Außerdem _kennt_ man Dich dort dann ... das sollte man nicht unterschätzen. Und warum sollten sie Druck auf A ausüben? Den würden sie eher auf DICH ausüben und Dich womöglich zwingen, die Seite wieder zu reparieren. Nee nee... Denn es könnte ja sein, dass A einfach mal B gegenüber Deinen Namen erwähnt, mit dem Zusatz ja gar nicht zu wissen, was da plötzlich falsch läuft und man solle doch mal versuchen, selbst Kontakt aufzunehmen ![]() Hast Du überhaupt direkten FTP-Zugriff? Ich finde auch dass Du da rein rechtlich vorgehen solltest. Kannst uns ja mal auf dem Laufenden halten. Was haben denn Kontakte zu A bereits ergeben?
__________________ Die Krinimalpolizei gibt bekannt: Geändert von ~pyropete~ (01-07-2008 um 13:37 Uhr) | |
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| | #4 (permalink) |
| GetYourYoYosOut Registriert seit: Jun 2002 Ort: Hamburg
Beiträge: 620
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Moin, das letzte was Du machen solltest, ist irgendwelche Daten zu löschen, bzw manipulieren! Dazu hast Du meines Erachtens auch kein Recht und es würde nur noch mehr Ärger schaffen und nicht wirklich zu einer Lösung des Problems führen. Leite ein Mahnverfahren ein und such dir einen Anwalt (und am besten noch eine Rechtschutzversicherung). |
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| | #5 (permalink) |
| Techniker Registriert seit: Sep 2003 Ort: 64807
Beiträge: 16.326
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keine experimente !!!!! gehe sofort zu einem rechtsanwalt !!!!! soweit ich das beurteilen kann: mit B hast du absolut nichts zu tun. du wurdest von A beauftragt. ob schriftlich oder nicht ist egal. A wird auch vor gericht diese tatsache nicht abstreiten können. somit gilt: "geleistete arbeit muss bezahlt werden". mit solchen lapalien hält sich kein richter lange auf. A hätte bestenfalls die möglichkeit, deine arbeit zu bemängeln und so eine minderung zu erreichen. wenn er das bisher nicht gemacht hat, dann wirkt das kaum glaubhaft, wenn im sowas hinterher einfällt. richter reagieren da sehr allergisch drauf, wenn man versucht sie zu ver albeln. die einzigste chance für A nicht zu bezahlen ist, wenn er pleite ist. dann bekommst du zwar recht, bleibst aber auf deinen kosten sitzen :-(
__________________ die ultimative antwort auf alle programmierfragen: der debugger mfg h.g.seib www.SeibsProgrammLaden.de |
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| | #6 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 1.197
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Dass B mir direkt Ärger machen würde, halte ich für ausgeschlossen. Ich habe ja nicht für die gearbeitet, keinen Vertrag und auch keine Absprachen. Die haben die Webseite von A gekauft. Ich habe sie für A gemacht, also müsste A mir Ärger machen. Aber solange A garnicht bezahlt hat sollte ihm das schwer fallen. Ich habe auch mal einen meiner Dozenten gefragt, wie er in solchen Fällen vorgeht. Er meinte sie bauen dann irgendwelche MySQL Fehler ein oder ähnliches. Und beseitigen die erst, wenn bezahlt wurde. "Nachbesserung" eben. Ähnlich sähe das ja bei mir aus. B kennt mich, gerade hat diese Firma mich direkt beauftragt die Webseite weiter zu pflegen, weil die anscheinend auch keinen Bock mehr auf A haben. Deshalb wäre es natürlich ziemlich blöd, die Webseite unbrauchbar zu machen. Aber mit dem Job werde ich wahrscheinlich nur einen Bruchteil des Geldes verdienen, das mir noch geschuldet wird. Dass A sich um die Zahlung drücken könnte, indem er Pleite macht, habe ich mir auch schon gedacht. Allerdings hatte er in den letzten Monaten immer noch genug Geld um mindestens 2 Mal in den Urlaub zu fahren... Und A hat KEINE GmbH, GBr oder ähnliches angemeldet. Demnach steht er doch als Privatperson/Unternehmer in der Verantwortung? Dann müsste er doch nachgewiesener Weise ein Sozialfall werden...? ich glaube dann bezahlt er lieber. A ist einfach ein dummerdreister Lügner. Wahrscheinlich braucht er mal Post von einem Gericht. Ich weiß nicht genau, wie der Rechtsweg nach dem Mahnverfahren aussieht, aber er kann wohl Einspruch einlegen. Was sich für ihn aber nur lohnt, wenn er meint meine Forderungen wären unberechtigt und er das vor Gericht beweisen kann. Wenn grundsätzlich kein Vertrag notwendig ist, hat er da keine Chance. P.S.: B hat bezahlt, allerdings nicht ganz vollständig, weil A denen Dinge versprochen hat, die er nicht erbringen konnte.
__________________ EDV = Ende Der Vernunft Geändert von hmpf (01-07-2008 um 19:09 Uhr) |
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| | #7 (permalink) |
| Techniker Registriert seit: Sep 2003 Ort: 64807
Beiträge: 16.326
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auf garkeinen fall irgend etwas am produkt rumbasteln! ganz im gegenteil, falls noch irgend etwas fehlen sollte unbedingt die arbeit vollständig beenden. es gibt einen auftrag und zwar mindestens einen mündlichen. A müsste glaubhaft beweissen können, das du mit der geleisten arbeit überhaupt nichts zu tun hast. das dürfte ihm schwer fallen, da A offensichtlich nicht gegen deine rechnung vorgegangen ist? somit dessen gültigkeit akzeptiert hat. ob B irgend etwas an A bezahlt hat oder nicht ist irellevant. es interessiert ja auch nicht ob C an B und ob D an C irgend etwas bezahlt, oder ob du deinen metzger bezahlt hast. hier geht es einzig und alleine um den arbeitsauftrag zwischen A und dir. nach 4 wochen ist eine rechnung automatisch überfällig. mahnen ist nicht nötig und 3x schon garnicht. damit wird nur unnötig zeit vergeudet. das macht man auch nur, wenn man es sich mit dem kunden nicht ganz verderben will. aber ein kunde der nicht zahlt ist kein kunde (wir sprechen hier von A). ein rechtsanwalt schickt zuerst ein schreiben los, in dem eine gerichtsverhandlung angedroht wird und ein eintrag bei der schufa. da fallen die ersten schon mal um und zahlen. vorallem verschafft sich ein schrieb von einem anwalt mehr respekt, als wenn du selbst vorgefertigte formulare versendest. hier könnte A versuchen eine minderung zu erlangen und eventuell eine ratenzahlung. jedenfalls für A zu spät, jetzt noch die rechnung an zu zweifeln. kommt es zu einem gerichtstermin, da hat A ganz schlechte karten - eben weil deine leistung bisher nicht beanstandet wurde (davon gehe ich aus - und deshalb sind selbstgemachte fehler auch eine ganz blöde idee). A muss die rechnung bezahlen, dir entgangene zinsen, deinen rechtsanwalt und die gerichtskosten. und wie gesagt, da 'hilft' nur noch der offenbarungseid. leider gibt es leute, die damit ganz gut leben können. das vermögen gehört dem ehepartner ... und als gläubiger stehst du eventuell ganz am ende der schlange?
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| | #9 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 1.197
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An Moskau Inkasso dachte ich auch schon Aber damit die sich lohnen, müsste der Betrag noch um einiges höher sein.Ich bin schon immer der Meinung gewesen, daß es völlig egal ist, ob A von B bezahlt wurde. Für A ist "Zahlungsunfähigkeit keine Entschuldigung". Da unsere Geschäftsbeziehung anfangs halbwegs "freundschaftlich" sein sollte, war ich natürlich bereit auf mein Geld zu warten, bis A von B bezahlt wurde. Aber ewig natürlich auch nicht. Laut Gesetz ist man 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung (auch ohne Zahlungsfrist) automatisch "im Verzug". Die Manipulation der Webseite hatte ich mir nur als letzte und einfachste Möglichkeit offen gelassen um Druck zu machen. Ich gehe jetzt zuerst ausschließlich den Rechtsweg. Über die Gültigkeit mündlicher Verträge/Absprachen war ich mir nicht ganz klar. Ich dachte immer, man muß alles schriftlich haben, wenn es um irgendwelche Rechtsstreitigkeiten geht. Aber in einer Gerichtsverhandlung könnte B auch als Zeuge auftreten, der weiß, daß ich damit zu tun hatte. Ich hab ja sogar zwei Domains (vorläufig) auf meinen Namen für B registriert (die gerade auf B umregistriert werden).
__________________ EDV = Ende Der Vernunft Geändert von hmpf (02-07-2008 um 11:31 Uhr) |
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| | #10 (permalink) |
| Banned Registriert seit: May 2008
Beiträge: 514
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Sag dem eigentlichen Kunden du würdest das lieber direkt mit ihm abwikeln um a) zu gewährleisten das er auch das erhält wofür er zahlt. b) die Termine und fristen eingehalten werden können. c) derjenige der die arbeit hat auch das geld bekommt. dein Geld hast du dann zwar noch immer nicht aber verschwende deine zeit nicht mit aufregen, rechtsanwalt einschalten, freundschaft hin oder her, er schadet mit diesem verhalten nichtnur seiner firma sondern auch deiner und somit deinem ruf. mfg cc |
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| | #11 (permalink) |
| Alter User Registriert seit: Jul 2003 Ort: Dortmund
Beiträge: 637
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Mal so nebenbei: Es gibt doch auch die Möglichkeit, einen Mahnbescheid online zu beantragen: https://www.online-mahnantrag.de Da könnte man sich doch die Anwaltskosten sparen. Hat da schon irgendwer Erfahrung mit? Stehe nämlich leider vor einem ähnlichen Problem, jedoch ohne Beziehung zu meinem B
__________________ Dharokan |
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| | #12 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 1.197
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Genau, über www.online-mahnantrag.de werde ich das auch machen. Direkt mit B in Kontakt treten und als Kunden von A abwerben, würde ich nicht tun, egal wie kacke die Sache mit A läuft. Aber da B mit A ebenfalls nicht zufrieden ist, hat B sich inzwischen direkt bei mir gemeldet insofern ist es ok, wenn ich jetzt direkt für B arbeite . Eine Firma habe ich übrigens noch nicht, ich studiere noch.
__________________ EDV = Ende Der Vernunft |
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| | #13 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 1.197
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Ich habe soeben bei www.online-mahnantrag.de ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt, bzw. das Formular ausgefüllt, ausgedruckt und werde es gleich zur Post bringen. Das Formular auszufüllen ist sehr unkompliziert. Für das Mahnverfahren fallen 27,50€ Gerichtsgebühren an. Aber die werden wohl dem Schuldner in Rechnung gestellt. Fühlt sich gut an .
__________________ EDV = Ende Der Vernunft |
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| | #14 (permalink) |
| Techniker Registriert seit: Sep 2003 Ort: 64807
Beiträge: 16.326
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fein - aber sorry, wenn ich deine gute laune verderbe. wenn A den wisch nun zum zigarettenanzünden verwendet? denn wirklich zahlungswillig ist er wohl nicht. das mahnen hättest du dir spahren können, denn das alleine bewirkt garnichts. ausser zu zeigen, das du an einer gütlichen einigung interessiert bist. gibt 10 treuherzigkeitspunkte. dann musst du doch zu einem rechtsanwalt latschen (habe mir das internetformular nicht angesehen, aber eventuell hast du bereits bei denen einen vertrag abgeschlossen - oder glaubst du, die bieten diesen service aus nächstenliebe an?). oder willst du die sache selbst vor gericht austragen? denn ohne gerichtsverfahren gibt es keinen grund/ druck, warum A bezahlen sollte - wenn er nicht will.
__________________ die ultimative antwort auf alle programmierfragen: der debugger mfg h.g.seib www.SeibsProgrammLaden.de Geändert von hgseib (04-07-2008 um 12:12 Uhr) |
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| | #15 (permalink) |
| Alter User Registriert seit: Jul 2003 Ort: Dortmund
Beiträge: 637
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@hgseib: Hättest's Dir vielleicht doch ansehen sollen. Das ist kein Service einer dubiosen Firma, sondern eine offizielle "Anwendung der deutschen Mahngerichte". Insofern gibt's auch nicht nur einen "Wisch", sondern auch den netten Onkel, der das Geld persönlich abholen kommt ![]() (oder eben das Gerichtsverfahren) Mehr macht ein Anwalt m.E. auch nicht.
__________________ Dharokan Geändert von Dharokan (04-07-2008 um 13:24 Uhr) |
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