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| Neuer User Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 1
| nebengewerbe als piercerin
Hallo, ich Arbeite in einem Möbelhaus als Schauwerbegestalterin und habe noch eine art ausbildung zur piercerin gemacht. ich möchte nun nebenbei bei einen tattoo studio als piercerin arbeiten. der inhaber des Tattoostudios wäre auch sofort bereit möchte aber das ich das als nebengewerbe mache also nicht als minijob oder ähnlichs. nun zu meinen fragen: - ist es richtig das ich mich von der ust. freistellen lassen kann? - reicht es wenn ich bei meiner jährlichen einkommenssteuer erklärung alle ausgaben und einnahmen angebe? - muss ich es meinen arbeitgeber mitteilen? -gibt es sonst noch etwas zu beachten? wäre sehr nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte. gruß doris |
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| | #2 (permalink) |
| Flashworker Registriert seit: Nov 2001 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
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Hi, willkommen im Flashforum (wobei das nur zeigt wie gut das Forum ist) Mein Laienwissen: Dein Arbeitgeber sollte damit einverstanden sein. Wenn er also denkt, dass du dadurch nicht mehr die Leistung bringst oder z.B. in der gleichen Branche arbeiten würdest, dann könnte er was dagegen haben, aber ansonsten dürfte es ihm egal sein. Musst dich natürlich melden. Durch die Kleinunternehmerregelung kannst du dich auch von der Umsatzsteuer befreien lassen, was aber nicht nur Vorteile mit sich bringt (aber dazu findest du genug im Web) Ich nehme an, dass du dann auch keine USt Erklärung abgeben musst, dann sollte die Einkommenssteuererklärung ausreichend sein, ja. Wobei ich mit Nebengewerbe keine Erfahrung habe, kann sein, dass es da noch ein paar Sonderregelungen gibt. greetz |
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