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Alt 29-03-2007, 12:48   #1 (permalink)
is learning
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 1.019
Letzte Mahnung Kram

Ich habe heute so einen Brief bekommen,

von wegen letzte Mahung etc. von every-game.com

Dort steht mein Name, Adresse etc. drauf,
mit einen Uberweisungsschein von 50Euro

wenn ich diese nicht zahle wollen sie mir weitere Kosten und Schufa-Eintrag etc. drohen

Ich habe dann so eine andere Emailadresse durchgeguckt, die ich kaum nutze, und dort waren bereits vor einigen Monaten 2mal Mahnungen gekommen

What to do?

kann mich nicht errinern mich auf der Seite angemeldet und ihr Service genutzt zu haben...

Kann man vlt irgendwie verhandeln, dass man doch nicht zahlen muss oder so?
__________________
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Alt 29-03-2007, 13:03   #2 (permalink)
Euer Nuser
 
Benutzerbild von ~pyropete~
 
Registriert seit: Apr 2004
Ort: Sand-City
Beiträge: 3.483
Guck mal hier:
http://www.ciao.de/Every_Game_com__2501998

Scheint Abzocke zu sein, also nicht zahlen. Aber angemeldet
müsstest Du Dich haben ... sonst würden die nichts schicken ...

Und das hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85798

Wobei die das bei everygame inzwischen wohl geändert haben,
sogar fettgedruckt, hui ...

Geändert von ~pyropete~ (29-03-2007 um 13:09 Uhr)
~pyropete~ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29-03-2007, 13:19   #3 (permalink)
industry painter
 
Benutzerbild von edding950
 
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Ort: auf'm Pott
Beiträge: 760
Auf jeden Fall musst Du der Forderung widersprechen, da bei ausbleibender Reaktion auf die letzte Meinung das gerichtliche Mahnverfahren seitens every-game.com beantragt werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der von Ihnen am soundsovielten mir gegenüber geltend gemachten Forderung in voller Höhe und Rechtmäßigkeit. Die von Ihnen berechneten Leistungen habe ich zu keiner Zeit in Anspruch genommen. Sollten Sie über rechtsverbindliche Vertrags- und Personendaten verfügen, die gegenteiliges Beweisen, bitte ich Sie, die Ihrer Begründung der genannten Forderung beizufügen.


Das ganze dann per EINSCHREIBEN zurück. Eine Kopie solltest Du behalten. Dann kannst Du erstmal abwarten. Desweiteren glaube ich kaum, dass irgendein Amtsrichter aufgrund einer Forderung von 50 EUR einem Mahnverfahren zustimmen wird. Weiterhin ist derjenige, der ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung offener Rechnungen beauftragt auch dazu verpflichtet, das Inkassounternehmen für seine Leistungen zu bezahlen - die Kosten für ein Mahnverfahren per Inkasso werden also meist unrechtmäßig auf den Schuldner abgewälzt.

Aber ich bin kein Jurist. Also: ohne Gewähr!
__________________
mfg.
edding950 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29-03-2007, 14:31   #4 (permalink)
paranoid...
 
Benutzerbild von Geheimrat
 
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Marburg
Beiträge: 1.003
Netter Blog-Artikel zum Thema...ist zwar nicht derselbe Anbieter, beschreibt aber sehr deutlich den Ablauf, bzw. die Lücken solcher Systeme:

Klick
__________________
...ich sag's nur meinem Fanblog: ICH BLOGGE !
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Alt 29-03-2007, 21:24   #5 (permalink)
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Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 1.019
Jo vielen Dank Leute
werd mir das ganze gleich mal angucken
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Alt 29-03-2007, 21:29   #6 (permalink)
Euer Nuser
 
Benutzerbild von ~pyropete~
 
Registriert seit: Apr 2004
Ort: Sand-City
Beiträge: 3.483
Geil

Wie ist das eigentlich, wenn man
  • von einem Verlag angerufen wird mit der Frage, ob man unverbindlich Infomaterial zuschicken dürfe,
  • man blöderweise (obwohl man es besser wissen müßte) im Streß und um die Leute abzuwimmeln Ja! sagt,
  • daraufhin das Infomaterial bekommt, es ungeöffnet aber gleich in den Müll schmeißt,
  • ca. drei Wochen später die erste Rechnung über 54€ in den Postkasten flattert, für drei Ausgaben (eine Ausgabe ca. 8 Seiten) pro Quartal (!)
  • man sich denkt, Himmel, die lassen sich 8 Seiten für etwa 15€ vergolden, wie lachhaft
  • man denkt, hab doch eh nix unterschrieben, und dann dochmal ins Kleingedruckte guckt, wo dann steht: sie haben 14 Tage Widerrufsrecht, danach wandelt sich _es_ in ein Abo um
  • man schließlich die erste Mahnung erhält, dann einen Anruf, während dem man die Leute gut zusammen******t á la:
  • Es existiert kein Vertragsverhältnis, Frechheit, ganz klar Masche, Abzocke, etc pp.
  • man gesagt bekommt: Ohh, ohhh, das ist sicher ein Fehler im Versand, leite das gleich weiter
  • daraufhin natürlich nichts passiert, sondern weitere Mahnungen (und Ausgaben) ankommen
  • und schließlich die Drohung mit Inkasso (dann wird's _beigetrieben_, so wörtlich)

Meine Frage: soll ich überhaupt reagieren? Ich könnte ja nen Brief schreiben,
aber eigentlich will ich mir ehrlich gesagt nicht die Zeit dazu nehmen...

Geändert von ~pyropete~ (29-03-2007 um 21:56 Uhr)
~pyropete~ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29-03-2007, 21:31   #7 (permalink)
is learning
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 1.019
Hatte auch direkt danach angefragt, was denn dort los sei mit der Mahung etc.,
gleich darauf kam eine E-Mail mit blabla, sie haben sich ja angemeldet und dies das.

Danach habe ich mal im Internet rumgeguckt und andere Leute gefunden, die das gleiche Problem mit every-game.com haben.
Die haben auch interressante Sachen zu rechtliches etc. gepostet.

Habe demnach wieder eine E-Mail geschickt, diesmal mit einen Link mit Infos des Verbraucherrechtschutzes oder wie das hies geschickt... naja jetzt antworten sie aufeinmal nicht rofl
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Alt 29-03-2007, 22:01   #8 (permalink)
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Benutzerbild von Samuel
 
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Im übrigen kann schon die erste Mahnung die letzte sein, es gibt kein Gesetz, das einem sagt, dass es 3 Mahnungen sein müssen
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Solange sich auch nur einer an ihn erinnert, solange auch nur ein Herz mit Leidenschaft schlägt - wie kann ein Traum da sterben?

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Alt 30-03-2007, 00:14   #9 (permalink)
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Benutzerbild von bobby
 
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Ort: zürich
Beiträge: 10.731
Zitat:
Zitat von Samuel Beitrag anzeigen
Im übrigen kann schon die erste Mahnung die letzte sein, es gibt kein Gesetz, das einem sagt, dass es 3 Mahnungen sein müssen
das stimmt. anderseits sind e-mail mahnungen (dies ist ja eine der benutzten maschen) mit zeitfrist ja auch ein witz für sich: das würde ja heissen, dass die leute verpflichtet wären regelmässig ihre e-mails, und vor allem aber ihre free-e-mail-konten zu überprüfen (und gleichzeitig dem rechnungssteller zu garantieren, dass nur 1 person zugang zum konto hat). ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass eine mahnung an eine gmx adresse irgendwelche rechtskraft hat.
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Alt 30-03-2007, 14:18   #10 (permalink)
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Habe das Thema einmal hier her verschoben. Denke das interessiert auch andere aus deisem Bereich...
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Alt 09-04-2007, 03:55   #11 (permalink)
agedoubleju
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Zitat:
dass eine mahnung an eine gmx adresse irgendwelche rechtskraft hat.
Eine außergerichtliche Mahnung hat strenggenommen gar keine Rechtskraft, da es im außergerichtlichen Mahnverfahren nicht vorgeschrieben ist, wie und wann eine Mahnung zugestellt werden muss.

Vor Gericht interessiert nur das gerichtliche Mahnverfahren, angefangen mit dem Mahnbescheid, gegen den du aber Widerspruch einlegen kannst. Dann wird der Mahnende dazu gezwungen, zu überlegen, ob er die Kosten für ein Gerichtsverfahren riskieren will.

Und dann vor Gericht muss der Mahnende erst einmal beweisen können, dass zwischen ihm und dir überhaupt ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung, die mündlich, schriftlich oder in anderer Form zustande kommt. Aber: alles, was nicht schriftlich mit Unterschrift niedergelegt wurde, lässt sich natürlich auch nur sehr schwer beweisen.

Wenn du als Gemahnter vor Gericht beweisen kannst, dass du gar keine Willenserklärung abgegeben hast oder getäuscht wurdest, wird der Mahnende kaum eine Chance haben, seinen Anspruch durchzusetzen.

Ich bitte, das ganze aber nur als Info, nicht als Rechtsberatung zu sehen .
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Alt 09-04-2007, 21:21   #12 (permalink)
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thx agedoubleju
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Alt 10-04-2007, 09:55   #13 (permalink)
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Benutzerbild von Samuel
 
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Beiträge: 15.089
Wie beweist man keine Willenserklärung?
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Samuel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10-04-2007, 11:07   #14 (permalink)
agedoubleju
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Wie beweist man keine Willenserklärung?
Mit Überzeugungskraft Normalerweise musst du das aber gar nicht beweisen, wenn du nichts unterschrieben hast. Dann liegt die Beweislast beim Mahnenden...

Außerdem würde ich solche Fälle immer den Verbraucherzentralen melden, die haben da derzeit ein gesteigertes Interesse dran und werden sicherlich bei Musterprozessen helfen.
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Alt 10-04-2007, 11:29   #15 (permalink)
77Kg Erotik pur
 
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Beiträge: 287
Nur mal so nebenbei: Eigentlich braucht man gar nicht mehr mahnen. Seit dem 1. mai 2000 als das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen verabschiedet wurde.
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