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| | #1 (permalink) |
| is learning Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 1.019
| Letzte Mahnung Kram
Ich habe heute so einen Brief bekommen, von wegen letzte Mahung etc. von every-game.com Dort steht mein Name, Adresse etc. drauf, mit einen Uberweisungsschein von 50Euro wenn ich diese nicht zahle wollen sie mir weitere Kosten und Schufa-Eintrag etc. drohen Ich habe dann so eine andere Emailadresse durchgeguckt, die ich kaum nutze, und dort waren bereits vor einigen Monaten 2mal Mahnungen gekommen What to do? kann mich nicht errinern mich auf der Seite angemeldet und ihr Service genutzt zu haben... Kann man vlt irgendwie verhandeln, dass man doch nicht zahlen muss oder so?
__________________ helping helps |
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| | #2 (permalink) |
| Euer Nuser Registriert seit: Apr 2004 Ort: Sand-City
Beiträge: 3.483
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Guck mal hier: http://www.ciao.de/Every_Game_com__2501998 Scheint Abzocke zu sein, also nicht zahlen. Aber angemeldet müsstest Du Dich haben ... sonst würden die nichts schicken ... Und das hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/85798 Wobei die das bei everygame inzwischen wohl geändert haben, sogar fettgedruckt, hui ...
__________________ Die Krinimalpolizei gibt bekannt: Geändert von ~pyropete~ (29-03-2007 um 13:09 Uhr) |
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| | #3 (permalink) |
| industry painter Registriert seit: Aug 2006 Ort: auf'm Pott
Beiträge: 760
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Auf jeden Fall musst Du der Forderung widersprechen, da bei ausbleibender Reaktion auf die letzte Meinung das gerichtliche Mahnverfahren seitens every-game.com beantragt werden kann. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich der von Ihnen am soundsovielten mir gegenüber geltend gemachten Forderung in voller Höhe und Rechtmäßigkeit. Die von Ihnen berechneten Leistungen habe ich zu keiner Zeit in Anspruch genommen. Sollten Sie über rechtsverbindliche Vertrags- und Personendaten verfügen, die gegenteiliges Beweisen, bitte ich Sie, die Ihrer Begründung der genannten Forderung beizufügen. Das ganze dann per EINSCHREIBEN zurück. Eine Kopie solltest Du behalten. Dann kannst Du erstmal abwarten. Desweiteren glaube ich kaum, dass irgendein Amtsrichter aufgrund einer Forderung von 50 EUR einem Mahnverfahren zustimmen wird. Weiterhin ist derjenige, der ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung offener Rechnungen beauftragt auch dazu verpflichtet, das Inkassounternehmen für seine Leistungen zu bezahlen - die Kosten für ein Mahnverfahren per Inkasso werden also meist unrechtmäßig auf den Schuldner abgewälzt. Aber ich bin kein Jurist. Also: ohne Gewähr!
__________________ mfg. |
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| | #4 (permalink) |
| paranoid... Registriert seit: Aug 2002 Ort: Marburg
Beiträge: 1.003
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Netter Blog-Artikel zum Thema...ist zwar nicht derselbe Anbieter, beschreibt aber sehr deutlich den Ablauf, bzw. die Lücken solcher Systeme: Klick
__________________ ...ich sag's nur meinem Fanblog: ICH BLOGGE ! |
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| | #6 (permalink) |
| Euer Nuser Registriert seit: Apr 2004 Ort: Sand-City
Beiträge: 3.483
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Geil ![]() Wie ist das eigentlich, wenn man
Meine Frage: soll ich überhaupt reagieren? Ich könnte ja nen Brief schreiben, aber eigentlich will ich mir ehrlich gesagt nicht die Zeit dazu nehmen...
__________________ Die Krinimalpolizei gibt bekannt: Geändert von ~pyropete~ (29-03-2007 um 21:56 Uhr) |
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| | #7 (permalink) |
| is learning Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 1.019
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Hatte auch direkt danach angefragt, was denn dort los sei mit der Mahung etc., gleich darauf kam eine E-Mail mit blabla, sie haben sich ja angemeldet und dies das. Danach habe ich mal im Internet rumgeguckt und andere Leute gefunden, die das gleiche Problem mit every-game.com haben. Die haben auch interressante Sachen zu rechtliches etc. gepostet. Habe demnach wieder eine E-Mail geschickt, diesmal mit einen Link mit Infos des Verbraucherrechtschutzes oder wie das hies geschickt... naja jetzt antworten sie aufeinmal nicht rofl
__________________ helping helps |
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| | #8 (permalink) |
| Affine Abbildung Registriert seit: Feb 2002 Ort: Bremen
Beiträge: 15.089
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Im übrigen kann schon die erste Mahnung die letzte sein, es gibt kein Gesetz, das einem sagt, dass es 3 Mahnungen sein müssen
__________________ Solange sich auch nur einer an ihn erinnert, solange auch nur ein Herz mit Leidenschaft schlägt - wie kann ein Traum da sterben? If you use the wrong line ending characters when writing your files, you might find that other applications that open those files will "look funny". - PHP.net Hier ruhn meine Gebeine - ich wollt, es wären Deine. Try to look unimportant, they may be low on ammo! Was ist euer Lieblings-Datentyp? Schreibt mir! |
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| | #9 (permalink) |
| .ad Registriert seit: Jun 2001 Ort: zürich
Beiträge: 10.731
| das stimmt. anderseits sind e-mail mahnungen (dies ist ja eine der benutzten maschen) mit zeitfrist ja auch ein witz für sich: das würde ja heissen, dass die leute verpflichtet wären regelmässig ihre e-mails, und vor allem aber ihre free-e-mail-konten zu überprüfen (und gleichzeitig dem rechnungssteller zu garantieren, dass nur 1 person zugang zum konto hat). ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass eine mahnung an eine gmx adresse irgendwelche rechtskraft hat.
__________________ http://www.radiocity.ch |
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| | #10 (permalink) |
| flashforum Registriert seit: Jun 2001 Ort: krefeld
Beiträge: 13.866
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Habe das Thema einmal hier her verschoben. Denke das interessiert auch andere aus deisem Bereich...
__________________ Wo sonst? Twitter • Flickr • XING • Facebook beyond tellerrand [ Wo findet ihr mich noch: twitter • dribbble • zootool • google+ • facebook • marc.thiele • spoiler.web ] |
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| | #11 (permalink) | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Vor Gericht interessiert nur das gerichtliche Mahnverfahren, angefangen mit dem Mahnbescheid, gegen den du aber Widerspruch einlegen kannst. Dann wird der Mahnende dazu gezwungen, zu überlegen, ob er die Kosten für ein Gerichtsverfahren riskieren will. Und dann vor Gericht muss der Mahnende erst einmal beweisen können, dass zwischen ihm und dir überhaupt ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung, die mündlich, schriftlich oder in anderer Form zustande kommt. Aber: alles, was nicht schriftlich mit Unterschrift niedergelegt wurde, lässt sich natürlich auch nur sehr schwer beweisen. Wenn du als Gemahnter vor Gericht beweisen kannst, dass du gar keine Willenserklärung abgegeben hast oder getäuscht wurdest, wird der Mahnende kaum eine Chance haben, seinen Anspruch durchzusetzen. Ich bitte, das ganze aber nur als Info, nicht als Rechtsberatung zu sehen .
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| | #13 (permalink) |
| Affine Abbildung Registriert seit: Feb 2002 Ort: Bremen
Beiträge: 15.089
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Wie beweist man keine Willenserklärung?
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| | #14 (permalink) | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Normalerweise musst du das aber gar nicht beweisen, wenn du nichts unterschrieben hast. Dann liegt die Beweislast beim Mahnenden...Außerdem würde ich solche Fälle immer den Verbraucherzentralen melden, die haben da derzeit ein gesteigertes Interesse dran und werden sicherlich bei Musterprozessen helfen. | |
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| | #15 (permalink) |
| 77Kg Erotik pur Registriert seit: Jun 2005 Ort: sachsen-Anhalt
Beiträge: 287
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Nur mal so nebenbei: Eigentlich braucht man gar nicht mehr mahnen. Seit dem 1. mai 2000 als das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen verabschiedet wurde.
__________________ grafikdoktor.de |
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