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Alt 18-03-2007, 21:47   #1 (permalink)
Wetmaster
 
Benutzerbild von Nicmare
 
Registriert seit: Aug 2001
Ort: BERLIN
Beiträge: 3.075
Kleingewerbe+Azubi+Kindergeld?

*Kleingewerbetreibender + Azubi + Kindergeld?*
Jaja - das leidige Thema ...
Hier gibts aber offenbar viel gefährliches Halbwissen daher möchte ich auf Nummer sicher gehen. Schon klar dass ihr mir sagt ich soll zum Finanzamt gehen und die Fragen oder einen Steuerberater konsultieren aber ich möchte wissen wie IHR es macht - oder ist das ein Geheimnis?
Ich bin aktuell Azubi (Mediendesign) und möchte nun offiziell nebenher Webdesign anbieten. Denn meine "kunden" wollen immer ne Rechnung sehen.
Ich hab mich nun hier ein paar Stunden durch Forum gelesen und bin ein wenig hin und her gerissen.
Von meinem Chef brauche ich keine Erlaubnis.
Meiner Meinung nach müsste "Kleingewerbetreibender" mit "Mwst.Option" + Steuernummer ausreichen. Dieses beantrage ich beim Finanzamt - richtig?
Umsatz im Jahr: max. 5000 Euro.
(mehr dazu unter http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/...el=2&count=6.4 )
Kriege ich trotzdem noch weiterhin Kindergeld?
Jetzt ist noch eine Sache interessant:
Was für ein bürokratischer Aufwand steck hinter meinem Vorhaben? Ich finde nirgends eine explizite Auskunft. Ich kassiere die Mwst. vom Kunden und woher weiß ich wie ich die ans Finanzamt weiterleite bzw wohin? Teilt mir das das Finanzamt bei obiger Anmeldung gleich mit? Und wie kann ich diese von Investitionen absetzen?
Brauche ich bestimmte Software um mir den Steuerberater zu sparen?
Eine Menge fragen sorry
Aber ich denke das Thema betrifft hier sehr sehr viele junge User.
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Geändert von Nicmare (18-03-2007 um 21:48 Uhr)
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Alt 18-03-2007, 22:40   #2 (permalink)
pixel prostitute
 
Benutzerbild von bishop
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: berlin
Beiträge: 8.426
Solange du buchhaltungstechnisch nicht wirklich 100% fit bist, solltest du dir den Steuerberater _nicht_ sparen.

Software, die dir einiges an Rumbucherei abnehmen kann gibt es einige. Marc hatte imho letztens einen Thread hierzu angestoßen – finde ihn nur gerade nicht.

Das Finanzamt teilt das bei deiner Anmeldung nicht mit, du kennst die magischen 19% oder? Diese musst du jeden festgelegten Intervall abführen (imho haben Kleingewerbetreibende vierteljährlich, lasse mich aber nicht darauf festnageln). Dazu gibt es das schöne ELSTER. Einige Buchführungsprograme haben eine Schnittstelle zu dieser integriert, so das eine Meldung recht unkompliziert vor sich geht. Den ermittelten Betrag musst du dann an das Finanzamt überweisen (sofern nicht anders vereinbart).

Dein Finanzamt hat eine Kontonummer und dahin geht das Ganze.

Wie das nun mit dem Kindergeld aussieht, kann ich dir leider nicht sagen, da solltest du wohl die Kindergeldkasse aufsuchen – die sind da ja immer sehr pingelig, wenn jemand nen Cent mehr in seinem Leben versucht zu erarbeiten.
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Alt 18-03-2007, 22:57   #3 (permalink)
Der Wunderhund
 
Benutzerbild von gaspode
 
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Beiträge: 10.515
Zitat:
Zitat von bishop Beitrag anzeigen
Solange du buchhaltungstechnisch nicht wirklich 100% fit bist,
solltest du dir den Steuerberater _nicht_ sparen.
Ich bin jetzt seit 4 1/2 Jahren selbständig und war noch nie beim Steuerberater.
Ich weiß ja nicht wie das als Gewerbetreibender ist, aber eine Gewinn- und
Verlust-Rechnung als Freiberufler bekommt man schon noch selbst hin.

gruß, gaspode
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Alt 18-03-2007, 23:00   #4 (permalink)
pixel prostitute
 
Benutzerbild von bishop
 
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Ort: berlin
Beiträge: 8.426
Nunja, ich kann nur von mir sprechen und ich finde, dass ich es nicht kann. Man muss dafür auch eine gewisse Affinität haben… und wenn ich den Kram nur sehe grault es mich.
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Alt 18-03-2007, 23:06   #5 (permalink)
Pixeldipaxeldipux
 
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Alt 18-03-2007, 23:09   #6 (permalink)
Pixeldipaxeldipux
 
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Zitat:
Zitat von bishop Beitrag anzeigen
Nunja, ich kann nur von mir sprechen und ich finde, dass ich es nicht kann. Man muss dafür auch eine gewisse Affinität haben… und wenn ich den Kram nur sehe grault es mich.
Da bin ich Leidensgenosse und zahle die horrenden Honorare
des Steuerberaters, die sich an meinem Umsatz orientieren -
nachberechnen darf er auch ...
aber ich bin ja auch Geschäftsführer einer GmbH,
von der ich mich nicht trennen mag.

Ahrsib
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Alt 18-03-2007, 23:10   #7 (permalink)
Der Wunderhund
 
Benutzerbild von gaspode
 
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Beiträge: 10.515
Zitat:
Zitat von Ahrsib Beitrag anzeigen
aber ich bin ja auch Geschäftsführer einer GmbH
Da muß man aber auch bilanzieren, oder?
Das würde ich auf jeden Fall nur von einem
Steuerberater machen lassen.

gruß, gaspode
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Alt 19-03-2007, 05:31   #8 (permalink)
pixel prostitute
 
Benutzerbild von bishop
 
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Zitat:
Zitat von Ahrsib Beitrag anzeigen
Informiere dich bei der IHK -
nicht beim Finanzamt, die wollen nur Geld!-)

Die IHK will dir weiter helfen und freut sich über junge Unternehmer!
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Ahrsib
... Beitragszahler.
Beratungsgespräche waren bei mir bisher alle kostenlos – bis auf die mit dem Steuerberater. Bzgl. der Seminare gebe ich dir aber Recht.

@gaspode… naja, EÜ, G&V und Bilanzen kann ich aus meinem Programm auch ausgeben lassen, nichts desto trotz will das (bei mir) nicht heissen, dass die Buchungen auch korrekt sind.
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Alt 19-03-2007, 06:58   #9 (permalink)
Flashworker
 
Benutzerbild von sebastian
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
Bist du dir außerdem sicher, dass du keine Genehmigung
von deinem Chef brauchst? Ist ja nicht nur so, dass deine
Leistungen nachlassen könnten, sondern du bist dann ja
auch noch in der gleichen Branche tätig.

Wie das mit einem Nebengewerbe genau läuft, weiß ich
zwar nicht, aber ein Bekannter von mir war da ganz heiß
drauf, weil er dann über seine Hauptbeschäftigung ver-
sichert sein kann. Aber hier bin ich unwissend...

Zum Papierkram: Ist relativ unkompliziert, kannst wahr-
scheinlich als richtiger Freiberufler tätig sein und brauchst
nicht mal ein Gewerbe. Dann musst du im Prinzip nur
noch das Finanzamt anrufen und dir die entsprechenden
Formulare schicken lassen.

Die Intervalle zur USt Voranmeldung können verschieden
sein, vom Einkommen abhängig. Zu meiner Zeit musste
man dann wieder mit monatlicher Voranmeldung anfangen,
aber das ist mittlerweile, glaub ich anders. Im Prinzip
brauchst du mit 5000 EUR gar keine Voranmeldung, wenn
das Intervall direkt frei wählbar wäre.

Aber wie schon gesagt wurde, läuft das mittlerweile alles
schön über das Internet und der Aufwand ist überschaubar.
Viel schlimmer ist die Einkommenssteuererklärung, das ist
immer etwas mehr Arbeit, zum Glück nur jährlich.

Steuerberater ja/nein: Prinzipiell rate ich jedem dazu, weil
man nicht Geld ausgibt um Stress zu sparen, sondern man
kann auch viel Geld sparen. Aber wenn du sowieso unter
der Einkommenssteuergrenze bist (ca 8000), dann würde
ich mir das aber eigentlich auch sparen. Die Kindergeld-
grenze liegt in etwa auch in dieser Höhe (also nettto).
Solltest unter gar keinen Umständen darüber liegen, aber
sollte kein Problem sein.

Noch eine Sache: Würde auf die Kleinunternehmerreglung
verzichten, also auf jeden Fall USt bezahlen. Die bezahlst
sowieso nicht du, sondern der Endkunde. Bietet aber
einige Vorteile..

Ach so: Alles nur Laienwissen, wenn du mehr Details willst:
Finanzamt/Steuerberater/IHK..

lg

Geändert von sebastian (19-03-2007 um 07:04 Uhr)
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