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| | #1 (permalink) |
| Der Wunderhund Registriert seit: Jun 2002 Ort: Hattingen
Beiträge: 10.515
| Keine Umsatzsteuer bei Rechnung an Kirche?
Hallo. Ich muß demnächst eine Rechnung an einen katholischen Kindergarten stellen. Deren Chefin behauptet, daß auf Rechnungen an Kirchen-Einrichtungen keine Umsatzsteuer entfällt. Aber irgendwie kann ich das nicht wirklich glauben. Weiß jemand was dazu? gruß, gaspode |
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| | #3 (permalink) |
| *zackdoing* Registriert seit: Aug 2002 Ort: München
Beiträge: 1.805
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Aber ist das dann nicht deren Problem? Sprich, dass die das Geld dann halt vom F-Amt zurückerstattet bekommen und ich das aber trotzdem auf die Rechnung schreibe?
__________________ Achim IstdasWurscht |
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| | #4 (permalink) |
| Der Wunderhund Registriert seit: Jun 2002 Ort: Hattingen
Beiträge: 10.515
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Ich nochmal. Es scheint tatsächlich so zu sein, daß Kirchen von der Umsatzsteuer befreit sind und diese nicht zahlen. Folg- lich braucht man sie auch nicht auf der Rechnung mit anzugeben. gruß, gaspode |
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| | #5 (permalink) |
| Pixeldipaxeldipux Registriert seit: Dec 2002 Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
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Ich finde das gut so, weil sonst ein Rädchenwerk angestellt würde, dass nix bringt, aber bezahlt werden müsste. Ahrsib ... zahlt gerne Kirchensteuer.
__________________ Selbstgelerntes ist am Besten! iMac G5/2,1GHz, 2,5GB RAM, 20" Widescreen (1680*1050), MacOS 10.4.11, Safari 4.1, dsl 6000 Achim ...Orient Das Flashforum zu unterstützen ist ganz einfach! |
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| | #7 (permalink) |
| Pixeldipaxeldipux Registriert seit: Dec 2002 Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
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Dass es keinen Sinn macht, wenn Verwaltungen sich mit was beschäftigen, was nicht anfällt, in diesem Fall Steuerverwaltung für Mehrwertsteuer. Ahrsib ... viele Verwaltungen verwalten sich selber.
__________________ Selbstgelerntes ist am Besten! iMac G5/2,1GHz, 2,5GB RAM, 20" Widescreen (1680*1050), MacOS 10.4.11, Safari 4.1, dsl 6000 Achim ...Orient Das Flashforum zu unterstützen ist ganz einfach! Geändert von Ahrsib (04-09-2007 um 20:35 Uhr) Grund: verklart, hoffentlich. |
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| | #8 (permalink) |
| funkdisziplin Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 2.790
| Du musst Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen; ich hatte mal einen ählichen Fall, Stichwort: Wohnungsbau. Ausser du bist umsatzsteuerbefreit. Wie immer gilt: Spreche mit deinem Steuerberater oder rufe auf dem Finanzamt an und schildere deinen Fall, falls du mir nicht glaubst |
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| | #10 (permalink) |
| meistens harmlos Registriert seit: Jun 2001 Ort: Stuttgart
Beiträge: 17.643
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War bei mir auch vor einigen Jahren so ... ein Bildungsträger (arbeitsamtgeförderte Weiterbildungen), der von der MwSt. befreit war. Rechnung ohne MwSt und auch keine abgeführt. Wichtig ist, dir von der Kirche eine entsprechende Bescheinigung geben zu lassen, dass sie von der USt befreit sind ... für die Unterlagen bei deiner Umsatzsteuererklärung und z.B. auch für einen Zusatz auf der Rechnung wie "Institution soundso ist laut Bescheinigung vom soundsovielten von der Behörde dieunddie von der Umsatzsteuer befreit". Letzteres hab ich jedenfalls immer noch in die Rechnung geschrieben - schon der Klarheit in der Buchhaltung wegen. In der Einnahmenüberschussrechnung bei der Steuererklärung hab ich den Satz dann auch nochmal (als Fußnote und Sternchen beim jeweiligen Rechnungseintrag) druntergepappt und eine Kopie der Bescheinigung zu den Belegen gelegt. Also offensichtlicher als offensichtlich für den bearbeitenden Finanzbeamten. Gab damals auch keine Rückfragen seitens des FA, also nehm ich an, das war so einigermaßen i.O. Gruß Rena Geändert von rena (05-09-2007 um 20:15 Uhr) |
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| | #11 (permalink) |
| Der Wunderhund Registriert seit: Jun 2002 Ort: Hattingen
Beiträge: 10.515
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@rena: Ja, dann sollte ich das wohl auch so in die Rechnung schreiben. Der Kunde faselt irgendwas von §19 Ust, aber das hat irgendwie nur mit Kleinunternehmer zutun, was ich ja nicht bin. gruß, gaspode Geändert von gaspode (05-09-2007 um 20:29 Uhr) |
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| | #12 (permalink) |
| meistens harmlos Registriert seit: Jun 2001 Ort: Stuttgart
Beiträge: 17.643
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Wie gesagt - ich hatte damals keine Probleme so. Aber ich bin natürlich kein Steuerberater, klar. Aber ruf doch einfach mal bei deinem Finanzamt an. Hab ich im einen oder anderen Spezialfall auch schon so gemacht und eigentlich immer nett Auskunft bekommen. Dann bist du auf der sicheren Seite und kannst auch gegenüber deinem Auftraggeber klar sagen, was du ggf. von ihm brauchst. Vielleicht weiß er es ja selbst nicht und rudert deshalb ein wenig rum. ![]() Grüße Rena Geändert von rena (05-09-2007 um 20:38 Uhr) |
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| | #14 (permalink) |
| Der Wunderhund Registriert seit: Jun 2002 Ort: Hattingen
Beiträge: 10.515
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Ist echt ein interessantes Thema. Ein Bekannter von mir hat vorhin seinen Steuerberater zu dem Thema befragt und der meinte, ich müßte die Ust. mit auf die Rechnung schreiben und der Kunde müßte sie auch zahlen. Ob sich der Kunde, aufgrund seiner Umsatzsteuerbefreiung, das Geld vom Finanzamt wiederholen würde, wäre ja seine Sache und hätte mit mir nichts zutun. Ein nicht von der Hand zu weisendes Beispiel wäre auch, daß sich ein Kindergarten, der z.B. Würstchen für ein Grillfest im Supermarkt kauft, wohl kaum an der Kasse pauschal 19% we- niger bezahlen müßte, weil er ja ein Umsatzsteuerbefreiung hätte. Morgen rufe ich mal beim Finanzamt an, um dann eine fünfte Meinung zu bekommen. ![]() gruß, gaspode |
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| | #15 (permalink) |
| Webworker Registriert seit: Sep 2005 Ort: Am schönen Niederrhein
Beiträge: 164
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Aber wenn du eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellst (ausstellen musst), diese dann ans Finanzamt abführst und gleichzeitig der Kunde die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück erhält, was wäre dann der Sinn der Umsatzsteuerbefreiung? Das wäre doch die Vorgehensweise zwischen 2 ganz normalen Gewerbetreibenden. Ist für mich nicht logisch, oder mache ich da einen Denkfehler? |
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