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Alt 04-09-2007, 15:11   #1 (permalink)
Der Wunderhund
 
Benutzerbild von gaspode
 
Registriert seit: Jun 2002
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Keine Umsatzsteuer bei Rechnung an Kirche?

Hallo.

Ich muß demnächst eine Rechnung an einen katholischen
Kindergarten stellen. Deren Chefin behauptet, daß auf
Rechnungen an Kirchen-Einrichtungen keine Umsatzsteuer
entfällt. Aber irgendwie kann ich das nicht wirklich glauben.

Weiß jemand was dazu?

gruß, gaspode
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Alt 04-09-2007, 15:25   #2 (permalink)
Webworker
 
Registriert seit: Sep 2005
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Beiträge: 164
Das stimmt, denke ich. Soweit ich informiert bin, sind Kirchen und deren Einrichtungen umsatzsteuerbefreit.
lizardking73 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-09-2007, 15:29   #3 (permalink)
*zackdoing*
 
Benutzerbild von _Manuel_
 
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Ort: München
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Aber ist das dann nicht deren Problem? Sprich, dass die das Geld dann halt vom F-Amt zurückerstattet bekommen und ich das aber trotzdem auf die Rechnung schreibe?
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Achim IstdasWurscht
_Manuel_ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-09-2007, 19:52   #4 (permalink)
Der Wunderhund
 
Benutzerbild von gaspode
 
Registriert seit: Jun 2002
Ort: Hattingen
Beiträge: 10.515
Ich nochmal.

Es scheint tatsächlich so zu sein, daß Kirchen von der
Umsatzsteuer befreit sind und diese nicht zahlen. Folg-
lich braucht man sie auch nicht auf der Rechnung mit
anzugeben.

gruß, gaspode
gaspode ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-09-2007, 20:12   #5 (permalink)
Pixeldipaxeldipux
 
Benutzerbild von Ahrsib
 
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
Ich finde das gut so, weil sonst ein Rädchenwerk angestellt würde,
dass nix bringt, aber bezahlt werden müsste.

Ahrsib
... zahlt gerne Kirchensteuer.
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Alt 04-09-2007, 20:20   #6 (permalink)
Der Wunderhund
 
Benutzerbild von gaspode
 
Registriert seit: Jun 2002
Ort: Hattingen
Beiträge: 10.515
Zitat:
Zitat von Ahrsib Beitrag anzeigen
Ich finde das gut so, weil sonst ein Rädchenwerk angestellt würde,
dass nix bringt, aber bezahlt werden müsste.
Was möchtest Du mir damit sagen?

gruß, gaspode
gaspode ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-09-2007, 20:34   #7 (permalink)
Pixeldipaxeldipux
 
Benutzerbild von Ahrsib
 
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
Dass es keinen Sinn macht,
wenn Verwaltungen sich mit was beschäftigen,
was nicht anfällt, in diesem Fall Steuerverwaltung für Mehrwertsteuer.

Ahrsib
... viele Verwaltungen verwalten sich selber.
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Geändert von Ahrsib (04-09-2007 um 20:35 Uhr) Grund: verklart, hoffentlich.
Ahrsib ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05-09-2007, 18:18   #8 (permalink)
funkdisziplin
 
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 2.790
Du musst Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen; ich hatte mal einen ählichen Fall, Stichwort: Wohnungsbau. Ausser du bist umsatzsteuerbefreit.

Wie immer gilt: Spreche mit deinem Steuerberater oder rufe auf dem Finanzamt an und schildere deinen Fall, falls du mir nicht glaubst
derdiedas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05-09-2007, 18:25   #9 (permalink)
Der Wunderhund
 
Benutzerbild von gaspode
 
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Beiträge: 10.515
Warum sollte ich Ust abführen müssen, wenn ich keine einnehme?

gruß, gaspode
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Alt 05-09-2007, 20:07   #10 (permalink)
meistens harmlos
 
Benutzerbild von rena
 
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Beiträge: 17.643
War bei mir auch vor einigen Jahren so ... ein Bildungsträger (arbeitsamtgeförderte Weiterbildungen), der von der MwSt. befreit war.
Rechnung ohne MwSt und auch keine abgeführt.

Wichtig ist, dir von der Kirche eine entsprechende Bescheinigung geben zu lassen, dass sie von der USt befreit sind ... für die Unterlagen bei deiner Umsatzsteuererklärung und z.B. auch für einen Zusatz auf der Rechnung wie "Institution soundso ist laut Bescheinigung vom soundsovielten von der Behörde dieunddie von der Umsatzsteuer befreit". Letzteres hab ich jedenfalls immer noch in die Rechnung geschrieben - schon der Klarheit in der Buchhaltung wegen.
In der Einnahmenüberschussrechnung bei der Steuererklärung hab ich den Satz dann auch nochmal (als Fußnote und Sternchen beim jeweiligen Rechnungseintrag) druntergepappt und eine Kopie der Bescheinigung zu den Belegen gelegt. Also offensichtlicher als offensichtlich für den bearbeitenden Finanzbeamten. Gab damals auch keine Rückfragen seitens des FA, also nehm ich an, das war so einigermaßen i.O.

Gruß
Rena
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Geändert von rena (05-09-2007 um 20:15 Uhr)
rena ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05-09-2007, 20:27   #11 (permalink)
Der Wunderhund
 
Benutzerbild von gaspode
 
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Beiträge: 10.515
@rena:

Ja, dann sollte ich das wohl auch so in die Rechnung schreiben.
Der Kunde faselt irgendwas von §19 Ust, aber das hat irgendwie
nur mit Kleinunternehmer zutun, was ich ja nicht bin.

gruß, gaspode

Geändert von gaspode (05-09-2007 um 20:29 Uhr)
gaspode ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05-09-2007, 20:36   #12 (permalink)
meistens harmlos
 
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Beiträge: 17.643
Wie gesagt - ich hatte damals keine Probleme so. Aber ich bin natürlich kein Steuerberater, klar.

Aber ruf doch einfach mal bei deinem Finanzamt an. Hab ich im einen oder anderen Spezialfall auch schon so gemacht und eigentlich immer nett Auskunft bekommen. Dann bist du auf der sicheren Seite und kannst auch gegenüber deinem Auftraggeber klar sagen, was du ggf. von ihm brauchst. Vielleicht weiß er es ja selbst nicht und rudert deshalb ein wenig rum.

Grüße
Rena
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Geändert von rena (05-09-2007 um 20:38 Uhr)
rena ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06-09-2007, 11:10   #13 (permalink)
Der Wunderhund
 
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Zitat:
Zitat von rena Beitrag anzeigen
Aber ruf doch einfach mal bei deinem Finanzamt an.
Ich versuche es mal. Aber das letzte Mal meinten sie direkt:
»Da können wir Ihnen keine Auskunft geben. Fragen Sie einen Steuerberater.«

gruß, gaspode
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Alt 06-09-2007, 17:25   #14 (permalink)
Der Wunderhund
 
Benutzerbild von gaspode
 
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Beiträge: 10.515
Ist echt ein interessantes Thema.

Ein Bekannter von mir hat vorhin seinen Steuerberater zu dem
Thema befragt und der meinte, ich müßte die Ust. mit auf die
Rechnung schreiben und der Kunde müßte sie auch zahlen. Ob
sich der Kunde, aufgrund seiner Umsatzsteuerbefreiung, das
Geld vom Finanzamt wiederholen würde, wäre ja seine Sache
und hätte mit mir nichts zutun.

Ein nicht von der Hand zu weisendes Beispiel wäre auch, daß
sich ein Kindergarten, der z.B. Würstchen für ein Grillfest im
Supermarkt kauft, wohl kaum an der Kasse pauschal 19% we-
niger bezahlen müßte, weil er ja ein Umsatzsteuerbefreiung
hätte.

Morgen rufe ich mal beim Finanzamt an, um dann eine fünfte
Meinung zu bekommen.

gruß, gaspode
gaspode ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06-09-2007, 18:43   #15 (permalink)
Webworker
 
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Beiträge: 164
Aber wenn du eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellst (ausstellen musst), diese dann ans Finanzamt abführst und gleichzeitig der Kunde die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück erhält, was wäre dann der Sinn der Umsatzsteuerbefreiung?
Das wäre doch die Vorgehensweise zwischen 2 ganz normalen Gewerbetreibenden.

Ist für mich nicht logisch, oder mache ich da einen Denkfehler?
lizardking73 ist offline   Mit Zitat antworten
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