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Alt 15-02-2008, 19:35   #1 (permalink)
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Registriert seit: Aug 2004
Beiträge: 287
einmalige Sache

hallo...

ich habe schon viele threads hier und in anderen foren gelesen,
aber einiges ist mir nicht ganz klar.

ich bin hauptberuflich arbeitnehmer als webdeveloper. nun bekomme ich privat häufiger anfragen einige projekte zu realisieren.

hab aber vorerst vor nur ein projekt davon anzunehmen. aus zeit gründen.

muss ich dafür extra ein gewerbe anmelden? und muss man sich als kleinunternehmer auchh anmelden?

bei e-lancer nrw wird's nicht so deutlich.

wäre nett, wenn jemand darauf eine antwort hätte.
finanzamt und steuerberater werde ich ncoh aufsuchen, aber ich wollte erstmal eure meinungen dazu hören.
~flasher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-02-2008, 20:05   #2 (permalink)
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Benutzerbild von sonar
 
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Beiträge: 15.621
Zitat:
Zitat von ~flasher Beitrag anzeigen
aber ich wollte erstmal eure meinungen dazu hören.
Und was glaubst du nützen dir Meinungen..?
Zu diesen Sachverhalten gibt's klare Regelungen und die erfährst du nun mal am ehesten beim Finanzamt oder beim Steuerberater.
__________________
RTFM
Wie man Fragen richtig stellt.

Achim Bindannmalweg

Money makes the world go round, fear makes it turn much faster.
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sonar ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 15-02-2008, 20:23   #3 (permalink)
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Registriert seit: Aug 2004
Beiträge: 287
na gut hab mich falsch ausgedrückt.

was ich damit sagen wollte, ob ihr was näheres wisst, da ja wochenende ist, und die ämter nicht auf haben.
~flasher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-02-2008, 20:33   #4 (permalink)
Techniker
 
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Beiträge: 16.326
Zitat:
Zitat von ~flasher Beitrag anzeigen
da ja wochenende ist, und die ämter nicht auf haben.
ach, das macht nicht. das finanzamt nimmt dein geld auch noch am montag ;-)

wie auch immer, es sind einkünfte die du versteuern musst. als "hauptberuflich arbeitnehmer" wirst du vermutlich nicht unter einem freibetrag liegen. also 2. steuerkarte oder sowas sollte da erstmals langen.

bist du bei deiner eigentlichen arbeit nicht ausgelastet genug? "nun bekomme ich privat häufiger anfragen" - von kunden von deinem chef? da sehe ich eher probleme, wenn du deinem chef konkurenz machst.
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hgseib ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-02-2008, 22:49   #5 (permalink)
mod_rewrite
 
Benutzerbild von sonar
 
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Ort: München
Beiträge: 15.621
Zitat:
Zitat von hgseib Beitrag anzeigen
also 2. steuerkarte oder sowas sollte da erstmals langen.
Steuerkarte für selbstständige Arbeit?
Nee, Anlage GSE beim Lohnsteuerjahresausgleich (oder wie das heißt, wo die Arbeitnehmer immer Geld zurückbekommen…)

Zitat:
Zitat von hgseib Beitrag anzeigen
da sehe ich eher probleme, wenn du deinem chef konkurenz machst.
Klar, auf jeden Fall – am besten schriftlich – Einverständnis von Cheffe holen, dass du das machen darfst (was ich fast eher nicht glaube).

So, nun hast 2 "Meinungen"…
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Achim Bindannmalweg

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Alt 15-02-2008, 23:19   #6 (permalink)
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Benutzerbild von :: RK ::
 
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Beiträge: 5.412
willsch noch ne dritte meinung? geh zum finanzamt und lass ich ausführlich
beraten. dann biste auf der sicheren seite!
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Alt 16-02-2008, 08:04   #7 (permalink)
Foxi Knuddelbär
 
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Beiträge: 4.798
Du kannst auch als Arbeitnehmer nebenher andere Arbeiten ausführen - sofern in deinem Arbeitsvertrag dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird und du von deinem Chef die Genehmigung zum Nebenerwerb bekommst.

Versteuert werden diese Einkünfte dann bei der Jahressteuererklärung. Hier werden sicher auch Sozialabgaben fällig - näheres dazu aber vom Finanzamt/Krankenkasse.

Einen Gewerbeschein brauchst du dafür nicht extra zu beantragen.
Brigitte ist offline   Mit Zitat antworten
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