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Alt 13-08-2007, 09:55   #1 (permalink)
°
 
Benutzerbild von echo5-7
 
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Baden-Baden
Beiträge: 3.962
Der KSK Thread

Hi,
das ich das Thema häufiger hier sehe, hab ich mir gedacht, man könnte einen Sammelthread für Fragen und Antworten rund um die Künstler Sozialkasse starten.

Erster Anlaufpunkt wäre natürlich mal diese URL:

http://www.kuenstlersozialkasse.de

Hätte dann auch gleich ne Frage. Und zwar hör ich immer wieder, das einige Leute Schwierigkeiten hätten, aus der KSK in normale Versichertenverhältnisse (also z.b: Angestellter) zu wechseln. Ich überlege grade selber, ob ich mich bei der KSK um Aufnahme bemühen soll, oder ob es da vielleicht irgendwelche Fangstricke gibt, die mir später hinderlich sind.

Bin für Anworten dankbar.

Gruß
echo
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echo5-7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06-03-2010, 12:38   #2 (permalink)
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Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 8
Wenn ich mich richtig erinnere, war es so, dass du hauptberuflich, freiberuflich künsterlisch tätig sein musst, um dort aufgenommen zu sein. Du kannst nebenher auf 400€ Basis noch anderen Tätigkeiten nachgehen.
Solltest du dich aber anstellen lassen, musst du das der KSK mitteilen, und wirst dann da rausgenommen.
MacX85 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06-03-2010, 18:55   #3 (permalink)
Der Wunderhund
 
Benutzerbild von gaspode
 
Registriert seit: Jun 2002
Ort: Hattingen
Beiträge: 10.515
Im Prinzip sieht es so aus, dass Du, wenn Du hauptsächlich
eine freien Tätigkeit (wie Texter, Designer, Künstler usw.)
nachgehst, bei der KSK pflichtversichert bist.

Raus kommst Du bei Beendigung der selbständigen Tätigkeit
und bei Aufnahme einer Anstellung dann, wenn Du genügend
Gehalt bekommst. Ich weiss nicht, wo da die Mindestgrenze
ist, aber wenn alles okay ist, entlässt Dich die KSK dann
offiziell aus der Pflichtversicherung.

gruß, gaspode
gaspode ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06-03-2010, 19:44   #4 (permalink)
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Benutzerbild von andrelehnert
 
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Kölle
Beiträge: 1.231
Zitat:
Im Prinzip sieht es so aus, dass Du, wenn Du hauptsächlich
eine freien Tätigkeit (wie Texter, Designer, Künstler usw.)
nachgehst, bei der KSK pflichtversichert bist.

Raus kommst Du bei Beendigung der selbständigen Tätigkeit
und bei Aufnahme einer Anstellung dann, wenn Du genügend
Gehalt bekommst. Ich weiss nicht, wo da die Mindestgrenze
ist, aber wenn alles okay ist, entlässt Dich die KSK dann
offiziell aus der Pflichtversicherung.

gruß, gaspode
Hi, das stimmt so nicht ganz -
Die KSK stützt quasi Deine Pflichtversicherung zum Beispiel bei der AOK.. Das heißt, Du bist bei der AOK versichert, und zahlst aber an die KSK.
Einen Grund, entlassen werden zu wollen, gibt es eigentlich nicht, da Du, wenn Du normal verdienst, zum Beispiel als selbständiger Tänzer mit einem Jahreseinkommen von ca 20.000 mit ca 100 Euro im Monat komplett krankenversichert bist. Da will man doch bleiben.
Je mehr Du verdienst desto teurer wird die KSK (auch im Verhältnis zur normalen KV) und desto weniger Interesse hat sie, dich wieder zu entlassen - bei niedrigem Einkommen sieht das genau andersherum aus - da will sie dich schnell wieder loswerden, ist aber nicht so einfach.
LG André (Künstler)
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Alt 06-03-2010, 21:40   #5 (permalink)
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Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 8
Du bist raus, wenn du dich anstellen lässt. Dann wirst du von dem Gesetz nicht mehr gedeckt.
MacX85 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06-03-2010, 23:18   #6 (permalink)
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Benutzerbild von andrelehnert
 
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Kölle
Beiträge: 1.231
... wenn Du weiter selbständig bleibst und ein paar Einnahmen in Deiner künstlerischen Selbständigkeit machst, kannst Du in der KSK bleiben. So bin ich seit über 10 Jahren in der KSK und arbeite ca 6 Monate im Jahr angestellt und 6 Monate selbständig.

LG ANdré
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Alt 07-03-2010, 09:08   #7 (permalink)
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Es ist eher so, dass die Jahreseinnahmen aus deiner nicht selbstständigen, künstlerischen Beschäftigung in ihrer Gesamtheit nicht 4.800€ übersteigen dürfen, wie ich oben schon sagte (geringfügige Beschäftigung).
MacX85 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07-03-2010, 17:11   #8 (permalink)
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Benutzerbild von andrelehnert
 
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Kölle
Beiträge: 1.231
Na denn bin ick seit über zehn Jahren total illegal...
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Alt 07-03-2010, 17:25   #9 (permalink)
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Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 8
Wenn du in diesen 6 Monaten, die du in Anstellung arbeitest dadurch mehr als 4.800€ im gesamten Jahr verdienst, "besteht keine Versicherungspflicht", um es mit deren Worten auszudrücken.

Zitat:
Geringfügige Beschäftigung oder geringfügige selbständige Nebentätigkeit

Ein geringfügiger Nebenjob oder eine geringfügige nicht künstlerische / nicht publizistische Nebentätigkeit beeinflusst die Versicherung nach dem KSVG nicht. Das heißt, wenn aufgrund einer selbständigen künstlerischen/publizistischen Tätigkeit bereits die Versicherungspflicht festgestellt wurde, so ändert sich daran durch derartige geringfügige nebenberufliche Aktivitäten nichts.
Eine geringfügige Beschäftigung/Tätigkeit liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze* nicht übersteigt.
Zu beachten ist dabei allerdings, dass merhere solcher Jobs oder Tätigkeiten bei Prüfung der Geringfügigkeit zusammenzurechnen sind. Wird bei Addition des Arbeitsentgelts/des Arbeitseinkommens die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, gelten die nachfolgenden Ausführungen.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/w...z_Nebenjob.pdf
MacX85 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08-03-2010, 02:10   #10 (permalink)
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Benutzerbild von andrelehnert
 
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Kölle
Beiträge: 1.231
Zitat:
eine geringfügige nicht künstlerische / nicht publizistische Nebentätigkeit
mein nichtselbständiges Arbeitsverhältnis besteht aber auch in künsterischer Arbeit...
Deshalb vielleicht unsere Diskussion...

LG ANdré
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andrelehnert ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29-07-2010, 15:17   #11 (permalink)
ActionStripper
 
Benutzerbild von Mr.Twister
 
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Ort: Oldenburg
Beiträge: 3.275
Eben hat mich ein Kunde angeblafft und sich lauthals darüber beschwert, dass er nun noch etwas bezahlen muss, was mit mir und einem uralten Auftrag zu tun hat.

Ich habe ihm erklärt, dass die nachträgliche Rechnung nicht von mir sondern von der KSK ist und ich nichts damit zu tun habe, aber ist nun sauer auf mich

Ist mir zwar recht egal, aber wie geht ihr solchen Diskussionen aus dem Weg?

Erwähnt ihr die KSK in euren Rechnungen? oder weist ihr eure Kunden mündlich darauf hin oder schweigt ihr über das Thema (ich habe bisher absichtlich geschwiegen und möchte es am liebsten auch weiterhin tun).
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Mr.Twister ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29-07-2010, 17:20   #12 (permalink)
Neuer User
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 8
Verrückt... das hab ich noch nie gehört.

Ich erwähne die KSK weder in den Rechnungen, noch kriegen die irgendwelche Auskunft über meine Aufträge. Wie kam es denn bei dir dazu?
MacX85 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30-07-2010, 08:53   #13 (permalink)
ActionStripper
 
Benutzerbild von Mr.Twister
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Oldenburg
Beiträge: 3.275
Tja, wenn ich das mal wüsste.
Möglicherweise hat sein Steuerberater ihm gesagt, dass er noch eine Steuernachzahlung für ein Projekt an die KSK abführen muss, weil dort eine kreative Tätigkeit (also Kunst ) durchgeführt wurde.

Als Nachweis für die kreative Tätigkeit erwähnt die KSK natürlich meine Firma, woraufhin der Kunde glaubt, dass ich da irgendwie hinter stecke.

Tatsächlich sind 5% ja auch nicht gerade wenig, wenn man da nicht mit rechnet. Ich musste ihm erstmal erklären, dass ich offiziell noch nie etwas von der KSK gehört habe und quasi auch gar nichts darüber weiß, aber der war trotzdem nur schwer zu beruhigen.

Total seltsam.
NUn kann ich mich erstmal mit dem ollen Saftladen beschäftigen, der mich quasi in den Dreck zieht, obwohl ich nix davon habe. Suuuuper, hab ja auch sonst nix zu tun
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Mr.Twister ist offline   Mit Zitat antworten
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