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| | #1 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 205
| Bezahlung eine Privatperson....
Hi, ich habe für eine Band eine Website gemacht um mir bischen was dazu zu verdienen, ich bin Schüler und hab keine Gewerbe oder Steuernummer. Es handelt sich um die 500€ was die Band mir bezahlen würde aber ich weis nicht wie das jetzt läuft mit Steuer, Rechnung und so. Das hab ich auf www.e-lancer-nrw.de gefunden. Die Anmeldungspflicht beginnt dann, wenn die Tätigkeit auf Dauer ausgeübt werden soll. Das ist z.B. nicht bei dem Studenten der Fall, der einmalig für einen Kunden eine Website programmiert. Hat der Student aber daran Gefallen gefunden und will auch in Zukunft solche Dienste anbieten, muss er ein Gewerbe anmelden, auch wenn er in der Hauptsache studiert und die Programmierung nur daneben betreibt. Wie muss ich das machen ohne Steuernummer, weil die Band ja nen Beleg für die Steuererklärung braucht? Ich hoff Ihr könnt mir weiterhelfen. Ciao Sascha |
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| | #3 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 205
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Ich hab ja noch nix bekommen und auch nix abgegeben desalb Frage ich ja hier wie ich es am besten mache das mir keiner ans bein pissen kann und ich zu meinem Geld komme. Wenn ich zum Steuerberater geh will der auch schonwieder Kohle von mir haben, da frag ich lieber erstmal hier nach und bekomme ein paar kostenlode Infos mit dem Rest den mir hier keiner beantworten kann frag ich dann beim Fachmann nach. |
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| | #4 (permalink) |
| Flashworker Registriert seit: Nov 2001 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
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Also wenn es eine einmalige Sache ist, dann mach dir keinen Stress und würde auch nicht zum Steuerberater, dann hättest du erst gar nicht arbeiten müssen. Wenn die Band eine Rechnung will, dann musst du dich halt etwas mit dem ganzen Papierkram beschäftigen, gab es letztens einen Thread dazu, aber auf der Seite gibts da ja glaub ich auch Infos. Ob du denen einfach eine Quittung geben kannst, die steuerlich ver- wertbar ist, weiß ich nicht, dafür hab ich doch zu wenig Ahnung. Aber ich gehe davon aus, dass du auch zukünftig noch ein bisschen Geld damit verdienen willst, also mach es gleich richtig und dann bist du auf der sicheren Seite. lg |
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| | #5 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Aug 2002
Beiträge: 607
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Ans Bein hast du dir schon "gepisst", wenn du es so audrücken willst, das du mit dem Thema überhaupt in ein Forum gehst. 1.) Wenn du die paar Euro für einen Steuerberater scheust, da rufe beim Finanzamt an. 2.) Es gibt halt einiges zu beachten, Freibeträge, andere Einkommen von dir, das du keine MwSt abführst, also auch nicht angeben darfst, usw. 3.) Es können dir daher viele ans Bein "pissen", wenn du irgendwelche formalen Fehler machst. |
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| | #6 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 205
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Eben den ganzen Papierkram und die besuche auf sämtlichen Ämtern wollte ich gern umgehen. Eine Gewerbeanmeldung macht für mich zureizeit einfach keinen Sinn weil ich keine regelmäßigen Aufträge bekomm und mich net von dem bischen Geld Kranken und Rentenversichern kann... Es muss doch was geben wo man einmalig ne Rechnung schreibt, seine Steruern darauf bezahlt und dann einfach wieder normal ohne irgendwelche verpflichtungen weiterlebt!? |
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| | #10 (permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
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Ein Steuerberater kostet mehr als nur ein paar Euro Beim Finanzamt wird man Dir sagen, dass Du eine Steuernummer beantragen musst. Ist auch nicht viel Theater - einfach die Kleinunternehmerregelgung akzeptieren und Du musst nur einmal im Jahr mit Einnahme-/Überschußrechnung Dein Einkommen erklären, was dann wahrscheinlich unter den Freibetrag fällt. Genauere Infos gibt Dir das Finanzamt - kostenlos und schnell, sofern Du nicht zur Mittagszeit anrufst. Ansonsten soll es Leute geben, die für Schüler-Projekte keinen großen Aufriß machen, die CD mit 'nem Backup gegen einen schönen, großen Schein tauschen (kennst Du doch vom Gras kaufen im Stadtpark...) und gut ist. Ist natürlich verboten und darfst Du nicht (kennst Du aber doch trotzdem vom Gras kaufen im Stadtpark...). Geändert von 409coffeemaker (20-07-2006 um 16:24 Uhr) |
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| | #12 (permalink) |
| angry > always Registriert seit: Jul 2001 Ort: NRW
Beiträge: 1.635
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selbst als unselbständiger kannst du im monat privat rechnungen schreiben, die du dem finanzamt nicht vorlegen brauchst, die monatliche grenze liegt - glaube ich - bei 300€. jedoch lieber mit dem steuerberater durchgehen. @409coffeemaker: den steuerberater kann man übringens wieder von der steuer absetzen. -ingo
__________________ on air: caliban | neaera | heaven shall burn | hatebreed | the agony scene Geändert von ingohill (20-07-2006 um 16:32 Uhr) |
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| | #14 (permalink) | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Aber es gibt Leute, die rufen beim Finanzamt an und fragen, ob eine Software eine Dienstleistung oder eine Warenlieferung ist, da es um eine Ausfuhr in ein EU Land geht. Und nachdem 3 Sachbearbeiter unterschiedlichster Meinung waren, bietet der Gruppenleiter an, beim nächsten Meeting diese Frage in den Raum zu werfen und zu entscheiden. Was dann leider jedoch erst in 3 Wochen geschehen kann. Und man dann solange mit seiner Rechnung warten soll, um nicht eine korrigierte USt.Va abgeben zu müssen, da es dummerweise am Quartalsende ist und man die Rechnung wegen der ungeklärten Frage der Deklaration nicht berücksichtigen kann. Als Antwort auf die Frage der Ernsthaftigkeit dieser Aussage bekommt man dann ein kurzes Statement über die Komplexität des deutschen Steuersystems zuzüglich einer persönlichen Meinung des Sachbearbeiters, welche zwischen den Zeilen de Hinweis enthält, dass man die Rechnung einfach bei der nächsten Erklärung "vergessen solle", da es eh keiner merkt und so beiden Seiten eine Menge Zeit erspart. Auf die Frage ob ich das auch schriftlich bekommen könnte, gab es natürlich ein konkretes "Nein". Letzte Instanz ist dann das Gewissen. Und hier muss man abwägen, ob das eine einmalige Sache war und man eh unter den Steuerfreibetrag fallen würde oder aber ob man das vielleicht als Anlaß nimmt, um den ersten Schritt zu freiberuflichen Tätigkeit zu gehen und eine Steuernummer nebst einem Geschäftskonto organisiert. Ersteres ist übrigens nicht zwangsläufig illegal – genaueres darüber erteilt Dir da aber ein guter Steuerberater | |
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| | #15 (permalink) | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Und sofern Du eh unter den Freibetrag fällst, habe ich noch nie von einer Rückerstattung der Kosten gehört - das ist vielleicht bei der USt. so. Unser Kollege würde hier in diesem Fall vermutlich rund 100,00 EUR an das Steuerbüro zahlen, wenn man dort 1.) nett, 2.) beratend und 3.) für die EkSt.-Erklärung Ende des Jahres beauftragt wird. | |
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