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Alt 06-08-2008, 09:11   #1 (permalink)
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Arbeitszimmer von Steuer absetzen

Hallo zusammen,
ich hab da mal eine kleine Frage.
Ich werde im September in eine neue Wohnung ziehen.
Diese besteht aus zwei Zimmern (Wohnzimmer&Küche + Schlafzimmer) plus Bad und Abstellräumchen.
Ich bin selbständig, und habe vor dann eigentlich komplett von Zuhause (Wohnzimmer) aus zu arbeiten.
Meine Frage ist jetzt ob ich einen Teil der Miete, der meiner Meinung für den Arbeitsplatz drauf geht, steuerlich geltend machen kann ?

Oder ist das nur möglich wenn das Zimmer komplett von den anderen Zimmern abgetrennt wäre? (Ist in der neuen Wohnung leider wohl nicht möglich)

Würd mich über ein paar Infos freuen. Danke.
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Alt 06-08-2008, 09:20   #2 (permalink)
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Benutzerbild von sonar
 
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Ein Arbeitszimmer, welches als solches steuerlich geltend gemacht wird, darf auch als nichts anderes genutzt werden. Also mit Wohnzimmer und dessen "Arbeitszimmer-Zweitnutzung" is nix.
Vielleicht erkundigst du dich aber dennoch beim Steuerberater deines Vertrauens, ob der/die noch irgendwas weiß...
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Wie man Fragen richtig stellt.

Achim Bindannmalweg

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Alt 06-08-2008, 09:22   #3 (permalink)
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Beiträge: 164
Nach meiner Kenntniss muss ein Arbeitszimmer ein abgeschlossener Raum ohne anderweitige Nutzung sein. Unabhängig davon kannst du aber glaube ich "Arbeitsmittel" die du zu Hause einsetzt absetzen, auch wenn du nur eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder sonstwo hast.
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Geändert von lizardking73 (06-08-2008 um 09:25 Uhr)
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Alt 06-08-2008, 09:24   #4 (permalink)
*zackdoing*
 
Benutzerbild von _Manuel_
 
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Laut meinem Steuerberater geht bei einer 2-Zimmer-Wohnung nix (hab grad das Dilemma und such ne größere Bude)
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Achim IstdasWurscht
_Manuel_ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06-08-2008, 09:35   #5 (permalink)
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Herzlichen Dank für die schnelle Auskunft
Muss ich wohl noch ein kleines Arbeitszimmer anmieten.
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Randy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06-08-2008, 09:41   #6 (permalink)
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Benutzerbild von sebastian
 
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Beiträge: 10.945
Zitat:
Zitat von Randy Beitrag anzeigen
Herzlichen Dank für die schnelle Auskunft
Muss ich wohl noch ein kleines Arbeitszimmer anmieten.
Na ja gut, wie man es rechnet. Wenn du es platzmäßig etc nicht brauchst,
dann lass es. Bringt ja nichts, wenn du extra was anmietest, damit du es
steuerlich geltend machen kannst, aber dafür ja auch erstmal extra
bezahlen musst. Letztendlich hast du dann gar nichts davon

gruß
sebastian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06-08-2008, 09:58   #7 (permalink)
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Registriert seit: Nov 2002
Beiträge: 597
Ich wollte den ganzen Mist ja nur reinstellen, wenn ich es steuerlich auch geltend machen kann. Wenn da schon nix zu machen ist, dann will ich das Zeug nach Feierabend auch nicht mehr sehen.
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Randy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-08-2008, 12:32   #8 (permalink)
nerdig working
 
Benutzerbild von michael
 
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Beiträge: 5.832
Zitat:
Zitat von _Manuel_ Beitrag anzeigen
Laut meinem Steuerberater geht bei einer 2-Zimmer-Wohnung nix (hab grad das Dilemma und such ne größere Bude)
ich bin grad in eine größere gezogen, aber laut meiner steuerberaterin ist das selbst bei allen räumlichen voraussetzungen nur ein bonbon, was man nicht einkalkulieren sollte. man muss den wesentlichen teil seines arbeitstags in diesem zimmer verrichten, wer also stetig vor ort in agenturen sitzt, kann pech haben, dass ein findiger finanzbeamter über fahrtkosten stutzig wird.
ist schon ein bisschen absurd, mietet man sich in eine bürogemeinschaft ein, gibts keine diskussion, aber beim häuslichen arbeitszimmer, bleibts schwierig.
michael ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-08-2008, 12:37   #9 (permalink)
Der Wunderhund
 
Benutzerbild von gaspode
 
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Ort: Hattingen
Beiträge: 10.515
Zitat:
Zitat von michael Beitrag anzeigen
ist schon ein bisschen absurd, mietet man sich in eine bürogemeinschaft ein, gibts keine diskussion, aber beim häuslichen arbeitszimmer, bleibts schwierig.
Ist doch logisch, wenn Du Dich irgendwo einmietest ist der Raum
definitiv nur für die Arbeit da … denn Du zahlst ja sogar freiwillig
Miete dafür.

Zu Hause ist das halt so eine Sache, da muß man das schon er-
kennen, daß Du den Raum ausschließlich für die Arbeit nutzt. Es
geht hier ja auch um einige Kohle, da man einen Teil seiner Miete
absetzt. Deshalb wird hier glaube ich ziemlich viel beschi**en und
deshalb sind die Vorraussetzungen da auch sehr strikt.

gruß, gaspode
gaspode ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-08-2008, 13:44   #10 (permalink)
nerdig working
 
Benutzerbild von michael
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Hamburg
Beiträge: 5.832
Zitat:
Zitat von gaspode Beitrag anzeigen
Ist doch logisch, wenn Du Dich irgendwo einmietest ist der Raum
definitiv nur für die Arbeit da … denn Du zahlst ja sogar freiwillig
Miete dafür.

Zu Hause ist das halt so eine Sache, da muß man das schon er-
kennen, daß Du den Raum ausschließlich für die Arbeit nutzt. Es
geht hier ja auch um einige Kohle, da man einen Teil seiner Miete
absetzt. Deshalb wird hier glaube ich ziemlich viel beschi**en und
deshalb sind die Vorraussetzungen da auch sehr strikt.

gruß, gaspode
ja, kann ich in gewissem rahmen nachvollziehen, aber diese regelung mit den 100% geht ja inzwischen in beide richtungen. im zimmer findet zu 100% nur arbeit statt und die arbeit findet zu 100% in dem zimmer statt, das war mal anders. bei lehrern, die ihren schreibtisch absetzen wollen, kann ich diese strenge nachvollziehen, aber in der selbstständigkeit brauche ich einfach ein zimmer das für meine arbeit da ist, auch wenn ich mal vor ort arbeite.
michael ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-08-2008, 13:51   #11 (permalink)
Der Wunderhund
 
Benutzerbild von gaspode
 
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Ort: Hattingen
Beiträge: 10.515
Ich glaube 100% müssen es auch nicht sein … nur die überwiegende Zeit.

gruß, gaspode
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Alt 28-08-2008, 17:04   #12 (permalink)
l2l|c4o
 
Benutzerbild von Sir Freako
 
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Ort: düstere Grotte im Süden
Beiträge: 968
Hatte mich auch vor ca 8 Monaten bei meinem SB darüber informiert ,
es ist mittlerweile wirklich so das man sein Arbeitszimmer nur absetzten kann wenn man wirklich 100 % von dort aus arbeitet .

Da aber die wenigsten 100% von ihrem Kämmerlein aus arbeiten und doch mal hier oder da für eine besprechung beim Kunden sind hat sich das wohl
komplett erledigt mit dem Arbeitszimmer geltend machen .
Sir Freako ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-08-2008, 17:24   #13 (permalink)
*zackdoing*
 
Benutzerbild von _Manuel_
 
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Ort: München
Beiträge: 1.805
Hab da kürzlich erst aber was von einer 1200irgendwas-Euro Pauschale gehört, wenn man das Zimmer über 50% der Zeit nutzt ...

Vor zwei Jahren hatte ich 35qm, die konnte ich damals zumindest voll geltend machen.
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Achim IstdasWurscht
_Manuel_ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-08-2008, 19:03   #14 (permalink)
Der Wunderhund
 
Benutzerbild von gaspode
 
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Ort: Hattingen
Beiträge: 10.515
Zitat:
Zitat von Sir Freako Beitrag anzeigen
und doch mal hier oder da für eine besprechung beim Kunden sind
Na das sollte wohl erlaubt sein, denn es dient ja der Jobgenerierung.

gruß, gaspode
gaspode ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-08-2008, 19:30   #15 (permalink)
Alter Sack
 
Benutzerbild von achim2
 
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Ort: unweit kölns
Beiträge: 1.776
Als Freelancer
arbeitet man doch mindestens 150%.


Gruß
achimzwo
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