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| | #1 (permalink) |
| ° Registriert seit: Aug 2002 Ort: Baden-Baden
Beiträge: 3.962
| Plagiat oder Zitat?
Hi, ich hab vor einiger Zeit mal als Studienarbeit Fotos von Blossfeldt nachgearbeitet. Der Typ weilt ja nicht mehr unter den Lebenden und meine Fotos verfolgen nur den gleichen Stil, also Pflänzchen vor hellem Grund, und sind nicht identisch mit denen Blossfeldts. Wäre ja auch unmöglich exakt die gleichen Pflanzen zu züchten. Jetzt Frage ich mich, ob es erlaubt ist, diese Fotos als Prints zu verkaufen oder ob mir da eventuell irgendein Rechteverwehrter einen Knüppel zwischen die Beine werfen und mich wegen Plagiatismus vor den Kadi zerren könnte... Danke. echo Geändert von echo5-7 (30-12-2007 um 18:14 Uhr) |
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| | #2 (permalink) | |
| meistens harmlos Registriert seit: Jun 2001 Ort: Stuttgart
Beiträge: 17.643
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Keine Ahnung, ein Zitat ist es jedenfalls nicht http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html Meines Wissens dienen Zitate der Unterstützung/Erläuterung/Verständlichmachung eines eigenen Werks und eigener Überlegungen. Der geschilderte Sachverhalt klingt eher nach Bearbeitung. Allerdings ... Karl Blossfeldt (* 13. Juni 1865 in Schielo/Harz; † 9. Dezember 1932 in Berlin) Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Blossfeldt Und vor diesem Hintergrund Zitat:
Mal nachrechnen und nur so als Gedanke ... um "geht" oder "geht nicht" zu sagen, bin ich zu wenig Anwalt. ![]() Gruß Rena Edit: Nochmal genauer gelesen... Ach so, also neue ähnliche Fotos von ähnlichen Pflanzen und gar nicht die ursprünglichen Fotos bearbeitet? Dann überhaupt ... Ideen als solche (oder ein Stil o.ä.) sind soweit ich als Rechtslaie weiß nicht schützbar, nur die jeweils konkrete Ausführung, also "das Werk" an sich. Sollte ein Künstler also z.B. Autos auf dem Dach liegend farbig beleuchten, fotografieren und die Fotos verkaufen, darf ich meines Wissens auch Autos umdrehen, farbig beleuchten, fotografieren und die Fotos verkaufen, selbst wenn der ideehabende Künstler quicklebendig in der Nachbarschaft wohnt. Geändert von rena (30-12-2007 um 19:50 Uhr) | |
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| | #3 (permalink) |
| Pixeldipaxeldipux Registriert seit: Dec 2002 Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
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Die großartigen Bilder von Karl Blossfeldt habe ich in Buchform! Ich denke, dass jeder trotzdem noch Pflanzen vor hellem Hintergrund fotografieren darf, und dass dies kein Gegenstand des Urheberrechts darstellen kann - damit wäre jeder botanische oder Stilllife-Fotograf geächtet, Blossfeldt zu plagiieren. Beim Urheberrecht geht es doch um das Werk, anders als beim Patent, dass die Methode zum Inhalt hat. Meiner Meinung nach ist es kein Urheberrechtsbruch, da du die Fotos selber gemacht hast, möglicherweise auch noch in Farbe, was Blossfeldt nicht konnte. Um den Ursprung deiner Idee anzuzeigen, kannst du ja „In Memoriam Karl Blossfeldt 13.06.1865 - 9.12.1932” drunterschreiben, da freut sich Karl und die Erbengemeinschaft!-) Ahrsib ... empfiehlt Rechtsberatung vom Juristen, evtl. kann dir deine IHK weiterhelfen im Zuge einer kostenlosen Erfinderberatung die Frage beantworten.
__________________ Selbstgelerntes ist am Besten! iMac G5/2,1GHz, 2,5GB RAM, 20" Widescreen (1680*1050), MacOS 10.4.11, Safari 4.1, dsl 6000 Achim ...Orient Das Flashforum zu unterstützen ist ganz einfach! |
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