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Alt 30-12-2007, 18:10   #1 (permalink)
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Benutzerbild von echo5-7
 
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Baden-Baden
Beiträge: 3.962
Plagiat oder Zitat?

Hi,
ich hab vor einiger Zeit mal als Studienarbeit Fotos von Blossfeldt nachgearbeitet. Der Typ weilt ja nicht mehr unter den Lebenden und meine Fotos verfolgen nur den gleichen Stil, also Pflänzchen vor hellem Grund, und sind nicht identisch mit denen Blossfeldts. Wäre ja auch unmöglich exakt die gleichen Pflanzen zu züchten. Jetzt Frage ich mich, ob es erlaubt ist, diese Fotos als Prints zu verkaufen oder ob mir da eventuell irgendein Rechteverwehrter einen Knüppel zwischen die Beine werfen und mich wegen Plagiatismus vor den Kadi zerren könnte...

Danke.
echo
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Geändert von echo5-7 (30-12-2007 um 18:14 Uhr)
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Alt 30-12-2007, 19:31   #2 (permalink)
meistens harmlos
 
Benutzerbild von rena
 
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Stuttgart
Beiträge: 17.643
Keine Ahnung, ein Zitat ist es jedenfalls nicht
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
Meines Wissens dienen Zitate der Unterstützung/Erläuterung/Verständlichmachung eines eigenen Werks und eigener Überlegungen.
Der geschilderte Sachverhalt klingt eher nach Bearbeitung.

Allerdings ...
Karl Blossfeldt (* 13. Juni 1865 in Schielo/Harz; † 9. Dezember 1932 in Berlin)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Blossfeldt

Und vor diesem Hintergrund
Zitat:
§ 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html

Mal nachrechnen und nur so als Gedanke ... um "geht" oder "geht nicht" zu sagen, bin ich zu wenig Anwalt.

Gruß
Rena

Edit: Nochmal genauer gelesen...
Ach so, also neue ähnliche Fotos von ähnlichen Pflanzen und gar nicht die ursprünglichen Fotos bearbeitet? Dann überhaupt ... Ideen als solche (oder ein Stil o.ä.) sind soweit ich als Rechtslaie weiß nicht schützbar, nur die jeweils konkrete Ausführung, also "das Werk" an sich.
Sollte ein Künstler also z.B. Autos auf dem Dach liegend farbig beleuchten, fotografieren und die Fotos verkaufen, darf ich meines Wissens auch Autos umdrehen, farbig beleuchten, fotografieren und die Fotos verkaufen, selbst wenn der ideehabende Künstler quicklebendig in der Nachbarschaft wohnt.
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www.rena-hermann.de

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Geändert von rena (30-12-2007 um 19:50 Uhr)
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Alt 30-12-2007, 19:50   #3 (permalink)
Pixeldipaxeldipux
 
Benutzerbild von Ahrsib
 
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
Die großartigen Bilder von Karl Blossfeldt habe ich in Buchform!

Ich denke, dass jeder trotzdem noch Pflanzen vor hellem Hintergrund
fotografieren darf, und dass dies kein Gegenstand des Urheberrechts
darstellen kann - damit wäre jeder botanische oder Stilllife-Fotograf
geächtet, Blossfeldt zu plagiieren.

Beim Urheberrecht geht es doch um das Werk,
anders als beim Patent, dass die Methode zum Inhalt hat.

Meiner Meinung nach ist es kein Urheberrechtsbruch,
da du die Fotos selber gemacht hast,
möglicherweise auch noch in Farbe, was Blossfeldt nicht konnte.

Um den Ursprung deiner Idee anzuzeigen,
kannst du ja „In Memoriam Karl Blossfeldt 13.06.1865 - 9.12.1932”
drunterschreiben, da freut sich Karl und die Erbengemeinschaft!-)

Ahrsib
... empfiehlt Rechtsberatung vom Juristen, evtl. kann dir deine IHK weiterhelfen im Zuge einer kostenlosen Erfinderberatung die Frage beantworten.
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Alt 01-01-2008, 09:08   #4 (permalink)
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Benutzerbild von echo5-7
 
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Baden-Baden
Beiträge: 3.962
ok cool, das hört sich ja schonmal ermunternd an. ich denke ich werd da mal weiter nachhaken...

danke.
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