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| | #1 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 3
| rechtliches: swf-game "klauen" ..?
hallo community! ich hab da ein paar fragen die ich gerne beantwortet hätte, ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. gleich vorweg: ich will mich nicht mit fremden federn schmücken, ich kenne mich nicht im geringsten mit flash aus, ich habe nicht vor flash zu lernen. mein anliegen: ich hab da ein kleines, sehr nettes flashgame gefunden, welches auf der onlineseite von viceland.com für jedermann öffentlich verfügbar ist. das game ist mein derzeitiger zeitvertreib - aber die url kann ich mir beim besten willen nicht merken. ausserdem möchte ich das game für meine freunde auf meiner eigenen kleinen webseite online stellen - ohne werbung drumherum, ohne ablenkendes nebenher. naja, was heißt "möchte ich" - hab ich schon ![]() via quellcode der entsprechenden seite hab ich mir die swf besorgt, auf meinen webspace geladen und in eine kleine simple html-seite eingebunden. inclusive link zum original, inclusive erwähnung des machers samt seiner mail-adresse, inclusive erwähnung der bands welche die musik für das game gestellt haben. ehre wem ehre gebührt, oder so. da meine webseite wirklich nur von einer handvoll (und das meine ich wörtlich) menschen besucht wird glaube ich kaum damit großes aufsehen zu erregen. aber trotzdem stellt sich mir die frage ob das was ich da mache nicht bereits datenklau, verstoß gegen das urheberrecht oder sonstwas ist. kennt sich ja niemand mehr so genau aus, bald mache ich mich ja schon strafbar wenn ich das google-logo zu lange ansehe ohne dem künstler bescheidzusagen... kann mir da jemand weiterhelfen? wie gesagt, es ist ein öffentliches game. darf ich das dann selbst hosten und online anbieten, oder kann selbst in diesem fall der gierige anwalt seine abmahnschreiben versenden? ich hoffe auf aufklärung, mit vielen grüßen und bestem dank im vorraus, blobber |
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| | #2 (permalink) | ||
| meistens harmlos Registriert seit: Jun 2001 Ort: Stuttgart
Beiträge: 17.643
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Hallo, Zitat:
Zitat:
Bzw. er kann vom Rechteinhaber mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt werden. Damit ist aber nicht der Anwalt gierig sondern der Urheber hat einfach recht und du nicht. ![]() Wie klein oder groß deine Seite oder wie bekannt oder unbekannt spielt in dem Fall keine Rolle. Frag den Urheber doch einfach ... vielleicht hast ja Glück. Gruß Rena Geändert von rena (10-01-2006 um 20:32 Uhr) | ||
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| | #3 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 3
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ouh. nicht gerade das was ich hören wollte ( ) - aber schonmal danke!nur, die zusammenhänge sind mir da noch etwas unklar. jemand kreiert ein flash-spiel und bietet es der öffentlichkeit an - in diesem fall auf viceland.com, einem onlinemagazin, und auf der webseite einer beteiligten band. demnach hat der urheber doch wohl klares interesse daran sein spiel zu verbreiten - und im endeffekt mache ich ja nichts anderes damit. mir ist klar dass sämtliche rechte an diesem spiel nach wie vor beim ersteller liegen, aber sofern ich nichts verändere oder abwandle wüsste ich nicht wie genau ich in diesem fall gegen das urheberrecht verstoßen soll. flashgames gehören generell zu einem zeitvertreib dem ich hin und wieder gerne nachgehe - und mit der frage nach den rechtlichen zusammenhängen verstehe ich auch nicht wie das dann mit diesen ganzen flash-games-seiten ist. da findet man ein bestimmtes spiel auf unzähligen verschiedenen seiten wieder. wie verhält sich das da mit dem urheberrecht? wie dem auch sei, ich werde wohl erstmal umgehend mit dem schöpfer des spiels in kontakt treten - die beste lösung, wie ich im moment finde. verwirrt und ratlos, blobber Geändert von blobber (10-01-2006 um 20:37 Uhr) |
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| | #4 (permalink) | |||
| meistens harmlos Registriert seit: Jun 2001 Ort: Stuttgart
Beiträge: 17.643
| Zitat:
zu haben. Mehr nicht, alles weitere nimmst du nur an ... ist also eher der Wunsch der Vater des Gedanken. ![]() Wenn du ein Lied im Radio hörst kannst du es ja auch nicht aufnehmen, auf deine Seite stellen und sagen "Die wollen doch verbreitet werden". Ja nicht mal wenn du die CD kaufst. Nutzungsrecht (persönliche Nutzung!) ist nicht gleich Verbreitungsrecht. Zitat:
mit den Rechteinhabern abgeklärt haben. ![]() Zitat:
Die Leute möchten, wenn überhaupt eine Chance besteht, meist gerne _vorher_ gefragt werden. ![]() Gruß Rena Geändert von rena (10-01-2006 um 20:50 Uhr) | |||
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| | #5 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 3
| stimmt ja!
verd... ja. jetzt. ja. danke für den vergleich, so ergibt das ganze dann natürlich einen sinn ![]() gut, ich werd deinen rat befolgen. mal sehen was der eigentümer sagt, ansonsten bleibt wohl doch nur der link zu viceland... danke vielmals! |
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