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| | #1 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Jan 2002 Ort: Umgebung Stuttgart
Beiträge: 5.412
| Wie richtig kündigen?
Hi, ich bin dabei meinen Arbeitgeber zu wechseln. Der Arbeitsvertrag bei der neuen Firma ist unterschrieben und mündlich gekündigt habe ich bei meinem jetzigen AG ebenfalls. Fehlt nur noch die schriftliche Kündigung damits rechtskräftig wird. Wie verfasse ich das Kündigungsschreiben? Hat das schon mal einer gemacht?
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| | #3 (permalink) | |
| meistens harmlos Registriert seit: Jun 2001 Ort: Stuttgart
Beiträge: 17.643
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Die Kündigung einer Stelle bedarf in DE der Schriftform, aber meines Wissens keiner besonderen Formulierung. Zum Beispiel also: Zitat:
Sicher zustellen, z.B. vor Zeugen eintüten und mit diesem in den Briefkasten werfen - falls du befürchtest, der Noch-Arbeitgeber zickt rum. Ohne Garantie aber viel mehr hab ich bei meinen bisherigen zwei drei Kündigungen jedenfalls nicht geschrieben. Viel Glück im neuen Job. ![]() Grüße Rena Geändert von rena (30-08-2011 um 01:22 Uhr) | |
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| | #4 (permalink) |
| NCC 1701 D Registriert seit: Oct 2009 Ort: Metropolregion Hamburg
Beiträge: 586
| Stimmt! Von mir auch viel Glück und viel Spaß. Im Großen und Ganzen ist eine ordentliche Kündigung eine ganz normale Prozedur.
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| | #5 (permalink) |
| alte pfeife Registriert seit: May 2003 Ort: Kassel
Beiträge: 1.222
| Im Prinzip ja, aber im Prinzip nein. Soweit ich weiß hat man darauf kein Recht sein Zeugnis selber zu schreiben, jedoch kann man mit dem AG sich einigen damit man eine Vorlage oder ähnliches schreibt und sich dann einigt. So war das in meinem Fall. Und mach das Zeitnah, nicht das das irgendwie unter den Tisch fällt oder in vergessenheit gerät. Also von mir auch nochmal viel Glück im neuen Job. Habe vor kurzem auch meinen Arbeitgeber gewechselt. |
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| | #7 (permalink) |
| Think French... Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 1.369
|
habe ich nie verstanden... welch ein wert hat ein zeugnis das ich selber schreibe.!?.. ( musste mich eh nie beschweren ein schlechtes Zeugnis von meinen Arbeitgeber bekommen zu haben...)
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| | #8 (permalink) | ||
| Keine Panik Registriert seit: Apr 2010 Ort: Düsseldorf (im ernst)
Beiträge: 1.868
| Zitat:
Zitat:
aber soweit sollte es hoffentlich nicht kommen. Hatt ich in der Berufsschule mal so gelernt. Geändert von thomas_E (30-08-2011 um 13:13 Uhr) | ||
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| | #9 (permalink) |
| Flashworker Registriert seit: Nov 2001 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
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Beim Arbeitszeugnisse bitte genau aufpassen. Denn es zählt, was Personaler daraus lesen können. Auch wenn ein Arbeitszeugnis für den Laien positiv wirken kann, kommt es auf die genaue Formulierung an, ob es wirklich gut ist. Entsprechend muss man bei einem Textvorschlag auch etwas Ahnung haben. Deshalb am besten vorher genau informieren |
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| | #11 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Aug 2002
Beiträge: 607
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Ein Arbeitszeugnis muss nur wohlwollend im Bezug auf die erbrachten Leistungen und dem Verhalten sein. Die Angaben die der ehemalige Arbeitgeber in diesem Zeugnis macht, sind rechtlich bindend. Der neue Arbeitgeber kann rechtlich dagegen vorgehen und ggf. seine gemachten Aufwendungen einfordern. Das gleiche Recht hat er auch gegenüber seinem neuen Mitarbeiter. Also ich wäre vorsichtig mit den Formulierungen und würde es erstens einem Profi vorlegen, der sich mit den ganzen Formulierungen auskennt und einem vertrautem Kollegen der dann mal das Fachliche begutachtet. Am besten jemandem der den gleichen Job macht, mal bitten aufzuschreiben, was er in seinem Zeugnis stehen haben wollte, und dann vergleichen. Bei Kündigungsschreiben sollte die reine Kündigung kurz sein, wie rena das schon angedeutet hat. Meine Empfehlung wäre es, in diesem Schreiben auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung und das Arbeitszeugnis einzufordern. Bitte alles mit annehmbaren Fristen von 2-8 Wochen. Dann vielleicht noch ein netter Abschlusssatz, der es dir ermöglicht vllt dort nochmal anzufangen. Sonst achte einfach mal drauf, dass die Person/en, die deine Arbeit dort nun übernehmen, einen guten Einstieg hinkriegen => Dokumentation. |
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| | #12 (permalink) | |
| Neuer User Registriert seit: Jan 2002 Ort: Umgebung Stuttgart
Beiträge: 5.412
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Hallo Leute, danke für eure Antworten und danke für die Glückwünsche ![]() Wünsche ich ebenfalls jedem, der seinen Job gewechselt hat ![]() Das mit dem Arbeitszeugnis hab ich auch schon mal gelesen. Da kommt es irgendwie auf jede kleine Nuance bei der Formulierung ![]() Danke für die Buchempfehlung, werd ich mal reinschnuppern. Zitat:
inkl. oder exklusiver der Kündigungsfrist? Z.B. habe ich eine Kündigungsfrist (KF) von 3 Monaten und ich reiche morgen meine Kündigung schriftlich ein. Die KF läuft also zum 01.12. aus. Ist das Datum im Kündigungschreiben dann der 01.09. oder der 01.12. ?
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| | #13 (permalink) |
| · Registriert seit: Oct 2003 Ort: ··
Beiträge: 722
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ort und das ausstellungsdatum gehören auch mit drauf, also bei dir der 1.9(ich würde aber den 30.8 nehmen )das datum ist der 1.12(wie auch bei jedem anderen vertrag, der tag an dem der vertrag endet/enden soll)... schicke die kündigung am besten per einschreiben ab;D |
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| | #14 (permalink) | |
| Neuer User Registriert seit: Jan 2002 Ort: Umgebung Stuttgart
Beiträge: 5.412
| Zitat:
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| Stichworte |
| arbeitgeber, arbeitsvertrag, kündigung |
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