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Alt 29-08-2011, 22:14   #1 (permalink)
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Benutzerbild von :: RK ::
 
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Wie richtig kündigen?

Hi,

ich bin dabei meinen Arbeitgeber zu wechseln. Der Arbeitsvertrag bei der neuen
Firma ist unterschrieben und mündlich gekündigt habe ich bei meinem jetzigen
AG ebenfalls. Fehlt nur noch die schriftliche Kündigung damits rechtskräftig wird.

Wie verfasse ich das Kündigungsschreiben? Hat das schon mal einer gemacht?
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Alt 29-08-2011, 23:26   #2 (permalink)
NCC 1701 D
 
Benutzerbild von speedjunkie
 
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Muster findest Du überall im Web und Kündigungsfristen in Deinem Arbeitsvertrag. Wie lange bist Du schon dabei? Welches Land?
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just be Daniel
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Alt 30-08-2011, 01:11   #3 (permalink)
meistens harmlos
 
Benutzerbild von rena
 
Registriert seit: Jun 2001
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Beiträge: 17.643
Die Kündigung einer Stelle bedarf in DE der Schriftform, aber meines Wissens keiner besonderen Formulierung. Zum Beispiel also:
Zitat:
Sehr geehrter *Arbeitgeber*,
hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum *Datum*

Mit freundlichen Grüßen
*Arbeitnehmer*
Sollte m.E. reichen. Ausschmücken kannst's natürlich.
Sicher zustellen, z.B. vor Zeugen eintüten und mit diesem in den Briefkasten werfen - falls du befürchtest, der Noch-Arbeitgeber zickt rum.

Ohne Garantie aber viel mehr hab ich bei meinen bisherigen zwei drei Kündigungen jedenfalls nicht geschrieben.

Viel Glück im neuen Job.

Grüße
Rena
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Geändert von rena (30-08-2011 um 01:22 Uhr)
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Alt 30-08-2011, 09:16   #4 (permalink)
NCC 1701 D
 
Benutzerbild von speedjunkie
 
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Ort: Metropolregion Hamburg
Beiträge: 586
Zitat:
Zitat von rena Beitrag anzeigen
Viel Glück im neuen Job.
Stimmt! Von mir auch viel Glück und viel Spaß.

Im Großen und Ganzen ist eine ordentliche Kündigung eine ganz normale Prozedur.
  • denk an Deinen Jahresurlaub, den Du bis jetzt nicht eingereicht hast (die Tage, die Dir bis zu dem Datum zustehen)
  • denk an Dein Gleitzeitkonto + -
  • denk an das Arbeitszeugnis, das Du auch selbst formieren kannst
__________________
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Alt 30-08-2011, 09:56   #5 (permalink)
alte pfeife
 
Benutzerbild von muschko
 
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Ort: Kassel
Beiträge: 1.222
Zitat:
Zitat von speedjunkie Beitrag anzeigen
* denk an das Arbeitszeugnis, das Du auch selbst formieren kannst
Im Prinzip ja, aber im Prinzip nein. Soweit ich weiß hat man darauf kein Recht sein Zeugnis selber zu schreiben, jedoch kann man mit dem AG sich einigen damit man eine Vorlage oder ähnliches schreibt und sich dann einigt. So war das in meinem Fall.

Und mach das Zeitnah, nicht das das irgendwie unter den Tisch fällt oder in vergessenheit gerät.

Also von mir auch nochmal viel Glück im neuen Job. Habe vor kurzem auch meinen Arbeitgeber gewechselt.
muschko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30-08-2011, 10:32   #6 (permalink)
NCC 1701 D
 
Benutzerbild von speedjunkie
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: Metropolregion Hamburg
Beiträge: 586
Zitat:
Zitat von muschko Beitrag anzeigen
Recht sein Zeugnis selber zu schreiben
Ja richtig. Erstmal das Zeugnis nehmen und checken.

Arbeitsrechtlich: Darf der AG Dir kein Zeugnis ausstellen, was die Aufnahme einer neuen Stelle verhindert. Also kein Schlechtes!
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Alt 30-08-2011, 12:24   #7 (permalink)
Think French...
 
Benutzerbild von matt-murdock
 
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Beiträge: 1.369
habe ich nie verstanden... welch ein wert hat ein zeugnis das ich selber schreibe.!?.. ( musste mich eh nie beschweren ein schlechtes Zeugnis von meinen Arbeitgeber bekommen zu haben...)
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matt-murdock ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30-08-2011, 13:12   #8 (permalink)
Keine Panik
 
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Düsseldorf (im ernst)
Beiträge: 1.868
Zitat:
welch ein wert hat ein zeugnis das ich selber schreibe.!?
der Arbeitgeber muss das ja nicht nehmen. Im grunde nimmst du dem AG damit nur die Arbeit ab, es selbst zu formulieren.

Zitat:
Arbeitsrechtlich: Darf der AG Dir kein Zeugnis ausstellen, was die Aufnahme einer neuen Stelle verhindert. Also kein Schlechtes!
afaik hast du kein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, lediglich auf ein einfaches. also kannst du lediglich verlangen, dass dir ein einfaches Arbeitszeugnis ausgestellt wird, falls du mit den Inhalten des qualifizierten zeugnisses nicht einverstanden bist (bzw dich mit deinem Chef einigen kannst).
aber soweit sollte es hoffentlich nicht kommen.
Hatt ich in der Berufsschule mal so gelernt.
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Geändert von thomas_E (30-08-2011 um 13:13 Uhr)
thomas_E ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30-08-2011, 13:27   #9 (permalink)
Flashworker
 
Benutzerbild von sebastian
 
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Beim Arbeitszeugnisse bitte genau aufpassen.

Denn es zählt, was Personaler daraus lesen können. Auch wenn ein Arbeitszeugnis
für den Laien positiv wirken kann, kommt es auf die genaue Formulierung an,
ob es wirklich gut ist.

Entsprechend muss man bei einem Textvorschlag auch etwas Ahnung haben.

Deshalb am besten vorher genau informieren
sebastian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30-08-2011, 13:39   #10 (permalink)
alte pfeife
 
Benutzerbild von muschko
 
Registriert seit: May 2003
Ort: Kassel
Beiträge: 1.222
Ich kann da immer wieder nur auf die Bücher von "Püttjer & Schnierda" verweißen... die sind echt gut und haben mir immer sehr gut weitergeholfen... hab 3 Stück von denen
muschko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30-08-2011, 17:33   #11 (permalink)
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Registriert seit: Aug 2002
Beiträge: 607
Ein Arbeitszeugnis muss nur wohlwollend im Bezug auf die erbrachten Leistungen und dem Verhalten sein.
Die Angaben die der ehemalige Arbeitgeber in diesem Zeugnis macht, sind rechtlich bindend. Der neue Arbeitgeber kann rechtlich dagegen vorgehen und ggf. seine gemachten Aufwendungen einfordern. Das gleiche Recht hat er auch gegenüber seinem neuen Mitarbeiter.

Also ich wäre vorsichtig mit den Formulierungen und würde es erstens einem Profi vorlegen, der sich mit den ganzen Formulierungen auskennt und einem vertrautem Kollegen der dann mal das Fachliche begutachtet. Am besten jemandem der den gleichen Job macht, mal bitten aufzuschreiben, was er in seinem Zeugnis stehen haben wollte, und dann vergleichen.

Bei Kündigungsschreiben sollte die reine Kündigung kurz sein, wie rena das schon angedeutet hat.
Meine Empfehlung wäre es, in diesem Schreiben auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung und das Arbeitszeugnis einzufordern. Bitte alles mit annehmbaren Fristen von 2-8 Wochen.
Dann vielleicht noch ein netter Abschlusssatz, der es dir ermöglicht vllt dort nochmal anzufangen.

Sonst achte einfach mal drauf, dass die Person/en, die deine Arbeit dort nun übernehmen, einen guten Einstieg hinkriegen => Dokumentation.
bizz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30-08-2011, 19:22   #12 (permalink)
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Benutzerbild von :: RK ::
 
Registriert seit: Jan 2002
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Hallo Leute,

danke für eure Antworten und danke für die Glückwünsche
Wünsche ich ebenfalls jedem, der seinen Job gewechselt hat

Das mit dem Arbeitszeugnis hab ich auch schon mal gelesen. Da kommt es
irgendwie auf jede kleine Nuance bei der Formulierung

Danke für die Buchempfehlung, werd ich mal reinschnuppern.

Zitat:
Zitat von rena Beitrag anzeigen
Sehr geehrter *Arbeitgeber*,
hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum *Datum*

Mit freundlichen Grüßen
*Arbeitnehmer*
Danke für die Vorlage. Worauf bezieht sich das Datum? Ist das der Zeitpunkt
inkl. oder exklusiver der Kündigungsfrist? Z.B. habe ich eine Kündigungsfrist
(KF) von 3 Monaten und ich reiche morgen meine Kündigung schriftlich ein.
Die KF läuft also zum 01.12. aus. Ist das Datum im Kündigungschreiben dann
der 01.09. oder der 01.12. ?
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Alt 30-08-2011, 19:40   #13 (permalink)
·
 
Benutzerbild von pilzebub
 
Registriert seit: Oct 2003
Ort: ··
Beiträge: 722
ort und das ausstellungsdatum gehören auch mit drauf, also bei dir der 1.9(ich
würde aber den 30.8 nehmen)

das datum ist der 1.12(wie auch bei jedem anderen vertrag, der tag an dem
der vertrag endet/enden soll)... schicke die kündigung am besten per einschreiben ab;D
pilzebub ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31-08-2011, 16:04   #14 (permalink)
Neuer User
 
Benutzerbild von :: RK ::
 
Registriert seit: Jan 2002
Ort: Umgebung Stuttgart
Beiträge: 5.412
Zitat:
Zitat von pilzebub Beitrag anzeigen
ort und das ausstellungsdatum gehören auch mit drauf, also bei dir der 1.9(ich
würde aber den 30.8 nehmen)

das datum ist der 1.12(wie auch bei jedem anderen vertrag, der tag an dem
der vertrag endet/enden soll)... schicke die kündigung am besten per einschreiben ab;D
Danke. Werd ich persönlich abgeben
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Alt 01-09-2011, 06:47   #15 (permalink)
?-Developer
 
Registriert seit: Jul 2004
Ort: Zuchwil (CH)
Beiträge: 901
Verlange aber auch eine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung
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silentx ist offline   Mit Zitat antworten
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