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Alt 10-03-2010, 00:27   #1 (permalink)
Neuer User
 
Benutzerbild von :: RK ::
 
Registriert seit: Jan 2002
Ort: Umgebung Stuttgart
Beiträge: 5.402
Risiko bei Nutzung urheberrechtlich geschützter Daten?

hi,

für einen Kunden soll ich etwas entwerfen. Dieser Entwurf soll urheberrechtlich
geschützte Informationen beinhalten. Auf meine Frage bzgl. vorhandener
Nutzungsrechte seitens des Kunden hat er mündlich versichert, dass "das
schon in Ordnung gehe".

Die Firma, bei der mein Kunde angestellt ist, ist Vertriebspartner des
Unternehmens, welches die Urheberrechte für diese Informationen besitzt.
Als Angestellter dieser Firma vertreibt er also Produkte auf denen diese
Informationen abgebildet sind.

Meine Frage ist nun:

Kann es für mich strafrechtliche Folgen geben, wenn ich diesen Entwurf
erstelle und sich im Nachhinein herausstellt, dass mein Kunde gar keine
Nutzungsrechte für diese Informationen gehabt hat?

Habe ich als Dienstleister damit schon das Urheberrecht gebrochen?
Der Entwurf ist ja nicht für mich, sondern für meinen Kunden.

Der Entwurf ist privater Natur (hat also eigentlich nichts mit seinem
Arbeitgeber zu tun). Ich weiß aber nicht, ob er durch seine Arbeitsstelle
irgendwelche Nutzungsrechte geltend machen kann.

Mögliches Szenario:

Dem Kunden gefällt mein Entwurf so sehr, dass er meine Dienstleistungen per
Mundpropaganda an weitere Leute empfiehlt. Und irgendwie gelangt dann auch
die Info über den von mir erstellten Entwurf an das Unternehmen mit den
Urheberrechten … diesen Stress würd ich gern vermeiden .

Was meint ihr? Kanns da möglicherweise Ärger geben?
__________________
Das Glück im Leben hängt von den guten Gedanken ab, die man hat.

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Alt 10-03-2010, 07:30   #2 (permalink)
Inventar
 
Benutzerbild von Nightflyer
 
Registriert seit: Jul 2002
Beiträge: 6.820
Eine Mail mit Anfrage für eine Bestätigung an die Urheber-Firma geht nicht?
__________________
(\__/)
(='.'=)
(")_(")
Nightflyer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10-03-2010, 09:18   #3 (permalink)
Alter User
 
Benutzerbild von Dharokan
 
Registriert seit: Jul 2003
Ort: Dortmund
Beiträge: 628
Lass es Dir doch einfach von Deinem Kunden schriftlich geben.
Oder verankere Du es in einer Auftragsbestätigung oder so.

Dann müsstest Du eigentlich fein raus sein.
(nichtanwaltlicheohnegewähraussagenatürlich)
__________________
Dharokan
Dharokan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10-03-2010, 10:30   #4 (permalink)
°
 
Benutzerbild von echo5-7
 
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Baden-Baden
Beiträge: 3.911
dafür gibt es in verträgen den punkt haftungsausschluss.
__________________

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echo5-7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10-03-2010, 16:30   #5 (permalink)
ActionStripper
 
Benutzerbild von Mr.Twister
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Oldenburg
Beiträge: 3.248
Aber sofern nichts vereinbart ist, gilt doch normalerweise immer "geltendes Recht".
Sicherlich ist soetwas schon generell mal festgelegt worden. Mich würde es auch interessieren.
__________________
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Alt 10-03-2010, 19:36   #6 (permalink)
Neuer User
 
Benutzerbild von :: RK ::
 
Registriert seit: Jan 2002
Ort: Umgebung Stuttgart
Beiträge: 5.402
Danke für eure Antworten .

Die Sache hat sich erledigt. Mein Kunde hat doch keine Nutzungsrechte und
hat eingesehen, dass das Risiko zu hoch sei .

Mich würdes es im Allgemeinen aber dennoch interessieren, wer sich alles bei
so ner Geschichte strafbar macht. Nur der Kunde oder alle die in irgendeiner
Weise mit urheberrechtlich geschütztem Material in Berührung kommen?
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Alt 11-03-2010, 11:34   #7 (permalink)
ActionStripper
 
Benutzerbild von Mr.Twister
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Oldenburg
Beiträge: 3.248
Es bietet sich wirklich an, für solche Fälle AGBs aufzusetzen, in denen erklärt wird, dass die Verwertung der vom Kunden gelieferten Daten rechtlich nicht geprüft wird, weil vorausgesetzt wird, dass dies durch den Kunden getan wurde.

Bestimmt ist dieses Thema eine wackelige Angelegenheit vor Gericht. Der Kunde könnte so tun, als wisse er von nichts und meinen, dass er über solche Dinge informiert werden will, der Dienstleister kann sagen, dass er einfach nur gemacht habe, was der Kunde ihm aufgetragen hat ... *ping pong*.

Spannendes Thema eigentlich.
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Alt 11-03-2010, 11:40   #8 (permalink)
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Benutzerbild von :: RK ::
 
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Ort: Umgebung Stuttgart
Beiträge: 5.402
Zitat:
Zitat von Mr.Twister Beitrag anzeigen
Es bietet sich wirklich an, für solche Fälle AGBs aufzusetzen, in denen erklärt wird, dass die Verwertung der vom Kunden gelieferten Daten rechtlich nicht geprüft wird, weil vorausgesetzt wird, dass dies durch den Kunden getan wurde.
Mir gehts nicht darum, wie ich meinen Hals aus der vermeindlichen Schlinge
ziehen kann (sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen) sondern was
das Urhebergesetz im Allgemeinen dazu sagt.

Es geht mir eher um die bestehende Rechtslage als um die Absicherung davor.

Aber wahrscheinlich ist das wieder n Thema wofür man zur Beantwortung einen
Anwalt heranziehen sollte, aber das isses mir grad net Wert
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