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| | #1 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Jan 2002 Ort: Umgebung Stuttgart
Beiträge: 5.402
| Risiko bei Nutzung urheberrechtlich geschützter Daten?
hi, für einen Kunden soll ich etwas entwerfen. Dieser Entwurf soll urheberrechtlich geschützte Informationen beinhalten. Auf meine Frage bzgl. vorhandener Nutzungsrechte seitens des Kunden hat er mündlich versichert, dass "das schon in Ordnung gehe". Die Firma, bei der mein Kunde angestellt ist, ist Vertriebspartner des Unternehmens, welches die Urheberrechte für diese Informationen besitzt. Als Angestellter dieser Firma vertreibt er also Produkte auf denen diese Informationen abgebildet sind. Meine Frage ist nun: Kann es für mich strafrechtliche Folgen geben, wenn ich diesen Entwurf erstelle und sich im Nachhinein herausstellt, dass mein Kunde gar keine Nutzungsrechte für diese Informationen gehabt hat? Habe ich als Dienstleister damit schon das Urheberrecht gebrochen? Der Entwurf ist ja nicht für mich, sondern für meinen Kunden. Der Entwurf ist privater Natur (hat also eigentlich nichts mit seinem Arbeitgeber zu tun). Ich weiß aber nicht, ob er durch seine Arbeitsstelle irgendwelche Nutzungsrechte geltend machen kann. Mögliches Szenario: Dem Kunden gefällt mein Entwurf so sehr, dass er meine Dienstleistungen per Mundpropaganda an weitere Leute empfiehlt. Und irgendwie gelangt dann auch die Info über den von mir erstellten Entwurf an das Unternehmen mit den Urheberrechten … diesen Stress würd ich gern vermeiden .Was meint ihr? Kanns da möglicherweise Ärger geben?
__________________ Das Glück im Leben hängt von den guten Gedanken ab, die man hat. Easing_Equations / Flash Kontaktformular / FlashPlugin W3C konform / Nützliche Beiträge zu FAQs |
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| | #3 (permalink) |
| Alter User Registriert seit: Jul 2003 Ort: Dortmund
Beiträge: 628
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Lass es Dir doch einfach von Deinem Kunden schriftlich geben. Oder verankere Du es in einer Auftragsbestätigung oder so. Dann müsstest Du eigentlich fein raus sein. (nichtanwaltlicheohnegewähraussagenatürlich)
__________________ Dharokan |
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| | #5 (permalink) |
| ActionStripper Registriert seit: Nov 2001 Ort: Oldenburg
Beiträge: 3.248
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Aber sofern nichts vereinbart ist, gilt doch normalerweise immer "geltendes Recht". Sicherlich ist soetwas schon generell mal festgelegt worden. Mich würde es auch interessieren.
__________________ Design ist AUCH Geschmackssache. |
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| | #6 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Jan 2002 Ort: Umgebung Stuttgart
Beiträge: 5.402
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Danke für eure Antworten .Die Sache hat sich erledigt. Mein Kunde hat doch keine Nutzungsrechte und hat eingesehen, dass das Risiko zu hoch sei .Mich würdes es im Allgemeinen aber dennoch interessieren, wer sich alles bei so ner Geschichte strafbar macht. Nur der Kunde oder alle die in irgendeiner Weise mit urheberrechtlich geschütztem Material in Berührung kommen?
__________________ Das Glück im Leben hängt von den guten Gedanken ab, die man hat. Easing_Equations / Flash Kontaktformular / FlashPlugin W3C konform / Nützliche Beiträge zu FAQs |
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| | #7 (permalink) |
| ActionStripper Registriert seit: Nov 2001 Ort: Oldenburg
Beiträge: 3.248
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Es bietet sich wirklich an, für solche Fälle AGBs aufzusetzen, in denen erklärt wird, dass die Verwertung der vom Kunden gelieferten Daten rechtlich nicht geprüft wird, weil vorausgesetzt wird, dass dies durch den Kunden getan wurde. Bestimmt ist dieses Thema eine wackelige Angelegenheit vor Gericht. Der Kunde könnte so tun, als wisse er von nichts und meinen, dass er über solche Dinge informiert werden will, der Dienstleister kann sagen, dass er einfach nur gemacht habe, was der Kunde ihm aufgetragen hat ... *ping pong*. Spannendes Thema eigentlich.
__________________ Design ist AUCH Geschmackssache. |
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| | #8 (permalink) | |
| Neuer User Registriert seit: Jan 2002 Ort: Umgebung Stuttgart
Beiträge: 5.402
| Zitat:
ziehen kann (sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen) sondern was das Urhebergesetz im Allgemeinen dazu sagt. Es geht mir eher um die bestehende Rechtslage als um die Absicherung davor. Aber wahrscheinlich ist das wieder n Thema wofür man zur Beantwortung einen Anwalt heranziehen sollte, aber das isses mir grad net Wert
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