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Alt 11-02-2009, 11:13   #1 (permalink)
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Benutzerbild von echo5-7
 
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Notebookkauf in Österreich?

Hi,

ich will mir ein geschäftliches Notebook bei einem österreichischen Händler bestellen. Was muss ich dabei beachten? Fällt die Einfuhrumsatzsteuer an? Muss ich innerhalb der EU eigentlich Zollgebühren dafür bezahlen? Was ist mit der Umsatzsteuer in Österreich, krieg ich die zurück? Kann ich ein im Ausland gekauftes Notebook von der Steuer absetzen?

Fragen über Fragen.
Kennt sich damit jemand aus?

Danke
echo
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Alt 11-02-2009, 11:22   #2 (permalink)
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Benutzerbild von sebastian
 
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Mal eine Meinung, keine Steuerberatung:

Du gibst beim Händler deine UStId Nr. an, der stellt dir eine Rechnung ohne
österreiche USt. Entsprechend musst du da keine Vorsteuer zurückholen.

Versteuern kannst du es dann ganz "normal" hier in D.
sebastian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-02-2009, 11:35   #3 (permalink)
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Benutzerbild von echo5-7
 
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ok, soweit begriffen.

aber was meinst du mit versteuern? ah, stop, ich muss die umsatzsteuer für den kauf nachträglich hier abführen, oder?
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Alt 11-02-2009, 12:58   #4 (permalink)
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Benutzerbild von chriloi
 
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Du musst nichts abführen, kannst aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Mal abgesehen davon kannst du den Laptop ganz normal abschreiben.
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Alt 11-02-2009, 13:06   #5 (permalink)
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Eben, in jedem Fall kommen keine Mehrkosten auf dich zu.

(Da du keine Vorsteuer zum verrechnen hast, führst du ja im Endeffekt mehr
der deinerseits vereinnahmten USt ab.)
sebastian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-02-2009, 13:24   #6 (permalink)
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Benutzerbild von echo5-7
 
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Zitat:
Zitat von sebastian Beitrag anzeigen
Da du keine Vorsteuer zum verrechnen hast, führst du ja im Endeffekt mehr
der deinerseits vereinnahmten USt ab.
?versteh ich nicht....?
wieso führe ich mehr der vereinnahmten Ust. ab, wenn ich in Österreich mit meiner Ust.IdNr keine Umsatzsteuer zahle?
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Alt 11-02-2009, 14:52   #7 (permalink)
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Na ja mal etwas vereinfach gerechnet:

Du schreibst deinem Kunden eine Rechnung über 1000 EUR + 190 EUR Ust.
Du kaufst in Deutschland ein Notebook für 1000 + 190 EUR Ust.

=> Kannst die Vorsteuer verrechnen, darfst die von deinem Kunden gezahlten
190 EUR also behalten.
Der Notebook Händler führt die seinerseits vereinnahmten 190 EUR ab,
d.h. der Staat hat 190 EUR Steuereinnahmen.


--

Du schreibst deinem Kunden eine Rechnung über 1000 EUR + 190 EUR Ust.
Du kaufst in Österreich ein Notebook für 1000 EUR (umstatzsteuerfrei.)

=> Kannst keine Vorsteuer verrechnen, du führst die 190 EUR USt. ab,
d.h. der Staat hat auch in diesem Fall 190 EUR Steuereinnahmen.
(Da du im Vergleich zu Fall A natürlich auch 190 EUR weniger gezahlt hast,
hast du natürlich auch genau so viel Geld in der Tasche wie im anderen Fall.)

Außerdem siehst du, dass in beiden Fällen der Endkunde die USt. zu tragen hat.

So oder so ähnlich dürfte es wohl aussehen. Also kein Unterschied.

(Auch hier natürlich nicht mehr als eine Meinung.
Falls ich irgendwas falsch dargestellt habe, mag man mich korrigieren.)

Geändert von sebastian (11-02-2009 um 15:07 Uhr)
sebastian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-02-2009, 16:10   #8 (permalink)
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Zitat:
=> Kannst keine Vorsteuer verrechnen, du führst die 190 EUR USt. ab,
d.h. der Staat hat auch in diesem Fall 190 EUR Steuereinnahmen.
(Da du im Vergleich zu Fall A natürlich auch 190 EUR weniger gezahlt hast,
hast du natürlich auch genau so viel Geld in der Tasche wie im anderen Fall.)
hmmm.... sekunde. ich denke ich bekomme die Umsatzsteuer sowieso am jahresende rückerstattet, wenn ich das Notebook geschäftlich einkaufe? Das wäre doch hierzulande der Fall. Ich kaufe ein Notebook für 1000,- Netto und melde das ich gerne 190,- zurück haben würde.

Kann ich, wenn ich Waren im Ausland kaufe, die 19% vom Staat nicht zurückverlangen, die ich ja dann zahle, wenn ich das Notebook zur Umsatzsteuerpflichtig melde?

Ich wunder mich nur grade, weil im Grunde müsste bei der Rechnung nur der NettoPreis rauskommen, und der dürfte ja dann nur 1000,- sein. Am Jahresende...?

Oder versteh ich das jetzt komplett alles falsch?
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Alt 11-02-2009, 16:17   #9 (permalink)
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Das ist ja der Witz. Du zahlst erst gar keine, deswegen kannst du auch keine
zurückverlangen. (Der Einkauf in Österreich ist ja umsatzsteuerfrei.)

Habe die Fälle doch extra aufgeführt. In beiden Fällen haben am Ende sowohl
du als auch der deutsche Staat keinen finanziellen Nachteil.
sebastian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-02-2009, 16:43   #10 (permalink)
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ah ok, der groschen ist gefallen.

muss ich da noch irgendwas anderes machen, außer das notebook dann geschäftlich über die drei oder fünf jahre abzusetzen? nö oder, is ja ne null rechnung?
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