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| | #1 (permalink) |
| ° Registriert seit: Aug 2002 Ort: Baden-Baden
Beiträge: 3.962
| Notebookkauf in Österreich?
Hi, ich will mir ein geschäftliches Notebook bei einem österreichischen Händler bestellen. Was muss ich dabei beachten? Fällt die Einfuhrumsatzsteuer an? Muss ich innerhalb der EU eigentlich Zollgebühren dafür bezahlen? Was ist mit der Umsatzsteuer in Österreich, krieg ich die zurück? Kann ich ein im Ausland gekauftes Notebook von der Steuer absetzen? Fragen über Fragen. Kennt sich damit jemand aus? Danke echo |
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| | #2 (permalink) |
| Flashworker Registriert seit: Nov 2001 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
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Mal eine Meinung, keine Steuerberatung: Du gibst beim Händler deine UStId Nr. an, der stellt dir eine Rechnung ohne österreiche USt. Entsprechend musst du da keine Vorsteuer zurückholen. Versteuern kannst du es dann ganz "normal" hier in D. |
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| | #4 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Nov 2002 Ort: Wien
Beiträge: 449
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Du musst nichts abführen, kannst aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Mal abgesehen davon kannst du den Laptop ganz normal abschreiben.
__________________ http://www.cnowak.de - Über mich... http://www.fluxbb.de - Deutschsprachiges FluxBB Supportforum |
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| | #6 (permalink) | |
| ° Registriert seit: Aug 2002 Ort: Baden-Baden
Beiträge: 3.962
| Zitat:
wieso führe ich mehr der vereinnahmten Ust. ab, wenn ich in Österreich mit meiner Ust.IdNr keine Umsatzsteuer zahle? | |
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| | #7 (permalink) |
| Flashworker Registriert seit: Nov 2001 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
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Na ja mal etwas vereinfach gerechnet: Du schreibst deinem Kunden eine Rechnung über 1000 EUR + 190 EUR Ust. Du kaufst in Deutschland ein Notebook für 1000 + 190 EUR Ust. => Kannst die Vorsteuer verrechnen, darfst die von deinem Kunden gezahlten 190 EUR also behalten. Der Notebook Händler führt die seinerseits vereinnahmten 190 EUR ab, d.h. der Staat hat 190 EUR Steuereinnahmen. -- Du schreibst deinem Kunden eine Rechnung über 1000 EUR + 190 EUR Ust. Du kaufst in Österreich ein Notebook für 1000 EUR (umstatzsteuerfrei.) => Kannst keine Vorsteuer verrechnen, du führst die 190 EUR USt. ab, d.h. der Staat hat auch in diesem Fall 190 EUR Steuereinnahmen. (Da du im Vergleich zu Fall A natürlich auch 190 EUR weniger gezahlt hast, hast du natürlich auch genau so viel Geld in der Tasche wie im anderen Fall.) Außerdem siehst du, dass in beiden Fällen der Endkunde die USt. zu tragen hat. So oder so ähnlich dürfte es wohl aussehen. Also kein Unterschied. (Auch hier natürlich nicht mehr als eine Meinung. Falls ich irgendwas falsch dargestellt habe, mag man mich korrigieren.) Geändert von sebastian (11-02-2009 um 15:07 Uhr) |
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| | #8 (permalink) | |
| ° Registriert seit: Aug 2002 Ort: Baden-Baden
Beiträge: 3.962
| Zitat:
Kann ich, wenn ich Waren im Ausland kaufe, die 19% vom Staat nicht zurückverlangen, die ich ja dann zahle, wenn ich das Notebook zur Umsatzsteuerpflichtig melde? Ich wunder mich nur grade, weil im Grunde müsste bei der Rechnung nur der NettoPreis rauskommen, und der dürfte ja dann nur 1000,- sein. Am Jahresende...? Oder versteh ich das jetzt komplett alles falsch? | |
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| | #9 (permalink) |
| Flashworker Registriert seit: Nov 2001 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
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Das ist ja der Witz. Du zahlst erst gar keine, deswegen kannst du auch keine zurückverlangen. (Der Einkauf in Österreich ist ja umsatzsteuerfrei.) Habe die Fälle doch extra aufgeführt. In beiden Fällen haben am Ende sowohl du als auch der deutsche Staat keinen finanziellen Nachteil. |
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