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Alt 07-01-2011, 09:00   #1 (permalink)
ActionStripper
 
Benutzerbild von Mr.Twister
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Oldenburg
Beiträge: 3.275
Newsletter-Versand: Liste von Empfängern um Erlaubnis bitten?

Hi,

ein Kunde möchte gerne einen Newsletter versenden und hat bereits eine lange Liste von potenziellen Empfängern.
Es liegen keine Einverständniserklärungen der Empfänger vor, also darf er den Newsletter so natürlich nicht versenden.

Die Idee ist nun, zunächst eine Email an die Empfänger zu senden, mit einem Link, wo sie sich für den Newsletter eintragen können.

Wisst ihr, ob so eine Email zulässig ist?
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Mr.Twister ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07-01-2011, 09:16   #2 (permalink)
Singleton
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: Berlin / Hamburg
Beiträge: 496
Ohne juristische Gewähr: Wir haben das bei uns in der Firma - gegen meinen Protest - mal gemacht. Das waren aber alles Geschäftskontakte - wobei Geschäftskontakte auch Kontakte waren wo der Vertrieb 1x als Kaltaquise angerufen hatte.

Eine interessante Frage ist aber: Wenn Ihr überlegt ob das als SPAM gelten könnte, könnten das die potenziellen Empfänger auch so sehen ... -> Negativwerbung.
shredding ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07-01-2011, 11:17   #3 (permalink)
Flash-Designer
 
Benutzerbild von Martin Kraft
 
Registriert seit: May 2006
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 6.162
Ich kann natürlich auch keine Rechtsberatung erteilen, aber IMHO macht es juristisch keinen Unterschied zwischen der Werbung für den Newsletter und dem Newsletter selbst. Beides ist bei Privatkunden im Zweifelsfalle unaufgefordert zugesandte Werbung und damit illegal.

Hier der entsprechende Abschnitt des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Woher stammen den die Adressen und um wen handelt es sich dabei?

Etwas anders liegt die Sache nämlich bei Geschäftskontakten oder Bestandskunden - hier könnte man natürlich im Rahmen der laufenden Korrespondenz (z.B. in der Signatur) auf den neuen Newsletter hinweisen und ein Opt-In anbieten.

Ein eigenes Massenmailing zu diesem Zweck halte ich jedoch für problematisch!
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Alt 07-01-2011, 17:07   #4 (permalink)
ActionStripper
 
Benutzerbild von Mr.Twister
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Oldenburg
Beiträge: 3.275
hi,

natürlich ist mir klar, dass ihr keine rechtsverbindliche Auskunft gebt. Darum geht es ja auch nicht.

Aber ihr habt mir schonmal geholfen.

Danke.
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Mr.Twister ist offline   Mit Zitat antworten
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