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| | #1 (permalink) |
| Neuer User Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 195
| Namesrechte verstorbener Persönlichkeiten
Kann mir jemand sagen, wie es sich mit den Rechten am Namen Verstorbener verhält? Problem: Ich möchte eine Spielfigur nach einem bereits länger Verstorbenen (>100 Jahre tot) benennen, leicht abgewandelt. (Also in die Richtung "Johann Wolfgang von Kröte", wobei der echte Name phonetisch näher am Original ist) Dabei möchte ich natürlich nicht Bekanntschaft mit dem juristischen Apparat machen. Hat irgendjemand sowas schonmal recherchiert oder passende Seiten zum Thema parat? Ich finde bei google nur Seiten zum Namensrecht im Sinne von Familienrecht.
__________________ The hardest part of conception is getting bright ideas past dim people. Geändert von maybe (28-07-2011 um 13:18 Uhr) Grund: typo |
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| | #2 (permalink) |
| Multi-Diletant Registriert seit: Feb 2002 Ort: Stressland
Beiträge: 2.910
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70 jahre nach dem ableben enden jegliche Rechte... von daher kannst du eigentlich machen was du willst. ich würd aber vorher recherchieren ob es eine "Erbengemeinschaft" von der person gibt, die weiterhin für urheberrechte u.ä. zuständig ist. ( Beispiel: Ernst Barlach) die versalzen einem manchmal trotzdem noch die eigene suppe.
__________________ Intel PI 120MHz, 20Mb HD, 2 Mb RAM, Vesa 16Mb Grafik 3D,14" Zoll Triniton, Win3.1, Netscape4, 56K Modem *g* |
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| | #3 (permalink) |
| Alter User Registriert seit: Jul 2003 Ort: Dortmund
Beiträge: 637
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Gelten solche Abwandlungen nicht eher als Persiflagen oder Zitate und berühren die eigentlichen Schutzrechte sowieso nicht? Anderenfalls könnten sich doch Magazine, wie Titanic, vor Klagen kaum noch retten. Kommt aber wahrscheinlich auch darauf an, wie Du den Namen verwenden willst.
__________________ Dharokan |
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