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Alt 27-03-2011, 17:39   #1 (permalink)
NCC 1701 D
 
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Lizenzgebühren Flash Builder 4 für kommerzielle Projekte

Ich versuche mich gerade in Flex Frontend und Java Backend und habe auch Lektüre dazu und dort ruht ein Hinweis für Lizenzen, der mir nicht ganz schlüssig ist.

Frage:

Muss ich in einem kommerziellen Projekt in denen Produkte der Creative Suite zum Einsatz kommen noch mal Lizenzen an Adobe entrichten oder ist das mit dem Kauf einer Suite für einen Entwickler und oder Designer erledigt?

In Bezug darauf: Was ist Enterprise Lizenzmodel?

Ich habe „nur“ CS5 Studenten Version abgekauft von jemand der einer ist. Da fehlen ein paar Features aber damit kann ich leben.

Grüße an die Flash Crowd und herzlichen Dank vorab an alle die Antworten!!

Ich hoffe der Thread ist richtig platziert.
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just be Daniel
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Alt 27-03-2011, 17:50   #2 (permalink)
Perverted Hermit
 
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Zitat:
Zitat von speedjunkie Beitrag anzeigen
Ich habe „nur“ CS5 Studenten Version abgekauft von jemand der einer ist. Da fehlen ein paar Features aber damit kann ich leben.
Das ist nicht gestattet, da die Lizenz nicht übertragbar ist. Du besitzt also keine Lizenz.
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Alt 27-03-2011, 18:13   #3 (permalink)
Flashworker
 
Benutzerbild von sebastian
 
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Genau. Ob man keine oder eine nicht gültige Lizenz hat, macht keinen Unterschied.
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Alt 27-03-2011, 18:16   #4 (permalink)
NCC 1701 D
 
Benutzerbild von speedjunkie
 
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Zitat:
Zitat von Omega Psi Beitrag anzeigen
Das ist nicht gestattet, da die Lizenz nicht übertragbar ist. Du besitzt also keine Lizenz.
Danke Dir!

Ist nur für localhost und zum üben mit der Suite bin eigentlich OpenSource unterwegs. Eigentlich finde ich nur Photoshop besser als Gimp. Das war der Kaufgrund und der Preis natürlich. Wenn ich eine Version auf meinem Namen hätte, wäre das alles mit Lizenzen? Oder wären für jedes kommerzielle Projekt immer wieder Lizenzen notwendig?
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just be Daniel
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Alt 27-03-2011, 18:30   #5 (permalink)
Perverted Hermit
 
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Das hängt von der Software ab. Die LCDS (LiveCycle Data Service) Lizenzen bezieht man per CPU zum Beispiel, andere Software Lizenzen kaufst du quasi pro Rechner, auf denen die Software installiert werden soll.

Was du genau mit dem Enterprise Lizenzprogramm meinst, weiss ich nicht.
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Alt 27-03-2011, 18:37   #6 (permalink)
Flash-Designer
 
Benutzerbild von Martin Kraft
 
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Wer auch immer Dir seine Studentenversion verkauft hat, hätte das nicht tun dürfen, da das, wie Omega Psi schon sagt, nicht von der Lizenz gedeckt ist. Das ist genauso illegal wie mit einer gecrackten Version zu arbeiten.
Zitat:
Zitat von speedjunkie Beitrag anzeigen
Wenn ich eine Version auf meinem Namen hätte, wäre das alles mit Lizenzen? Oder wären für jedes kommerzielle Projekt immer wieder Lizenzen notwendig?
Natürlich nicht. Du bezahlst ja für die Nutzung der Software und nicht für das Produkt, das Du damit herstellst.
Wie Du richtig festgestellt hast, könnte man ja mit freier Software (Gimp, Flex SDK, etc.) zu einem exakt identischen Ergebnis kommen.
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Viele Grüße // Martin

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Geändert von Martin Kraft (27-03-2011 um 18:39 Uhr)
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Alt 27-03-2011, 21:09   #7 (permalink)
NCC 1701 D
 
Benutzerbild von speedjunkie
 
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Beiträge: 586
Zitat:
Zitat von Martin Kraft Beitrag anzeigen
Wer auch immer Dir seine Studentenversion verkauft hat, hätte das nicht tun dürfen, da das, wie Omega Psi schon sagt, nicht von der Lizenz gedeckt ist. Das ist genauso illegal wie mit einer gecrackten Version zu arbeiten.
Okay das kann ich zurücktauschen das ist nicht schlimm. Ich dachte echt es wäre ein Unterschied, wenn ich eine technische Maßnahme zum Schutz einer Software umgehe mit Keys die Millionen andere verwenden oder ein original Einzellexemplar bei dem ich die Herkunft nachweisen kann mit einer zeitlich unbefristeten Lizenz für einen Rechner die nur einmal existiert und auch nur einmal verwendet wird.

Zitat:
Zitat von Martin Kraft Beitrag anzeigen
Natürlich nicht. Du bezahlst ja für die Nutzung der Software und nicht für das Produkt, das Du damit herstellst.
Ich würde gerne die paar Zeilen abtippen aber da brauche ich die Genehmigung vom Verlag. Es wird so beschrieben das Lizenzkosten für eine CS in einem Projekt untergebracht werden.

Ich glaube ich habs kapiert, equivalent als würde ich Wohnraum zu Verfügung stellen und die Kosten für Modernisierung/Sanierung von den Steuern über Jahre verteilt abschreiben.

Zitat:
Zitat von Omega Psi Beitrag anzeigen
Was du genau mit dem Enterprise Lizenzprogramm meinst, weiss ich nicht.
Und gemeint ist mit dem Enterprise Lizenzmodel, wenn man schon im Besitz eines lizenzierten Flex Builders ist und den Flash Builder mit der gleichen Lizenz für unkommerzielle Zwecke nutzen kann. Darüber würde der Autor sich freuen, weil es nicht so ist. Es steht hier nicht so und im Lernaspekt hat mich das aus dem Kontext gerissen. Da muss ich doch im flashforum fragen.

Beides wird gelehrt, wie es mit dem Flex Builder geht und einfacher mit dem Flash Builder die Oberfläche ans Backend zu bindenund und im Zusammenhang dazu der Hinweis.

Zitat:
Zitat von Omega Psi Beitrag anzeigen
Das hängt von der Software ab. Die LCDS (LiveCycle Data Service) Lizenzen bezieht man per CPU zum Beispiel, andere Software Lizenzen kaufst du quasi pro Rechner, auf denen die Software installiert werden soll.
Adobe CS5

Ist das international rechtlich einheitlich?

Ich hab mal recherchiert und Adobe akzeptiert oder fragt nicht nach bei:
  • Studentenausweis
  • Schülerausweis
  • Berufsschulausweis
  • Lehrvertrag mit Handwerkskammer
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just be Daniel
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Geändert von speedjunkie (27-03-2011 um 21:11 Uhr)
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Alt 27-03-2011, 23:19   #8 (permalink)
in the boondocks
 
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Zitat:
Zitat von speedjunkie Beitrag anzeigen
Ich hab mal recherchiert und Adobe akzeptiert oder fragt nicht nach bei:
  • Studentenausweis
  • Schülerausweis
  • Berufsschulausweis
  • Lehrvertrag mit Handwerkskammer
wie meinst du das? ich hab da ne menge (großteils geschwärzte) scans hinschicken müssen.

mfg

sx
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Alt 28-03-2011, 07:22   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von speedjunkie Beitrag anzeigen
Okay das kann ich zurücktauschen das ist nicht schlimm. Ich dachte echt es wäre ein Unterschied, wenn ich eine technische Maßnahme zum Schutz einer Software umgehe mit Keys die Millionen andere verwenden oder ein original Einzellexemplar bei dem ich die Herkunft nachweisen kann mit einer zeitlich unbefristeten Lizenz für einen Rechner die nur einmal existiert und auch nur einmal verwendet wird.
Nein, weil es nicht deine Lizenz ist und damit eine kommerzielle Nutzung nicht gestattet ist. Auch ein Nutzungszeitraum über die 30/60 Tage für's Testen der Software hinaus ist denke ich nicht gestattet.

Zitat:
Zitat von speedjunkie Beitrag anzeigen
Ich würde gerne die paar Zeilen abtippen aber da brauche ich die Genehmigung vom Verlag. Es wird so beschrieben das Lizenzkosten für eine CS in einem Projekt untergebracht werden.
Liest du was du schreibst? Was abtippen, was für ein Verlag, und wo wird das beschrieben.

Zitat:
Zitat von speedjunkie Beitrag anzeigen
Ich glaube ich habs kapiert, equivalent als würde ich Wohnraum zu Verfügung stellen und die Kosten für Modernisierung/Sanierung von den Steuern über Jahre verteilt abschreiben.
?

Zitat:
Zitat von speedjunkie Beitrag anzeigen
Und gemeint ist mit dem Enterprise Lizenzmodel, wenn man schon im Besitz eines lizenzierten Flex Builders ist und den Flash Builder mit der gleichen Lizenz für unkommerzielle Zwecke nutzen kann. Darüber würde der Autor sich freuen, weil es nicht so ist. Es steht hier nicht so und im Lernaspekt hat mich das aus dem Kontext gerissen. Da muss ich doch im flashforum fragen.
Du redest von den Professional Editionen des Flex/Flash Builders?

Zitat:
Zitat von speedjunkie Beitrag anzeigen
Beides wird gelehrt, wie es mit dem Flex Builder geht und einfacher mit dem Flash Builder die Oberfläche ans Backend zu bindenund und im Zusammenhang dazu der Hinweis.
? Wo wird was gelehrt?

Zitat:
Zitat von speedjunkie Beitrag anzeigen
Ist das international rechtlich einheitlich?
Wenn ich wüsste wovon du redest.

Zitat:
Zitat von speedjunkie Beitrag anzeigen
Ich hab mal recherchiert und Adobe akzeptiert oder fragt nicht nach bei:
  • Studentenausweis
  • Schülerausweis
  • Berufsschulausweis
  • Lehrvertrag mit Handwerkskammer
Ja, wenn du Education Lizenzen beantragst. Und da musst du solltest du dich auch schlau machen, ob der kommerzielle Einsatz der Lizenzen gestattet ist.
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Alt 28-03-2011, 07:48   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von shin10 Beitrag anzeigen
wie meinst du das? ich hab da ne menge (großteils geschwärzte) scans hinschicken müssen.
Hallo Shine,

vom Perso oder von welchem Ausweis?

Das basiert nur aus Recherche! Ein Beispiel:

Zitat:
Hatte mir Photoshop CS5 vorbestellt (offizielle Veröffentlichung 17.05.) und bereits am 18.05. erhalten. Eine Seriennummer zu bekommen hat keine 2 Stunden gedauert. Einfach Antrag online ausgefüllt, Schulnachweis als Scan mitgeschickt und das wars schon. Gut finde ich auch, dass Adobe nicht gemeckert hat, obwohl ich Berufsschüler bin und am 17.06. mit der Lehre fertig bin. Finde es also gut, dass es keine "verbleibende Mindestzeit als Schüler" gibt.
Quelle amazon.de

Die Bestimmung von Adobe habe ich auch gelesen, vielleicht ist das auf gut Glück, da müsste man die Leute genauer nachfragen. Ich kann mir das durchaus vorstellen. Du weißt doch sicherlich selbst, was alles geht, wenn man auf den Unverstand von arbeitenden Menschen in bürokratischen Vorgängen vertraut. Dass ich an dieser Stelle keinen unterstellen möchte. In Deutschlands Zettel und Dokumenten Wut, je komplexer ein System um so mehr Lücken…
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Alt 28-03-2011, 07:55   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Omega Psi Beitrag anzeigen
Liest du was du schreibst? Was abtippen, was für ein Verlag, und wo wird das beschrieben.
1. Beitrag

Zitat:
Zitat von speedjunkie Beitrag anzeigen
Ich versuche mich gerade in Flex Frontend und Java Backend und habe auch Lektüre dazu und dort ruht ein Hinweis für Lizenzen, der mir nicht ganz schlüssig ist.
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Alt 28-03-2011, 07:56   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Omega Psi Beitrag anzeigen
Das hängt von der Software ab. Die LCDS (LiveCycle Data Service) Lizenzen bezieht man per CPU zum Beispiel, andere Software Lizenzen kaufst du quasi pro Rechner, auf denen die Software installiert werden soll.
Adobe CS5

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Geändert von speedjunkie (28-03-2011 um 07:58 Uhr)
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Alt 28-03-2011, 07:57   #13 (permalink)
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? Wenn du die Software als Schüler kaufst, kaufst du sie als Schüler. Die brauchen nur einen Nachweis um einen Beleg dafür zu haben, dass du zum Zeitpunkt des Kaufes der Lizenz eben Schüler, Student etc. warst.

Ich hab damals einen Personalausweis Scan + I-Bescheinigung hingeschickt, dass was alles.

Man kann auch anfangen, in allem was negatives zu suchen...
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Alt 28-03-2011, 08:24   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Omega Psi Beitrag anzeigen
Man kann auch anfangen, in allem was negatives zu suchen...
So ist das nicht gemeint ich bin emotional sehr ausgeglichen und nicht ein negativ Suchender im Gegenteil, da gibt es bei mir, wenn nach mir ginge, nur eine Richtung++ Ich hab einfach vergessen Smilies zu setzen.

@Omega Psi

Zitat:
Zitat von shin10 Beitrag anzeigen
wie meinst du das? ich hab da ne menge (großteils geschwärzte) scans hinschicken müssen.
Shin10 hatte mehr Nachweispflicht, das widersprach dem was ich gelesen habe und Deiner Aussage.
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Alt 28-03-2011, 08:36   #15 (permalink)
Perverted Hermit
 
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Nein, die Nachweispflicht hat jeder, der eine Educational Lizenz erwerben möchte. Wo habe ich was anderes geschrieben?
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