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| | #1 (permalink) |
| Linksaußen Registriert seit: Jun 2003 Ort: Essen
Beiträge: 552
| Garantiezeit/Fehlerkorrektur bei Flashprojekt
Hallo, wie handhabt Ihr das mit der Garantie bei euren Flashprojekten? Beispiel: Das Projekt ist abgeschlossen, die Dateien übergeben, die Schlussrechnung gestellt und bezahlt. Drei Monate später wird vom Kunden ein Fehler entdeckt. Über Garantie, Service oder Fehlerkorrekturen im Nachhinein wurde nichts konkretes vereinbart. Auch gab es keinen offiziellen Abnahmetermin der Software. Welche gesetzlichen Verpflichtungen gibt es bei diesem Thema? Bis zu welchem Zeitraum müssen Korrekturen kostenlos erledigt werden? Macht Ihr das abhängig von der Schwere des Fehlers?
__________________ Der Ball ist rund |
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| | #2 (permalink) |
| brand new user Registriert seit: May 2002 Ort: Laimbach 6 1/2
Beiträge: 16.884
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Servus Wenn Du einen Fehler gemacht hast, würde ich den zu jeder Zeit und kostenlos entfernen, kann ja der Kunde nichts für, wenn Du einen Bock geschossen hast. Und das Geschäft ist hart genug, die Wahrscheinlichkeit wenn man dafür Geld verlangt, das der Kunde sich jemand anderes sucht, ist hoch ![]() Aber normal gehts nach AGB's und Verträgen die man schlisst
__________________ Bitte keine Fragen, zu Flash per PM. Dazu ist das Forum da. Danke MFG_RustyCake! "Wer tanzen will, muß erst gehen lernen" |
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| | #3 (permalink) |
| ActionStripper Registriert seit: Nov 2001 Ort: Oldenburg
Beiträge: 3.275
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Sehe ich auch so. Service sollte da vorne stehen. Aber offiziell ist es wohl anders. Wenn der Kunde bezahlt hat, hat er damit das Produkt gekauft wie besehen. Er hat damit das Projekt automatisch abgenommen sofern er die Bezahlung nicht an eine Mängelbeseitung gekoppelt hat. Ist aber nur gefährliches Halbwissen, ich garantiere für nichts :-)
__________________ Design ist AUCH Geschmackssache. |
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| | #4 (permalink) | |
| Linksaußen Registriert seit: Jun 2003 Ort: Essen
Beiträge: 552
| Zitat:
Als Ein-Mann-Agentur ist es wirklich schwierig AGB oder Verträge wasserdicht auszuarbeiten. Meistens ist es doch eher eine mündliche Sache mit begrenzt schriftlichem Angebot... Gibt es denn da gesetzliche Regelungen, bzw. welche gesetzliche Regelungen gelten für uns Flasher und wo kann ich die nachlesen?
__________________ Der Ball ist rund Geändert von Fralle (22-03-2011 um 20:46 Uhr) | |
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| | #5 (permalink) |
| Pixeldipaxeldipux Registriert seit: Dec 2002 Ort: Ruhrmetropole Essen
Beiträge: 7.589
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Mängel sind Mängel, also Fehler im Produkt (nicht funzende Links, Rechtschreibfehler, Darstellungsfehler usw.) die man kostenfrei nachbessern muss, aber nicht etwa Zusatzfunktionen, an die der Kunde vorher nicht gedacht hat oder wenn sich auf seiner Seite etwas ändert (neuer Mailserver oder anderes). Man sollte auch mal Tacheles mit seinem Kunden reden. Ahrsib ... just my two Pence.
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| | #6 (permalink) | |
| Linksaußen Registriert seit: Jun 2003 Ort: Essen
Beiträge: 552
| Zitat:
Sowieso!
__________________ Der Ball ist rund | |
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| | #7 (permalink) | |
| brand new user Registriert seit: May 2002 Ort: Laimbach 6 1/2
Beiträge: 16.884
| Zitat:
Die Dinge die Ahrsib anspricht, sind natürlich nicht unter der Rubrik "Fehler" zu listen, wen der Kunde neue Funktionen will, oder braucht, weil sich was in der Infrastruktur in seinem Betrieb geändert hat, musst natürlich Geld verlangen. Aber nochmal, Mängel die auf Dich zurück gehen, solltest Du schon Dir zuliebe ausbessern, auch Monate danach noch, mit einer Einschränkung, der Code muss natürlich noch Deiner sein, nicht von anderen verändert uns so
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| | #8 (permalink) |
| Flasher Registriert seit: Aug 2010 Ort: Stuttgart
Beiträge: 360
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Vorsicht vor dem angesprochenen gefährlichen Halbwissen. AGBs sind in allererste Linie mit Vorsicht zu genießen, da ein Großteil der herumschwirrenden AGBs ungültig ist (siehe hier). Wenn du Software im Auftrag einer Firma erstellst (du aber nicht bei dieser Firma arbeitest!), dann handelt es sich um einen sog. Werkvertrag. Alles wissenswerte steht HIER (§631). Zum Thema Mängeln kommt etwas ab §634a. Das sollte man sich mal in Ruhe zu Gemüte führen, denn oft ist das Gesetz nicht konform mit den Vorstellungen, die wir davon haben. ![]() Liebe Grüße!
__________________ Erwähne NIEWIEDER das Wort "Klickdummy"! |
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| | #9 (permalink) |
| ActionStripper Registriert seit: Nov 2001 Ort: Oldenburg
Beiträge: 3.275
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Und wenn's wirklich drauf ankommt, wird einem wohl sowieso erst ein Anwalt erklären, was Phase ist. Deshalb sind hoffentlich auch die meisten von uns rechtsschutzversichert. Laut Ahrsib sind wir also quasi lebenslänglich dazu verpflichtet, Mängel zu beseitigen. Das kann wohl sein. Ich hätte es persönlich anders eingeschätzt, aber persönliche Einschätzung von der allgemeinen Gesetzeslage sind natürlich heikel, wie wir alle wissen :-) Ich weiß nur, dass man als Entwickler das Recht auf Mängelbeseitigung hat, dass man also bei einem normalen Projekt nicht direkt auf Schadensersatz verknackt werden kann.
__________________ Design ist AUCH Geschmackssache. |
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| | #10 (permalink) | ||
| Flasher Registriert seit: Aug 2010 Ort: Stuttgart
Beiträge: 360
| Zitat:
Zitat:
Liebe Grüße.
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| | #11 (permalink) | |
| ActionStripper Registriert seit: Nov 2001 Ort: Oldenburg
Beiträge: 3.275
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Hey ... ich will hier niemanden belehren oder mich da groß einmischen. Und das das Lesen von Gesetzen hilft, wissen wir alle. Meistens ist das Problem ja, dass wir nicht wissen, welche Gesetze wir lesen sollen bzw. wo sie stehen. Und das mit dem Recht auf Nachbesserung habe ich von einem Anwalt gehört. Zitat:
Natürlich hat auch der Kunde Recht auf Mängelbeseitigung, das schließt meine Aussage aber nicht aus. Also das mit dem ordentlich durcheinander werfen sollte hiermit wohl geklärt sein.
__________________ Design ist AUCH Geschmackssache. | |
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| | #12 (permalink) |
| Flasher Registriert seit: Aug 2010 Ort: Stuttgart
Beiträge: 360
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Ich will dir nicht auf die Füße treten, aber du verwechselst da wirklich etwas. ![]() Der Gläubiger (also der Kunde) hat das Recht, Mängelbeseitigung zu fordern, falls solche auftreten. Als Schuldner (Entwickler, also wir) haben wir die Pflicht, diese Nacherfüllung zu leisten - wenn wir dieser Pflicht nicht nachkommen (wollen), dann erst kann der Gläubiger Schadensersatzansprüche stellen. Wenn du sagen wolltest (ich denke ich verstehe schon was du meinst), dass wir als Entwickler nicht direkt mit Schadensersatzforderungen belangt werden können (in erster Instanz), dann hast du damit Recht - denn so ist die Gesetzeslage. Recht und Pflicht sind jedoch zwei vollkommen unterschiedliche Begriffe, die mit Vorsicht zu gebrauchen sind. Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins dunkel bringen. Klar sind die Paragraphen verzwickt und für uns, die wir uns sonst nicht in diesen Bereichen bewegen nur mühsam nachvollziehbar. Deswegen braucht jeder Programmierer nicht nur jemanden, der ihm guten Kaffee verkauft, sondern auch einen fähigen Rechtsbeistand. ![]() Liebe Grüße, ich hol mir jetzt den Kaffee
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| | #13 (permalink) |
| ActionStripper Registriert seit: Nov 2001 Ort: Oldenburg
Beiträge: 3.275
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Guten Appetit (oder was sagt man da?:-)) Okay, es ging tatsächlich um den Begriff Recht und Pflicht. Ich verstehe nun auch was du meinst. Zwar bin ich als Entwickler also 24 Monate lang dazu verpflichtet, Mängel zu beseitigen (danke für die Info!), haber aber auch das Recht dazu, die Mängel zu beseitigen. Und das recht, was mir dafür zusteht (auch wenn es meine Pflicht ist) bedeutet ja zudem: Der Kunde darf die Mängel nicht einfach durch einen anderen Entwickler beseitigen lassen und mir die Kosten dafür berechnen. Immerhin auch nicht unwichtig. Aber wir verstehen uns schon .-)
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