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| | #1 (permalink) |
| ° Registriert seit: Aug 2002 Ort: Baden-Baden
Beiträge: 3.962
| Fantasie Firmennamen und Kennzeichnungspflicht?
Hi, ich weiß grade nicht, ob ich das im Thema richtig forumuliert habe. Eine Kundin von mir hat sich einen Namen für ihr Unternehmen ausgedacht. Momentan gibt es für das Unternehmen keinen Handelsregistereintrag, der Markenantrag läuft noch. Sie arbeitet bereits selbstständig in einem anderem Berufsfeld unter ihrem eigenen Namen. In welcher Rechtsform weiß ich nicht. Die Kundin möchte ihren realen Namen auf die Webseite irgendwo oben sichtbar setzen, weil angeblich ersichtlich sein muss, wer hinter dem Fantasienamen steckt. Ich hab natürlich sofort angemerkt, dass ich von so einer Pflicht nichts weiß. Die Pflicht besteht anscheinend auch nicht, allerdings hat die IHK ihr dringend dazu angeraten. Es gab wohl schon Probleme mit solchen Kennzeichnungsgeschichten. Kann mir irgendwer was dazu sagen? Danke echo |
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| | #2 (permalink) |
| Flash-Designer Registriert seit: May 2006 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 6.162
| Ohne Rechstberatung erteilen zu wollen oder zu dürfen: Natürlich muss auf einer Website der offizielle Firmenname des Unternehmens bzw. des Freiberuflers aufgeführt sein. IMHO reicht es aber wenn das im Impressum geschieht und dieses von überall erreichbar ist. Mehr dazu solltest Du unter dem Stichwort »Impressumspflicht« finden. Was genau dieser »Offizielle Fimenname« ist hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab: Bei Kapitalgesellschaften ist, das wohl der beim Handelregister eingetragene Firmenname (incl. der Gesellschaftsform), bei Personengesellschaften und Freiberuflern der Name der natürlichen Person(en) (und ggf. die Rechtsform). Diesen kann man aber durch eine sog. Geschäftsbezeichnung ergänzen. Da es aber für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Anwälte oder Ärzte) nochmal rechtliche bzw. standesrechtliche Regelungen gibt, würde ich mich im Zweifelsfall auf den Ratschlag der jeweiligen Kammer verlassen. Diesen würde ich mir dann auch direkt dort abholen, da bei der stillen Post über den Kunden oft genug Dinge dramatisiert bzw. falsch wiedergegeben werden...
__________________ Viele Grüße // Martin Martin Kraft // Interaktionsdesign Hilfreiche Websites: // Hilfe zur Adobe Flash Plattform // ActionScript 2 Referenz // ActionScript 3 Referenz // ActionScript 3 Arbeitshandbuch // weitere Flash Ressourcen Bitte keine Flashfragen per PM oder Profilnachricht! Dafür ist das Forum da! Geändert von Martin Kraft (07-07-2011 um 10:53 Uhr) |
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| | #3 (permalink) |
| Flashworker Registriert seit: Nov 2001 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
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Also: Bei Personengesellschaften ist zunächst einmal der Name der Personen der Firmenname. Dieser müsste streng genommen dann auch immer dabei stehen. Aber beispielsweise könne sie sich als Kauffrau ins Handelsregister eintragen lassen und dann auch mit einem Fantasienamen auftreten. Hat aber zur Folge, dass sie zwingend bilanzieren muss. Edit: Wobei das mit dem Bilanzieren mittlerweile unter bestimmten Umständen wegfallen kann, wenn ich das richtig sehe. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzr...sierungsgesetz Geändert von sebastian (07-07-2011 um 10:56 Uhr) |
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| | #4 (permalink) |
| ° Registriert seit: Aug 2002 Ort: Baden-Baden
Beiträge: 3.962
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ok, gut. das heißt ich werde ihren namen irgendwo noch oben mit reinsetzen, und dann herrscht ruhe. aber mal ganz blöde gefragt, ich arbeite ja auch unter LRRM als freiberufler. heißt ich müsste überall meinen klarnamen noch mit dazu schreiben, oder? das wäre ja plödt. @sebastian: sollte bei ihr kein problem sein, sie ist buchhalterin |
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| | #6 (permalink) | |
| Flash-Designer Registriert seit: May 2006 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 6.162
| Zitat:
D.h. aber nicht, das er auch der bei jeder einzelnen Namensnennung Deiner Firma stehen muss. IMHO reicht es z.B., wenn Du auf Deiner Website Deine Geschäftsbezeichnung verwendest und im Impressum diese und Deinen Klarnamen aufführst. @echo5-7: Soweit ich das sehe, fehlt auf Deiner Website und in Deinem Blog Dein Name und eine vernünftiger Link auf das Impressum (»Disclaimer« reicht IMHO nicht). Das würde ich zügig korrigieren.
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| | #7 (permalink) | |
| Flashworker Registriert seit: Nov 2001 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 10.945
| Zitat:
eine handelsrechtliche Sache. | |
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| | #8 (permalink) |
| Flash-Designer Registriert seit: May 2006 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 6.162
| Jein - wenn z.B. auf einer Rechnung ein falscher Firmenname angeben ist, den das Finanzamt so nicht zuordnen kann (oder will), kann es deren Absetzbarkeit als Betriebsausgabe und die entsprechende Umsatzsteuerrückerstattung verweigern. Weil sowas ganz schön ins Geld gehen kann, sollte man jede eingehende Rechung peinlich genau prüfen...
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| | #11 (permalink) |
| Multi-Diletant Registriert seit: Feb 2002 Ort: Stressland
Beiträge: 2.910
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.... und wer seinen namen nicht im header haben will meldet einen künstlernamen an und schreibt den rein. es gibt sooooooooo viele künstler die ihr geld eigentlich mit flash verdienen. ![]() dabei machen sie eigentlich webseiten und nebenbei schräges zeugs mit flash was dann in galerien auf monitoren rumdudelt. kenn persönlich mindestens zwei davon. puristen die beim FA sogar MwSt-befreit sind.
__________________ Intel PI 120MHz, 20Mb HD, 2 Mb RAM, Vesa 16Mb Grafik 3D,14" Zoll Triniton, Win3.1, Netscape4, 56K Modem *g* |
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| | #12 (permalink) |
| ° Registriert seit: Aug 2002 Ort: Baden-Baden
Beiträge: 3.962
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das hatte ich mir auch mal überlegt. aber ich kann mich dran erinnern, dass einer dieser künstler mal tierischen ärger mit dem finanzamt hatte. er hat dinge an freelancer ausgelagert und sein steuerberater (der ihm zum künstlerstatus geraten hat) musste ihm dann verklickern, dass er als künstler die rechnungen der freelancer nicht als geschäftsausgaben geltend machen konnte. den steuerberater hat er dann gewechselt, ohne ihn vorher umzubringen. |
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| | #13 (permalink) |
| Flash-Designer Registriert seit: May 2006 Ort: Wiesbaden
Beiträge: 6.162
| Ich bezweifle auch, dass dieser Künstlerstatus und die MwSt.-Befreiung erstrebenswerte Zustände sind:
Wie immer ist das hier keine Rechtsberatung, sondern nur eigene Erfahrungen + Hörensagen
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| | #14 (permalink) |
| NCC 1701 D Registriert seit: Oct 2009 Ort: Metropolregion Hamburg
Beiträge: 586
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Hallo zusammen, ich möchte auch noch kurz etwas dazugeben. Ich hoffe es ist gestattet. In Deutschland haben wir das Telemediengesetz und den Staatsvertrag über Mediendienste. IMHO (so wie ich das verstehe) muss es ein Bezug zu einer realen Person geben. Vergisst man eine Pflichtangabe, droht eine Abmahnung oder eine einstweilige gerichtliche Verfügung ohne Anhörung des Website Anbieters. Der muss dann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, in dem er sich verpflichtet, fortan ein -rechtlich unbedenkliches- Impressum vorzuhalten. Verstößt man erneut dagegen, muss er dem Abmahnenden eine Strafe zahlen und Anwalt und Gerichtskosten 400.- bis 700,- Euro pro Abmahnung. Tatsächlich ist es so wenn man es darauf anlegen würde viele Abmahnung verteilen könnte. Ob vorsätzlich oder ungewollt sei dahingestellt. Im Zweifelsfall ein geschultes Auge drüber fliegen lassen. |
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