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Alt 28-03-2011, 19:40   #1 (permalink)
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Benutzerbild von :: RK ::
 
Registriert seit: Jan 2002
Ort: Umgebung Stuttgart
Beiträge: 5.412
Entfernungs-/Pendlerpauschale

Hi,

kennt sich hier jemand mit dem Thema Entfernungs-/Pendlerpauschale aus?
Seit 2007 gilt ja wieder die Regelung, dass jeder gefahrene Kilometer mit dem
Auto zwischen Wohnsitz und Arbeit mit 0,30 EUR steuerlich geltend gemacht
werden kann.

Wie genau läuft das ab? Krieg ich das Geld am Ende des Jahres durch meine
private Steuererklärung zurück oder muss mir der Arbeitgeber jetzt mehr Lohn
auszahlen (mehr Netto vom Brutto)?

Hat da jemand ein paar brauchbare Infos/Tipps zu?

Danke schon mal
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Alt 29-03-2011, 08:48   #2 (permalink)
Flasher
 
Registriert seit: Aug 2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 360
Hallo, ich empfehle einen Anruf beim Finanzamt oder ein Gespräch mit der entsprechenden Abteilung in der Firma, die wissen im Allgemeinen wie das läuft - hier bist du (glaube ich) an der falschen Adressen mit deiner Frage

Liebe Grüße!
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Ouroborus23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29-03-2011, 09:19   #3 (permalink)
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Benutzerbild von Martin Kraft
 
Registriert seit: May 2006
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 6.162
Woher kommt eigentlich das Gerücht, dass man vom Finanzamt Geld bekommt, wenn man etwas absetzen kann?!
Vom Finanzamt bekommt man nie Geld, man muss nur weniger zahlen!

Es folgenden unverbindliche Auskünfte und keine Rechtsberatung:

Wenn man Ausgaben als Sonderausgaben oder Werbungskosten (wie die Entfernungspuaschale) absetzen kann, heißt das nichts anderes, als dass sie das zu versteuernde Einkommen vermindern und man auf einen entsprechend niedrigen Betrag seine Einkommenssteuer zahlt. Wenn Du also Werbungskosten sagen wir 1000 Euro absetzen kannst, heißt das nicht, dass Du 1000 Euro weniger Steuern zahlst, sondern, dass Du auf 1000 Euro weniger Steuern zahlst. Die Ersparniss liegt daher je nach individuellem Steuersatz zwischen 0 und 474,80 €.

Hinzukommt, dass die Entfernungspauschale bei kürzeren Entfernungen meistens unter der Werbungskostenpauschale liegt und damit wirkungslos ist.

IMO kann man die Entfernungspauschale daher erst zum Zeitpunkt der Steuererklärung geltetend machen, weil sie erst dann mit den Freibeträgen und Werbungskostenpauschale verrechnet werden kann.

Grundsätzlich hat aber Ouroborus23 Recht: Im Zweifel einfach das Finanzamt anrufen. Dafür sind die schließlich da.
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Geändert von Martin Kraft (29-03-2011 um 09:21 Uhr)
Martin Kraft ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 30-03-2011, 19:18   #4 (permalink)
Affine Abbildung
 
Benutzerbild von Samuel
 
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Ort: Bremen
Beiträge: 15.089
Wenn die Elster nicht gelogen hat, krieg ich inklusive Pendlerpauschale dieses Jahr 6,64€ wieder.

Oder ich muss die nach zahlen, die Ausgabe von dem Tool verwirrt mich jedes Jahr.

Es gilt im Übrigen der kürzeste einfache Weg, zurück darfst du nicht mit angeben und ich glaub es waren 230 Tage pro Jahr
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Hier ruhn meine Gebeine - ich wollt, es wären Deine.

Try to look unimportant, they may be low on ammo!

Was ist euer Lieblings-Datentyp? Schreibt mir!
Samuel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31-03-2011, 22:22   #5 (permalink)
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Benutzerbild von :: RK ::
 
Registriert seit: Jan 2002
Ort: Umgebung Stuttgart
Beiträge: 5.412
hi,

danke euch

hab das auch mal mit meinem steuerberater besprochen und er meinte auch,
dass es besser wäre, das über meine jährliche steuererklärung zu regeln (fahre
täglich ca 15Km zur Arbeit).

Er meinte auch, dass jeder schon vom Finanzamt pauschal ca 90 EUR berechnet
bekommt und die Differenz bei meiner täglichen Strecke nicht sehr viel ausmacht.
Trotzdem besser wie nix
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